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Central-Verein-Zeitung · 1935-02-14 · 7 (14.2.1935) · page 13

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
14 (1935)
Issue
7 (14.2.1935)
Date
1935-02-14
Page
– (sequence 13)
Language
German
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G-V.-Ztg Nr. 7 3. Beiblatt v V alTO* kTLJTTn U.Febr. n, ®*® berufliche 'Mülbuna der im Laufe des Wahres 3935 zur «Schulentlassung kommenden Jungen lubttdjcn Menschen ist eine wichtige Auf. gäbe der damit betrauten jüdischen Zentralvrgauitationen. Daß hier mit großem Cirnft unb möqluliftec Planung an tue Arbeit gegangen wirb baben.wir rn Nr 4 der„C.^V.-Zeitung" an Hand d,w Rrchtluuen bes Kontralansschusses der beut. so)cn pichen für Hilfe unb Aufbau gezeigt, unb durch nufere eigenen Anssührungen versucht, das Problem der Berufswahl. das licute bedcutungsum er denn;e :st, allgemein zu beleuchten. ES'ist nuchtrg und für tue eigenen Entschlüsse von Ve. eeutimg. )dic der ganze Fragenkreis in unserer deutschen Umwelt behandelt unb gelöst nurb. denn auch da hat heute in weit stärkerem .'.'mye als früher eine Planvolle BerufserziehungSarbert unb damit auch Berufsberatung eingesetzt. Interessante Aufschlüsse gibt nun ein in der Tagespreise zitierter Artikel von Oberrcgierungsrat Dr. Handrick. dem Sachbearbeiter der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung^ im „Jungen Deutschland". Er stellt darin u. a. fest, bas; heute nahezu 95 Prozent der vor der Berufswahl stehenden Jugend mit der öffentlichen Berufsberatung in Berührung komme. AEs wäre übrigens interessant zu erfahren, wie sich dieses Verhältnis bei den jungen jüdischen Menschen und der jüdischen Berufsberatung stellt. Tie Schriftltg.) Obwohl die zahlenmäßigen Unterlagen noch nicht ausgewertet feien, könne gesagt werden, bas; der E n t l a s s u n g s j a h r g a n g 193 4 im wesentlichen in Lehr-, Ausbildung's-unb Arbeitsstellen untergebracht sei. Die Unterbringung der zu O stern 1 93 5 aus der Schule zu entlassenen Jugendlichen sei gegenwärtig im Fluß. Die öffentlichen Berufsbera- ' tungsstellen meldeten, baß ans allen Gruppen der Wirtschaft Lehr- und Ausbilbungsstätten lebhaft gemeldet würden, so daß mit der Unterbringung der Schulentlassenen auch in diesem Jahr gerechnet werben könne. Den Ausgangspunkt für die Berufsberatung unb Lehrstellenvermittlung bildeten die von den Jugendlichen geäußerten Beruf 8wünsche. Bis zum Spätherbst seien die Berufswünsche von rnnd 309 909 Knaben unb 266 900 Mädchen f'estgestcllt gewesen. Ein Drittel der Berufswünsche der Knaben beziehe sich auf Berufe der Gruppe Eisenunb Metallbearbeitung. An zweiter Stelle stünden die kaufmännischen und die Büroberufe inrt rund 25 Prozent. Verhältnismäßig niedrig sei die Aeußerung „unbestimmt" mit rund 9 Prozent. Diese Verteilung der jugendlichen Berufswünsche entspreche durchaus nicht den natürlichen Bedürfnissen der Wirtschaft an Nachwuchs. Es sei munöglich, ein Viertel der deutschen Jugend kaufmännischen und Angestelltenberufen zuznführen. Bei den Bcriifswünschcn der Mädchen beträfen 29 Prozent das Bekleidungsgewerbe und 20 Prozent eine kaufmännische Tätigkeit. Erfreulicherweise sei die Zahl der Berufswünsche für hauswirtschaftliche Tätigkeit gestiegen. Sie betrage rund 25 Prozent und stehe damit an erster Stelle. Fast 16 Prozent der Mädchen hätten sich der Aeußerung eines BerufZwunfches enthalterr. Nach der Unterbringung in einer Lehrstelle und der Ausnahme der Tätigkeit im Beruf ist die B e - rufserzieh ung, die in enger Verbindung mit der sachgemäßen und ordentlichen Ausbildung im Beruf steht, von ungeheurer Wichtigkeit. Auf diesen Punkt haben wir an dieser Stelle geratunter Berücksichtigung der jüdischen Jugend schon wiederholt eingehend hingewiesen. Hrnsichtlich der B e r u f § e r z i e h u n g im E i n"z c l h an d e l ist, wie der Tagespresse entnommen werden kann, nunmehr zwischen dem Berufsgruppenamt der Deutschen Arbeitsfront und der Wirts ch a s t S g r u p p e Einzelhandel unter Znstimmung des Leiters der Neichsgruppe Handel, Professor Dr. Lücr, eine Vereinbarung getroffen worden, die folgendes Vorsicht: In der Geschäftsführung der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel (Gesamtvcrband des deutschen Einzelhandels) wird ein besonderes Referat für Berufs- und Facherziehungsfragen eingerichtet. Dieses Referat ist ausschließlich zuständig für die grundsätzlichen und praktischen Fragen des Berufsbildungswesens aller Betriebsführer des Einzelhandels, die der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel angehören. Es hat msbesondcre für eine einheitliche Ausrichtung aller Dildungsarbeit im Bereich der Bctriebssührcr des Einzelhandels zu sorgen. In den Fachgruppen des Gesamtvcrbandes werden ebenfalls Sachbearbeiter für die Fragen des beruflichen Bildungs- Wesens eingesetzt, die der Aufsicht des Berufs- und Facherziehungsreferatcs der Mirtschaftsgruppe Einzelhandel unterstehen. Ein Beauftragter des Berufsgruppenamtcs der Deutschen Arbeitsfront ist als Stellvertreter des Leiters des Gesamtverbandes des Einzelhandels in allen Berufs- und Facherziehnngssragcn in den Führerbcirat des GesamwerbandeS des deutschen Einzelhandels berufen worden. Das Borussbildungsreferat der Wrrtfchaftsgruppe Einzelhandel arbeitet unter der Oberleitung dieses Beauftragten des Berufsgruppcnamtcs. Abgesehen von der Tatsache, daß u. W. durch dieses Abkommen zum ersten Male auf einem wichtigen Spezialgebiet der Wirtschaft eine engere, arbeitsmäßige Verbindung zwischen der Deutschen Arbeitsfront und der Organisation der Wirtschaft hcrge stellt wurde, betont die Bekanntmachung die besondere Wichtigkeit der Berufsbildung gerade im Einzelhandel. Wir batten bei der Besprechung des neuen Einzelhandelsschutzgesetzes bereits darauf hingewiesen, in wie starkem Maße der Zugang zum^Einzelhandel von fachlicher und persönlicher Qualifikation des einzelnen abhängig gemacht worden ist. Dazu gehört insbesondere auch eine ausreichende Berufsausbildung. Sie den ihnen anvertrauten Lehrlingen zukommen zu lassen, sollte — auch ohne formelle Anordnung — die Ehrenpflicht jedes Betriebsführers im Einzelhandel, der sich über die Bedeutung der Rachwnchsfrage im klaren ist, aber auch. für jeden Betriebssichrer in allen anderen Wirtschaftszweigen, sein. Ii—1 MrteigeMeil als Sausserwalter Die Reichsbetriebsgemeinschaft 17 (Handel) in der Deutschen Arbeitsfront lvcist auf eine Entscheidung der Reichsleitung der NSDAP hin, nach der ein Verwalter, der gleichzeitig Mitglied der NSDAP ist und Häuser eines nichtarischcn Hauseigentümers verwaltet, diesen vor Gericht vertreten kann, ohne daß ihm hieraus parteigerichtliche Schwierigkeiten entstehen. AieiMWxMilSe NLM der ErgeilAAt lieber diese? Thema sprach der mit der Füh-' rung des Reichswirtschastsministeriinns bcanftragte Reichsbaukpräsident Dr. Schacht in Broslau. Nach dem Bericht der „Frankfurter Zeitrmg" betonte er u. a.: Bei Behandlung der Fragen der deutschen Auslandsverschuldung, der Rohstöfsbeschosfung sowie der Finanzierung der Arbeitsbeschaffung, daß es sehr wertvoll für die Mitglieder der Reichsregierung sei, dam; und wann zur Wirtschaft zu kommen und ihr zu sagen, daß es nickst allein an der Regierung liege, wenn die Dinge nicht alle wunschgemäß vorwärts kämen, daß es nicht schlechter Wille. Bürokratie usw. sei, sondern daß die zu bewältigenden Aufgaben überaus schtvierig seien, so daß man Vcrstöndnis und Duldung und nicht zuletzt die wertvolle Mitarbeit der Wirtschaft benötige. Das folgerichtige'Ergebnis der im Außenhandel überhandnehmcndeir Schwierigkeiten sei der „Reue Plan" gewesen, der ein unerläßliches Instrument zur Gesundung der deutschen Wirtschaft sei. Das Ganze basiere auf einem System des Bordringlichen, das heißt: weniger wichtige Einfuhr wird gegen lebensnotwendige abgewogen. Eine Entwertung der Währung, so. wie es andere Länder getan haben, komme für uns nicht in Frage. Wir hätten den Beweis erbracht, daß man eine Währung auch ohne Gold ausrecksterhalten könne. Diesem Ziel diene auch der „Neue Plan". Er müsse das eine zeigen: Bedeutet der deutsche Markt noch etwas für - das Ausland oder bedeutet er nichts mehr? Dr. Schacht hob dann den nationalsozialistischen Grundsatz hervor, daß die Leistung des einzelnen Menschen wieder in den Bordergrund aerückr werden müsse. Wenn der einzelne nicht in diesem Sinne arbeite, könne die Regierung sich bemühen soviel sie wolle, sie werde ihr Ziel nicht erreichen. Auf dem Gebiet der Finanz- und Kapitalpolitik (Aufsicht über den Kapitalmarkt, Anlcihestockgosetz. Kredilgewerbcgesch, Zinssenknngsgcsetz) sei alles getan worden, um das Vertrauen der Volksgenossen zum Staat zu festigen. Den nicht ausführbaren Plänen habe der Führer eine Politik der Ordnung und des Vertrauens entgegengesetzt mit der Ueberzeugung. daß man aus keiner Volks- Wirtschaft mehr heraus holen könne, als in ihr sei. Es komme nicht so sehr darauf an, unter welchen Bedingungen man hierbei vorgche, sondern vielmehr darauf, daß die Gesamtheit wisse, die Ersparnisse des Volkes würden so angelegt, daß dem einzelnen kein Unrecht geschehe und die Gesamtheit doch eine Förderung erführe. „Wir müssen erkennen, daß wir in einer Nötzeit leben und daß wir für ein Jahrzehnt auf Annehmlichkeiten des Lebens, wie wir sie vor dem Kriege hatten, zu verzichten haben." Wir müßte;; uns bescheiden einrichtrn, wenn wir durch diese Selbstbescheidung und dieses Zusammenstehen die Zukunft unserer Kinder sicher stellen wollten. WeldeW kür AandecgeVrrbrlttibrude vcrlängrrt! Dem „Deutschen Neichsanzeiger" Nr. 26. ist zu entnehmen, daß die Meldefrist für alle Wan berge werbetrcibegden bei der zuständigen Wirtschaftsgruppe Ambulantes Gewerbe bis zürn 3 1. März 1935 verlängert ist. Der Beanstcagte des Reichswirtschastsministe^ riums macht in diesem Zusammenhang daraus aufmerksam, daß die Eigenart des ambulanten Gewerbes die Meldungen aller Unternehmer uni) Unternehmungen bis zum 3l. Januar nicht ermöglicht hat. der 31. März aber als letzter Termin anzuschcn ist und denjenigen, der vorsätzlich oder fahrlässig diese Pflichtanmcldung verabsäumt, du: vom Rcichswirtschaftsministerium vorgesehene Geld- oder Gefängnisstrafe trifft. Sie WÄt zur MlsauAltzrmns Tie Rcgierungsprcssestelle Düsseldorf teilt, wie die Tagespreise berichtet, mit, es sei immer noch vereinzelt sestzustellen, daß die Preisschilderverordnungen nicht beobachtet würden, insbesondere auch, daß die Preisschilder oder -Verzeichnisse unleserlich seien oder einen Platz im Schaufenster oder Laden hätten, an dem sie nur schlecht sichtbar seien. Tic Verordnung des Reichslommissars für Preisüberwachung vom 8. Januar 1935. durch welche der Prcisüberwachungsstellc bei der Regierung ein Ordnungsstrasrecht bis zu 1900 Reichsmark eingcräumt worden sei. werde nochmals zum Anlaß genommen, daraus hinzuweisen, daß derartige Auszeichnungsvorschriften für Bäcker, M c tz g e r. Wirte. Friseure und Schuhmacher, für Kolonialwaren« oder Feinkost- oder Molkereiproduktengeschäfte, für Obst- und Gemüsehändler urrd für den Kleinhandel m i t künstlichen Düngemitteln bestehen. Diejenigen Gewerbetreibenden, welche die so oft in Erinnerung gebrachten Bestimmungen auch jetzt noch mißachteten, hätten eine empfindliche Ordnungsstrafe zu erwarten, die nach einem vereinfachten Verfahren verhängt werde. ' Ws btt SlWNWiVN dttßMMft Kurs- und Börsenmakler Durch eine Anordnung des Reichswirtschastsmiuisteriums werden der Wirtschaftsgruppe „Privates Bankgewerbe" alle Unternehmer und Unternehmungen angeschlossen, die eine Tätigkeit als Knrsnurller (Fachgruppe Kursmakler) oder eine Tätigkeit als freie Börsenmakler (Fachgruppe freie Börsenmakler) ausüben. Diese Personen haben ihren Betrieb bei der Wirtschaftsgruppe „Privates Bankgcwerbe" anzumelden. Die Einzelheiten des Meldeverfahrens bestimmt der Lertcr der Wirtschaftsgruppe. Mitteldeutsche Dankorganisation Im Wirtschaftsbczirk Mitteldeutschland steht Landesobmann Bankdirektor Dr. Körner, Dessau LÜ ... 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