Mannheim
Compact Memory

Central-Verein-Zeitung · 1936-06-18 · 25 (18.6.1936) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936)
Issue
25 (18.6.1936)
Date
1936-06-18
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
84% known words query
IRI
…/2277379-2278137-2278162--10958-2291131
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

vorstellbar, das; er da?'Gebot „Tu sollst nicht toten" verletzen könnte. Beginn der Zeugenvernehmungen Als erste Zeugen wurden verschiedene Polizeibeaiiitc vernommen. Es gelang den indischen Verteidigern, klarzinnachen, daß die II n r u h r n 11 i d) t e r st begannen, als der Bauer Lst-i e s z n i a k Zerschossen, worden war. sondern schon vorder. Die A n s s a g e n der Zeugen. lauteten.■ für die jüdischen. Angeklagten, insbesondere für-., Schalem Leska, recht .-ungünstig/ Gin Polizist erklärteimmerhin, .daß in der Zeit,, in der er in Przntik.- Dienst tat, das. heißt vom 1. .Februar bis zum 0 /März, dem Tage des Pogroms, wiederholt Ueberfalle ans Juden vorgckommen waren. Hierüber seien 15 Protokolle an die übergeordneten Stellen "geleitet worden. Am 9. März seien 4000 Bauern zum Markttag gekommen. Der P o l i z e i k o in m i s s a r von Madvm erklärte ans die Frage eines Verteidigers.. es sei ihm nicht bekannt, daß die Inden von Przhtik W/i f f e n besaßen. Dagegen sagten Mehrere Polizisten übereinstimmend aus, daß sie gesehen hätten, wie Leska aus dem Fenster schoß und unmittelbar darauf Wieszniak zu Boden sank. Andere P o l i z e i b e a m t e sagten aus, daß von den I n d mi -H i I ff r " f e aiisgestvßen >v»rden. mährend die Bauern „Schlägt die Juden!" Frhlärung des ältesten Angeklagten Der 68jährige jüdische Angeklagte Leiser Feldberg gab. nachdem er unter Zustimmung der jüdischen Angeklagten gegen die tendcn- .z i ö s gefälschten P r o z e ß b e r i ch t e in einem-Teil der polnischen Presse protestiert hatte, folgende Erklärung ab: „Ich bin alt und schwach. Ich war mein Lebtag ein frommer Jude und gehörte keiner Partei an, außer dein Verein unseres Erzvaters Abraham. Dieser Verein gebietet, alle Menschen zu lieben." Ter antisemitische Verteidiger Kowalski fragte Feldberg, ob er den Talmud kenne. Feldbcrg erwiderte: Jawohl, ich kenne den /Talmud, Und hätten jene — auf die Bänke der nichtjüdischen Angeklagten weisend — den Talmud gekannt, sic hätten gewußt, daß es verboten ist zu stehlen, zu morden und falsch zn s ch wiivcii. Fortsetzung der Zeugenvernehmungen Der Polizeisvmmissar Mike bekundete, .daß die Heranholung von Polizcivcrstärkuug sich derzögerte, weil die Telesonvcrbindung durch Sabotageakte zerstört war. Heute, sagte Mike, werden die I u de n i u P rzhtik von, den aus. wärtigen Juden erhalten, ihr Händel liegt danieder. Die jüdische Gemeinde muß 60 Familieii erhalten. Der Polizei war es, wieder Zeuge zugab, bekannt, daß die Bauernschaft der Umgebung zu einem P o g r o in gegen die Juden aufgehetzt und organisiert wurde. Die jüdische Zeugin Milsteiu erklärte, man habe bei ihr alles geraubt, sogar die Aussteuer ihrer Tochter, die inder Woche, in der die Ausschreitiingen stattsaude». nach Palästina. ansivan» dern wollte. In höchster Erregung rief-die Zeugin den auf der Anklagebank sitzenden Teilnehmern an dem Pogrom zu: ..Warum wolltet Ihr . mich noch, ermorden, nachdem ihr mir alles genommen habt!" Mehrere n ichtjüdische Z c u g e n verwickelten sich derartig in W i d e r s p r ü il> e. daß der Vorsitzende sie ivicderlwlt mit ironischen Bemerkungen imterbrecipni. mußte. So bezeid)uete der Richter e-> als lächerlich. als eine Zeugin behauptete, die Juden hätten selbst ihre. Fenster eingeschlagen. Ein anderer Zeuge behauptete, die Juden hätten in polnischer Sprache „Rieder mit der Kirche" und ..Tötet die Polen" gerufen. Tie hätten Gasbomben und Granaten vorbereitet. Dies veranlaßte den Vorsitzenden zu der ironischen Frage:.,,.Und Tanks auch!" - Besonders erschütternd waren die Zeugenbcrielite über die Mißhandlung der k l e i u e n -Kinder. linier den letzten nidiljndisdie» Zeugen bekand fidi and> der So in des bei'den Ausschreitungen getöteten Bauern Wiesz-niak und die Tochter .' des Führers der '.-'ationaldemokrateii von Przntik. Kvrezak. Beide brachtenverschiedene Beschuldigungen gegen lie jüdisdien Angeklagten vor,- ihre Behauptungei konnten iedodi von den Verteidigern entkräftet werden. Gin anderer nidiksüdi. Idier Zeuge behautete. es seien ans dein Haine der 7 Jüdischen Gemeinde Schöne abgegeben worden. Es wurde sofoit seNgettellt. daß das jüdiidie' -' Gemeindehaus nicht in einer der Straßen liegt, in denen die Ereignine sich abi'pielten, sondern ziemlich iveit vom Schauplatz entsernt. In der Verhandlung vom 10. Juni wurden die drei Kinder des jüdisdien Schusters Joseph Minkowski, der mit seiner Frau bei dein Pogrom den Tod gefiin.deu hatte, als Zeugen veruomincn. Die A^t. init der. das Ehepaar Min» kvivski ermordet ivorden war. lag auf dein Gerichtstisdi. Die beiden -aileren Jungen voii lü und l t Iährcn erkannteir unter den »ichliüdiichcn Angeliaglen die Mörder 'ihrer Ellern wieder Der. s e ch s , ä Ii r i g e S a m u e l Bl i n - koivski gab die A'ainen aller Mörder seiner Eltern an. wolle sid, aber nicht umdrehen uiu iie neuerlich zu identifizieren. Es folgten die teilweise alißerorderillich w i d e r s p r u di s v ollen A u s s a g e n verschiede n c r n i d) rjud,-- s ch c r Z c u g e n. Oer Ghek des Sicherheitsdepartements sagt aus Die Vernehmung des Ehefs des Sicherheit?- departeinents bei dev Radömer Kreisverwaktung, Licke, am. 1.1. Juni, brachte bezeichnende. An'- schliine über die Vorbereitung des Pogromsin Przhtik durchp l a n m ä ß i g e P r v p a g a n d a der tzl a t i v n a l d e in v k r a t e n. Der Zeuge erklärte, diese Propagändn, die in heftigster.und ^erbittertster Weise getrieben ivurde. habe -zu einer weitgehenden Berhetziing der polnischen ' Bevölkerung der Gegend geführt, Aach den Erzessen , in. Ldrhivol, bei. denen Polizei auf die Bauernmassen seuern inustten. die das indische Städtchen umzingelt hatte», weil, das Gerücht verbreitet ivorden - ivar. Inden hätten --katholische Priestergefoltert, hatten - Aatioiialdemvkrateii , den Bauern eingeredet. nicht Polizisten hätten die tödlichen Schüsse ans die Bauern abgegeben,, sondern als Polizisten v e r k l e i d e t e I ii d e». Kein Jude 'habe gewagt, siel) in den Straßen von Przhtik zu zeigen. Tie Existenz einer, jüdischen Selbstwehr stellte der Zeuge ,i n Abrede. In gleichem Sinne sagte auch ein Pvlizcibcamter aus Przhtik aus. ■ Es wird fest gestellt, daß drei Tage vor dem Pogrom der Vorstand der Jüdischen Gemeinde an . den Gouverneur in Kielee ein Telegramm gefdjicft, in dem darauf Hingeiviesen wurde, daß von den Aationäldemokraten für den nächsten Markttag ein Pogrom geplant werde. Auch au - den Pfarrer von Przhtik hatten die Juden sich mit der Bitte gcwapdt, beruhigend auf die Bauernschuft cinzuwirkeii. Zu den Ausschreitungen in Polen Die Untersuchung der judeufeiudlichen Borgänge -in RUnsk-stRazowieck. über die wir in der vorigen Woche bcr.ichteten, hat zur Festellnng von e t w a <> 0 P e r s o neu, die au den Brandstiftniigen beteiligt, waren, geführt/ Tie geflüchteten Inden sind znm größten. Teil wieder in ihre Heimatstadt zurückgekehrt, wo im allgemeiueu, von iveiiigeu Eiiizelvorkom'miiisseu abgesehen, ritilhc herrscht. Zu Ausschreitungen, kam es ferner in einer Reihe a n d e r e r p v l n i s ch e r O r t e. . Ans deiw-Ktlarschaner Lstbahnhvf wnrde der 6.',jährig^Wb'ob S egal, als er auf den nach Ltwock abgehenden Zug wartete, von einem Hnligan überfallen, der ihn am Bart riß. Ein Atajor der polnischen Armee eilte hiiizn, versetzte dem Attentäter, zwei tüdstige Lhrfeigen . und 'übergab ihn der Polizei. Das energische Einsdireiten des'Lf-fiziers hat auf dem Bahnhof starken Eindruck gemacht.. Auf die jüdische K i u d e r f e r i e n k v l v u i e in dem Dorf Zieloukabei Warschau ist . ein Tl e b erfall verübt worden. 200 Fensterscheiben in dem Gebäude der Kiuderkolouie wurden zertrüinmert. Den Kindern selbst ist nichts zugestoßen! Die' polizeiliche Untcrsiidpmg ist eingeleitct. . . I^!n!sterpräs!dent Lhladhovcshi kür . Wirtschaftliche Gleichberechtigung Ministerpräsident General Slavoj-Skladkuwski hat eine Abordnung des I ü dis ch e n K l e i n h ä n d l e r v e r b a n d e s empfaiigcn. die ihm ein anssülirlidies Memvraiidilin über'die Aotlage der. jüdischen Kleinliäiidler liberrciclite n»d insbesondere ans die ciiisdiränlendeii Blaßiiahmen von Behörden in den Prövinzen Posen und Pvmmerellcn und auf die Berlcgiing der Alarkttage ans Sonnabende hinwies. * Der Pliiiiilerpräsident zeigte uiel Berst ä ii d ii i-s für die vorgebrachten Beschwerden. Er sprach seine G e » u g t u u n g darüber ans. daß er Gelegenheit habe, mit Bertrctern eines jüdischen '-ltzirtschaftsveröandes persönlich zu verhandeln. Er stehe ans dem Standpiinkt. daß alle Bürger, die diircii den Erwerb von Lizenzen, nnd ,die Zahliiiig von .Stenern ihr Teil an den Lasten für den Staat tragen, auch das Recht auf freie Aiisiibiing ihres Geiverbes haben. E i n s d) r ä ii - k ii ii g e n gegen sie seien unzulässig. Er iverdc midi dem Studium der Denlsdirist cntsprediendc Weiiiingeii erteilen. Dem polilifchen Sekretär der Weltorganisation Agudas Iisrvel.-H.- A. G o o d m a n -n .- iviirde im p v l n i s di e n A u ß e n a in t erklärt, die Ü! e - gier ii » g m i ß b i I l i g e den von der Rationaldemokratischen Partei vrganiiierteii aiitijüdisdien Bonkott. Es wurde ihm die B.eriidieruiig gegebeii. daß die Regierung das Versprechen des BHiiister. Präsidenten, derartige von allen veraiitwvrttidien Kreisen bedauerte Aiissdireitiingen zn unterdrücken. eriüUen ivcrde, Oer älteste Jude Polens gestorben In einem Dorf bei Mlawä. starb im Alter von 1H» Jahren der Landwirt Mendel Bialka. der "Hläste Jude und übe-ehaupl der älteste Ptensdi in Polen. Er ivar bis znm letzten Tage seines Lebens rüstig und bei voller Geisteskraft und hat alle .leine -Kinder überlebt. Bor zivanzig Jahren, als Reimzigjabriger, ging er zum viertenmah eine Ehe ein. Sein ganzes Leben verbradste er in fciiiem -Heimatdorf, ein einziges Mal kam er nach "Mlanxr, die übrige Welt hat er nicht gesehen. Die Rassensckande in der Unter diesem Titel veröffentlicht Reichsgerichtsrat Dr. Sdpoarz in der „D eut s ch e p I ii r ist e u z eit u u g" vom 1~>. Juni 1‘.einen . ^Iniinti, in welchem er die ividstigsten in der - Praris ailfaetaiichten Fragen über die Bestrasnng ..wegen Rasscnscliande erörtert. Ilm. zu einer Bestrgiiliig zu gelangen.- iniinc der- Strafrichter drei Tatbestand.siilcrkmale fest' steilen: den. außerehelichen - Geschlechtsverkehr, die . Eigenfdiast des ruien Teils als „Juden", die des 'anderen Teils ats eines: Staatsangehörigen beut - scheu oder artverwandten Blutes: 1. Ausserehelicher Geschlechtsverkehr LÜesenttich ist,- daß das Verbot 'der - Ravenz'chandc ohne jede Altersgrenze gelte, io z. B. auch dann, wenn die dkiitsehblütige Fran ö.', Jahre alt sei oder aus erbbivlogiidien Gründen unfriidstbar geinacht sei: desgleidien, wenn der beteiligte Alai'm zeiignngsimsähig sei, Ter Grund iür dies Verbot liege darin, daß die Tat an sich schon, also ohne Rücksicht auf die Gefahr der Blutvcrmischnng, das völkisdie Rasseeinpfinden aufs schwerste verletze. Audi der perverse - Verkehr sei verboten, ebenso mastiirbierende Handlungen beiderseits. Die engere Ailslegimg des Kommentarsvon Löscner-Knost wird abgelehnt. Unzüchtigkeiten, die nidst beisrhlafähiilidi sind — z. B. Küsse —, fielen nicht unter das Verbot. (Sie können aber/' was hinzugcsetzt iverden soll, unter. Umstünden ats Beleidigung strafbar sein!) 2. Die Eigenschaft als „Jude“ Der eine Teil muß Jude sein. Jude ist, wer von mindestens drei der 9(asic nach volljüdischen Großeltern abstammt. Als volljüdisch gilt ein Grvßelteriiteil sdivn dann, wenn er der jüdischen Religionsgemeinschaft angehvrt hat. Ein Mischling mit SO Prozent jüdischen Blutes gilt grundsätztid) nicht als Jude, sondern nur dann, wenn er bei Erlaß der Nürnberger Gesetze der jüdischen Rcligivnsgemeiiischaft angchört hat oder dänachin sic ansgenvinmen wird. 3. Staatsangehöriger deutschen öder, artverwandten Blutes Der Verfasser verbreitet sich dann über das dritte Talbestandsmerkmal, daß der andere Teil dentsdien oder artverwandten Blutes sein müsse. Der Strafridjter habe die Dentschblütigkeit festznstellen. Delitfcljblütig seien auch die Vierteljuden. D>e Aächprüning! ob mindestens drei Grvßelternteile dcuischblntig waren, töiintz/in freier Weise erfolgen. Es müsse aber verlangt iverden, daß . dem Gericht von seiten der Angeklagten oder des anderen Teils als Zeugen die V'rfvrderlid)en tatsächlichen Angaben gemacht würden (so Raine der Ahnen, Religion, Beruf, z. B. Beainter, usiv.l. Keineswegs darf sich das Gericht, wie das.Rcichsgerjdst in einem Urteil vom 2.">. Mai 1!M6 („Dentsche Iuristenzeitnng" lühü, S. 770> betont, mit der. Bemerkung in seinem ltrt-eil begnügen, die Behauptung des Angeklagten, er sei arisd)cr Abkunft, sei nicht zn widerlegen. - 'Hinsid>tlich des Vorsatzes, der erforderlich sei, iverde genügen, ivenn die Partnerin ein jüdisches Aussehen, oder, falls er Jude -ei. ein rein arisches Aussehen aber einen rein jüdischen Rainen oder Vornamen gehabt habe. 4. Umgehung des Gesetzes Schließlich führt Reichsgerichtsrat Schivarz nod) ans. wenn ein dc.iitfd)er Staatsangehöriger (Jude oder A'ichtjudel zur Umgehung des Verbotes der Rassen>d>iiide sidi mit seiner Freimdin ins Anslaiid begebe, um dort mit ibr gesdilechttid) zu verkehren, dann fordere das gesunde Volkscinpsiiiden eine Vestrasimg solcher Älad)ensd)asteii. 2llir veröffentlichen anschließend eine Reihe von Gerichtsurteilen, die in jüngster- Zeit aus Grund der '.Nürnberger Gesetze ergangen sind. Rach einem Bericht der „Frankfurter Zeitung" hatte sich in Karlsruhe ein jüdischer Arzt ivegen strafbarer Beschäftigiing einer deutschblüligen -Haiisaiigcstellten zu verantworten. Der Angeklagte verteidigte sich damit, daß er die Hausangestellte (die schon 10-15 ihren Dienst angetretcn hatte) nur mit der Reinigung der zn seiner Praris gehörigen geiverbtichcn Räume de- ' sctiästigt habe.' Das Eicricht kam aber zn der Feststellung, daß diese Räume, Wartezimmer. Sprechzimmer und Toilette, von dem Haushalt gar nicht 'zu treiinen seien: das Atädchen habe auch Putzarbeiten verrictitet und sid) in der Küche zn schassen, gemacht.'Rach'der-ganzen Lage des Falles sei eine Umgehung des Gesetzes anzunehmen, zumal da der Reidisiiiiienminister dem Angeklagten bie Weiteröeschäftignng der Hausangestellten untersagt liabe. Der-Angeklagte habe sich dann auch inciit weiter nach der Rechtslage erkundigt und trotz, einer Lllarnung. die bei einer Kontrolle ausgesprvdien ivorden sei und bei der auch ans die Niiznlässigkeit der Beidiäftignng hingewiesen wurde, das Mndcheip noch bis znm 14. Januar in dieser Weise beschäftig^'!-Er habe damit vorsätzlich' gehandelt. Das Gericht verurteilte den Angeklagi ten zn :w0 RM Geldstrafe, hilfsiveise 60 Tagen Gefängnis. Vom H a-m in e r S ch ö f i e n g e r i ch t wurde ein >üöüd,er 7 l jähriger .Kaufmann .zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt, der eine'22jährige Hausangestellte vom Mai IW-'! dis Dezenwer llliö deichäfligt. sie Ende Dezember -1015 entlassen, aver am 1. Iaiinär 101«, erneut eingestellt batte, weil er der Anöcht war. daß die Angestellte nicht in seinem Haushalt, sondern in dem von ihm betriebeiicn Mitkagskiich ängestellt wäre. Der Staatsanwalt ii'ilirte aus, daß es bei dein Gesetz lediglidi darauf antoinme. ob die Hausangestellte iii die Haiisgemeinfchaft alifgeiiommen sci.V Der znm Protestantismus übergetretene Eduard Rößner ivurde. ivie die „Rhelii-RSZ-Front" in Aeniladt a. d. -Haardt berichtet, vom Landgericht Landau wegen Vergehens gegen das Blntschutzgeset; zu einem Jahr Zuchthaus vciirtcilt. Dieselbe Strafe wurde, wie die Iustizpressestelle Stuttgart mitterU, von der Großen Strafkammer des strafrechtlichen Praxis Landgericht? Ravensburg über den 20jährigen Reiseverlretcr- Alfred Kausinann. der in Kenntnis des Blntschntzgesetzes einige-Zeit hindurch mit zivei dentidchlütigen Alädchen intimen Verkehr gepflogen Halle, 'verhängt. Z,i acht Monaten Gefängnis wurde nach -Nteldimg. des ,-Freiheitskamp.s" in Dresden der 21,ährige Lndwig Bärnch verurteilt, der trotz'der Anrnberger Gesetze im Rovember 1015 frühere Bezichnngen zu einem arischen Mädchen wieder ausgenommen, und bis zum Dlqi 1016 fort» geictit hat/ * Rach' einer Älleldiliig der .-.Frankfurter Zeitu.ng" »viirde in -Haiiaii ein jüdischer- Geiverhetreihenderivegcn Rasieiisdiande zu. sechs-/Monaten Gefäng-- iiis verurteilt: Aach Erlaß der Rüriibergcr.Gesetze hatte er die-Absicht bekimdet, die-Beziehungen zu einer ariidieu Frau nbziibredien, hatte sids aber beim Abschied noch einmal gegen das.Gesetz vergangen. Strasmildcriid wurde lierücksichtigt, daß das'Vergehen nur eiinnalig gewesen sei, slrasversdlärfend, daß der Angeklagte sich nicht beherrscht ' Wie das „Hamburger Frcmdenbkatt" berichtet, ist der 22jährige Ernst Riief, ein Jude französischer Staatsangehörigkeit, wegen Rassenschandc zn 15 Monaten Gefäiignis verurteilt worden. Da Rnef Ausländer ist, war für die Strafverfolgung die Geiieliinigiing des Reichsjustiz. und des Reichsiiineiiinlilistcrinms erforderlich, die auch erteilt lvnrde. Der Staatsanwalt betonte, daß der Angeklagte sich den in Dentschland geltenden Gesetzen sügen müsse. Gleichzeitig wird berichtet, daß lvegcn Aufrecht- - erhaltiing der Bcziehlingcn zu einer 12jährigcn Frau dentsdien Blutes der 42jährige Jude Wilhelm Relki zn 18 Monaten Zuchthäus verurteilt ivurde. Ter 15jährige Atartin Levi wurde wegen Aiisrechtcrhaltung der Beziehungen zu einer zehn Jahre älteren Frau deutschen Blutes zn einem Jahr Gefängiils verurteilt, wobei als . mildernd berücksichtigt wurde, daß die Frau an dem Weiterbestehen des Verhältnisses und, dein 15. September 1015 zu einem großen Teil schuld war. Rach einem Bericht der „Allgemeinen Rnndschau" in Nürnberg, wurdevom Landgericht Rtünchen der 18 Jahre alte getaufte Jude Ma^ Schivarz ans tzRündien wegcii Rassenschandc zu neim. Akonaten Gefängnis unter Anrechnung von ziveieinhalb Monaten llntersuchiingshaft ver- O!e erste Sitzung des Reichsausschusses zum Schutze des deutschen Blutes Wie der „Frankfurter Zeitung" entnommen wird, wurde die erste Sitzung, des R e i ch s a u s - s ch n s s e s z i, m S ch n tz e de 8 deutschen Blstites am 0. Iniii im großen Sitzungssaal .des Reichsnnd prenßisdicn' Nlinisteriums 'des Innern durch Staatssekretär Pfnndtner eröffnet, der. in seiner Begrüßungsrede u. a. ansführte, die Rassengesetze dienten der rassischen Gesundung des deutschen Volkes. Ter Reichsausschüß habe die hohe Berantivortniig für die Amvendimg der Bestimmnngen des Gesetzes znm Schutze des deutschen Blutes nnd der deutschen Ehre zu tragen, Bei den Eiitscheidiingen sei die ÄUtwirkimg erfahrener Sadiperständiger zweckmäßig. ' In dieser Eigenschaft habe der Führer und Reichskanzler die Mitglieder des Reichsausschusses bestellt. Ariernachweis im Bereich der bildenden Kunst Der Präsident der Reichskammer der bildenden Künste erließ am 26. Mai eine (im „Völkischen Beobachter" vom 16. Juni veröfsentlickste) „Anordnung über den Rachiveis der Äbstaminnng". Danach hat, iver der Reidjskammcr der bildenden Künste angehvrt oder gemäß § 9 der Ersten Verordnung zur Diirchführnng des Reichskulturkammergesctzes vom t. November 1033 von der Zugehörigkeit befreit ist, den Rachiveis der Abstammilng, und zivar grundsätzlich bis zu den Großelternteilen-einschließlich für sich uüd seine Ehefran ohne Erfordern gegenüber dem Landesleiter bis zum 30. September 1036 zu erbringen. Wer somit zur Beibringung des Abstammungsnachiveises verpflichtet ist und Inhaber, Gesellschafter. Teilhaber, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied, Prokurist u. a. einer kammerzugehörigen öder von der Mitgliedschaft befreiten juristischen Person bürgerlichen oder Handelsrechts ist, hat zum gleickieu Termin eine wahrheitsgemäße Erklärung über die Ziisanimensetzung des in der von ihm vertretenen Unternehmung arbeitenden Kapitals abzngeben und den Rachweis der A b st a m m u n g der K apitalse i g n e r bcizubringen. Dr. Georg Michaelis aOie. die „Börsen-Zeitung" berichtet, hat bei der am 8. Juni al'gehaltcnen sechsten Verwaltungsral.'sitzniig . der Bank für Internationalen ' Zah- - liingsansglcich (BIZ), der- Präsident Dr. T'rip dtm vor kurzem in Berlin gestorbenen Dolmetscher des Verwaltungsrats, Lberregicrungsrat a. D. Dr. Georg Ntichaelis. ehrende Worte des Gedenkens geividmct. Tr. Georg Michaelis hat in den Jahren seit dem Ende des Weltkrieges, an zahlreichen bedeutenden Politischen Konferenzen als Leiter des -Lprachendjenstes teilgenommen. Er war früher' Dozent für romanische Philologie 'in Schottland nnd hat auch dreieinhalb Jahre lang in Berlin an höheren Lehranstalten als Studienassessor gelvirkt. Rach achtjährigem Studium der Germaiiistik, Romanistik und Anglistik war er imstande, wissenschaftlickie, juristische, nationalökonomische oder technische Themata in französischer, italienischer. spanischer, portugiesischer, rumänischer, englischer, holländischer, flämischer, dänischer und schivcdischer Sprache, sowie in Dialekten des Rätoromamsd)en zu behandeln und Ausführungen bis zur Lauer einer Biertelstunde frei wiederzugeben.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.