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Central-Verein-Zeitung · 1935-01-24 · 4 (24.1.1935) · page 13

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
14 (1935)
Issue
4 (24.1.1935)
Date
1935-01-24
Page
– (sequence 13)
Language
German
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C-V.-Ztg. Nr. 4 3. Beiblatt TTT V'.;!. >=y /a L*k :w_Tmi3' /f^TT .'TT'yT^; - r’! 24 .Januar .L>«LLsä? ■ 1935 - AN SjKtö'iSöödMv^L^ ft., JtrV? UTSWiL Am 28. Januar beginnen die Jnventurver» käuse. Zu ihnen wurden im Dezember Richtlinien des Reichswirtschaftsministers bekanntgegeben, durch die auf dem Textilgebiet erstmalig und in größerer Anzahl Waren von den Jnventurver-. Laufen ausgeschlossen werden. Zu Wünschen für. eine Einschränkung dieser Liste äußert sich Ministerialrat Gottschick un „Konfektionat“ u. a. wie folgt: „Dieser Wunsch wird vornehmlich mit dem Hinweis begründet, daß die Derbotsliste immer noch zahlreiche mode», empfindliche Waren treffe. Der Einwand, daß em Programm, das den Jnventurverläur'en nur noch Waren von verminderter Absatzfähigkeit Vorbehalten will, modccmpfindlichen Waren den Zutritt zu diesen Verkäufen nicht verwehren darf, ist selbstverständlich auch nicht unrichtig. Uebersehcn wird nur. daß bei der Regelung, die jetzt zu treffen war, der augenblicklichen Lage auf dem Rohstoffmarkt für textile Fertigprodukte, die übrigens ja auch auf den Begriff der Absatzsähigkeit nicht ohne Einfluß geblieben ist. Rechnung getragen werden mußte. Es ist unnötig, in diesem Zusammenhänge den von berufener Seite wiederholt richtigaestellten Besorgnissen um eine ausreichende Versorgung der. Bevölkerung mit Textilwaren noch eimnal entgegenzutreten. Wäre die Versorgung gefährdet, so könnten wir uns keine Inventurverkäuse leisten. Es ist aber nicht möglich, in Zeiten, in denen die'vorhandenen Bestände immerhin pfleglich bewirtschaftet werden müssen. Inventurverkäuse. deren zu übertriebener Bedarfseindeckung anreizende Wirkung mm einmal seststeht, besonders zu fördern, zumal wenn sich ihre. Einschränkung aus wettbewerblichen ' Gründen ohnehin als notwendig erweist. Diesen Gesichtspunkten sollen die Richtlinien des Reichswirtschastsministers Rechnung tragen, soweit sie Textilwaren von den diesjährigen Jnventurverkaufen ausschließen/ Zum Schluß weist der Verfasser darauf hin, „daß ebensowenig wie jetzt Befreiungsanträgen stattgcgeben werden konnte, nun von den örtlichen Stellen weitere Einschränkungen in der Lifte vorgenommen werden sollen." - Aus der DxtilwirlMft In Köln tagten die Fachgruppen Herren-, Damen, und Mädchen-Kleidung im R e i ch s b u n d d e s T e x t i l e i n z e l h a n d e l s. Es wurden von Fachleuten Tagessrogen der Textilwirtschaft behandelt. Besonderes Interesse verdient dabei auch ein Referat von Dr. Sternberg-Raasch vom Reichskoumnssariat für Preisüberwachung'über die Aufgaben und Ziele der Preisüberwachung. Riäch der Tagespreise führte er dabei n. n. aus. die Faserstofsverordnung könne erst dann aufgehoben werden, wenn keine neuen Einzelsülle^. mehr ihre Notwendigkeit begründeten. Auch eine - Lockerung der Verordnung fei nicht zu erwarten. Dagegen liege eine technische Verbesserung im Bereich der Rlöglichkcit. Eine Durchprüfung, zu der - die Vertreter der Wirtschaft hinzugezoaen würden, und entsprechende Aussührungsbestinunungen, könnten an Aussicht genommen werden. Atan müsse sich damit absinden? daß das Spstcm der Ueberwachungssicllcn in der nächsten Zeit weitergesührt werde. Die ckcberwachmngsstcüe^nuißte Träger einer Wirtschaftslenlung in bestem Sinne werden. ZerksüfWniiÄr*'v Auf einer Sitzung der Braimschweiger Industrie- und ' Handelskammer sprach Syndikus Schmidt über „Die Neuregelung des kaufmännischen Lehrlingswcsons und Anlegen einer Lehrlingsrolle". Er führte u. a. aus: Zu diesem Zweck wird auch bei der Jndnstrie- und Handelskammer eine Lehrlingsrolle angelegt. Bestandteil des Lehrvertrages ist, daß der Lehrling sich in die Lehrlingsrolle der Industrie- und Handelskammer emtragen lassen muß. Es darf künftig nur derjenige Kaufmann Lehrlinge ausbilden, der die..nötigen persönlichen. moralischen und fachlichen und auch weltanschaulichen Voraussetzungen erfüllt, und umgekehrt dürfen nur Lehrlinge eingestellt werden, die bereit sind, ihren Berus im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung auszuüben. Die Tatsache, daß Juden Betriebssichrer sein können, die gesetzlich geregelt ist. und die Stellung des jüdischen Arbeitnehmers bleiben dadurch unberührt. . __" . Ms öZr RWMMm . m WWÄt MSZVLrLjÄaftskammer Der Leiter der Reichswirtschaftstämmer. Regierungsrat a.D. Hecker, hat bcn Syndikus der Industrie» und Handelskammer- Hannover. Werke, zum vorläufigen Geschäftsführer der Neichswrrtschaftskammcr bestellt. Die Neichsrvrrtschofts taumrer ist'in die Abteilungen „Industrie- und Handels- -kammern" und „Reichsgruppcn" gegliedert worden. Die erstere wird von dem bisherigen Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie, und Handelstages. Dr. Hilland. die zwecke von dem Geschäftsführer der Reichsgruppe Industrie, Dr. Guth, geführt. RMsgmpoe Kandel Die Geschäftsstelle des Leiters der Neichsgruppe , Handel der .Organisation der gewerblichen Wirtschaft ist nach Berlin W 35. Rauchstraße 1. verlegt worden. ' ' MtMruvVv Wuktrie ' Der Reichswirtschastsminister hat angeordnet, daß die Neichsgruppe Industrie der^Orgalusatwn der gewerblichen Wirtschaft die Stellung eines rechtsfähigen Vereins erhält. Auf Grund der ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes . Vorbereitung des organisHn ^ufbauesder.deut icken Wirtschaft wird ferner,d?r Rerchsstand der i delckschen Industrie in die Reichsgruppe Industrie- ' -WittsÄÄtsmusvL WLeLlMteLülle Der Leiter der Wirtschaftsgruppe „Nichteisen, metalle" hat mit Zustimmung des Rcichswirtschastsministers die Fachgruppen gemäß der Einteilung des Statistischen Warenverzeichnisses ' neu abgegrenzt. Welchen Fachgruppen die ein-' zelnen Metalle angehören, wird im einzelnen im „Reichsanzeiger"" bekanntgcgeben. - Die betreffenden Unternehmer und Unternehmungen melden sich bis zum 15. Februar bei der Fachgruppe, in deren Bereich sie gehören., Die Anmeldung. ist nicht erforderlich, wenn die. jn Betracht kommen-, den Unternehmer bereits dem Metallhüttenverband, Berlin, oder dem Zontralverband der deutschen Metall-, Walzwerk- und Hüttenindustrie. Berlin, augehören. SlntSuIante ©cfijcc&cteciöcitöc Es sei noch einmal daraus hiugewiesen. daß die Frist für die Pflichtaumcldung bei der Wirtschaftsgruppe Ambulantes Gewerbe bis zum 31. Januar 1935 verlängert ist. Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Unternehmer und Unternehmungen des ambulanten Gewerbes zur Anmeldung bei den zuständigen Orts- und Gaubüros der Wirtschaftsgruppe verpflichtet. Ju Berlin erfolgt die Anmeldung im Eaubüro, Rosenthaler Str. 12/13. mx m In der Abgrenzimg der Bezirke und Verteilung der Sitze der Augen Handels stellen treten ab 1. Februar einige Veränderungen em. So werden die Bezirke der Industrie- und Handelskammern in Arnsberg (Westfalen), Hagen.(Westsalen) und Siegen vom Bezirk der Außenhandelsstelle für Westfalen und das Ruhrgebiet zwecks Er-, richtung einer besonderen Außenhandelsstelle für Südwestfalen mit Sitz in Hagen abgetrennt. Die erstgenannte Außenharrdelöstelle heißt künftig: Außenhandelsstelle für Nordwestfalen und das Ruhrgebiet. — Die Außenhandelsstelle für Düsseldorf wird aufgehoben und ihr Bezirk der Außenhandelsstelle für den Niederrhein zugeteilt.. Deren Sitz wird von Duisburg uach Düsseldorf verlegt. .— Der Bezirk der Industrie- und Handelskammer Duisburg wird unter Abtrennung vom Bezirk der Außenhandelsstelle für den Niederrhein dem Bezirk der Außenhandelsstelle für Nordwestsalen und das Ruhrgebiet zugeteilt. Die bis zum 81. Vtärz 1935 befristete Beschränkung der Neugründung von Kino» theatern ist durch den Präsidenten der Reichsfilmkammer um ein weiteres Jahr, also bis zum-. 51. März 1936, verlängert worden. » ........ t. Zur Durchführung der Umorgamscckion der Fachverbände der Relchsfilinkammer fcurdtm Mit»? gliederversanunlungeu des Verbandes der. Film- ■ industriellen, der Arbeitsgemeinschaft der F i l m v e r l e i h e r Deutschlands, der .Deutschen ', , Vereinigung für Filmaußenhandel, des Verbandes deutscher Filmateliers und des Verbandes deutscher Filmkopieranstalten statt, in denen — wie die Tagcsprcsse meldet — die' Umwandlung dieser Verbände m den „Gesamtverband der Filmherftellung und Filmverwertung" sowie die Liquidation der vier letztgenannten Verbände beschlossen wurde. Der. neue Gesamtverband wird.die genannten Verbände ' in Zukunft als Mteilnngen Spielfilmhersteller, Atelierbetrieb, inländischer Filmdertrieb. Einfuhr und Ausfuhr. Filmbearbeitung umfassen. Karl Frölich wird an die Spitze des Eesamtverbandcs . treten. . * Im Rcichsanzeiger vom 17. Januar wird eine Bekanntmachung. des Reichswrrtschaftsministers und des Reichsernährnngsmmisters veröffentlicht, durch die in der Z u st ä n d i g k e i t e i n z e l n e r Ueberwachungsstcllen Acnderungen' für eine Reihe von Warencintreten. Nach einer Anordnung der Ueberwachungsstelle' für verschiedene Waren, sind die Bestände an Fasern und Borsten nach dem Stand vom 31. Dezember 1934 zu melden. Meldepflichtig sind alle Ein- . führer, Händler. Zurichter und Verarbeiter von' Fasern und Borsten, dercnr Bestände an Fasern 300 . Kilogramm und an Borsten, 100 Kilogramm am, 91. Dezeorber 1934 überstiegen haben. Außerdem sind an Hand von Fragebogen Angaben über- Be»- leaschaft/Maschinen. Umsatz und Ausfuhr der Betriebe bis zum 50. Januar zu. machen und die »Formulare an die Ueberwachungsstelle Berlin SW 68. Hedemannstraße 22. einzusenden. * Die Reichsstelle für Tiere und -tierische Erzeugnisse wurde ab 19. Janua: nach Berlin NW 87. Monaer Straße 28, verlegt. * Vom Treuhänder für die Rohkakao ver» arbeitenden Betriebe wird die monät. lich zur Bearbeitung freigegebcne Menge für Februar auf 85 Prozent der Grundmcnge festgesetzt.- - Der Treuhänder macht nochmals darauf aufmerksam daß alle Saisonartikel und Phantasiewaren, wie z. B. verschiedene Ostereier. Osterhasen, Spiele usw., nur., aus Milchschokoladc hergestellt werden dürfen. . ' , Der Reichsernährungsminister hat - durch eine zweite Verordnung zur Aenderung der.Berord. nuna über den Verkehr mit MrlcherMgmssen -vom 9. Januar 1935 sämtliche Butter und: Käse, die von landwirtschaftlichen Erzeugern hergestellt sind, von der^ Uebrnahmeschernpflrcht befrert. Dre.j Marktregelung, die auf dem. Mrlchgesetz und seinen - AusführünaSbestimmunaen - - beruht, , ' würde'"bisher, '-durch das Uebernahmeschein- : . verfahren in-'keiner Weise berührt. -Die- - Erleichterung hat daher auch, wie mitgeteiltwird, für die Alarktregelung -keinerlei Bedeuürng. - - - Durch eme 2. Bekanntmachung deS. .Reichswirtsckfaftsministers - ist eine. Reihe - weiterer Waren der „Verordnung über Preisefür auslä-ndifche Waren" unterworfen worden. Es handelt sich dabei um verschiedene Sorten . von Harzen, Lack, -Gummi. Wachs, Florettseide und Antimon. Die erwähnte- Verordnung verbietet,. wie erinnerlich.: im - inländi-- schen Geschäftsverkehr für .ausländische- Waren einen höheren Preis zu fordern oder sich oder einem anderen versprechen oder gewähren, zu lassen, als dem zurzeit des inländischen Verkaufs oder Angebots auf den ausländischen Markten allgenre-in gültigen Marktpreis für. Warengleicher Art und Güte zuzüglich der handelsüblichen: Kosten und des handelsüblichen. Gewinns entspricht. * In einem Bescheid an die Reichswirtschaftskammer hat — wie wir der Tagespreise entnehmen — die U e b o r wa ch u n g s st e l l e s ü-r unedle Metalle festgestellt, daß auch Händler Bedarssbescheinigu'ngen zur Auffüllung ihrer Läger beantragen können. Bedingung ist. daß ein Nachweis darüber er- . bracht wird, daß die Auffüllung der Läger zur Befriedigung eines dringlichen Bedarfs der Kundschaft erforderlich ist. Der Handel kann für seine Anträge auf Bedarfsbescheinigungen die üblichen Formulare..verwenden, wobei nur an Stelle der verarbeitenden Mengen die ab Lager umgesetzten Posten einzutragen sind. Eine Prüfung der Anträge durch die Industrie- und Handelskammer ist vorerst nicht erforderlich. Die Anträge gehen also direkt an die Ueberwachungsstelle. SSM§MDSLk ' In einem Rundschreiben deS Neichsstands des deutschen Handwerks an die Handwerks- und Gewerbekammern. das in der Tagespreise zur Derösfentlichunb gelangt, wird die Forderung ausgestellt, 'daß nur solche Meister Lehrlinge halten und ansbilden dürften, die in ihrem ganzen Verhalten und fachlichen Können dazu würdig feien. Es sei notwendig, in allen den Fällen einzuschreiten. in denen sich die Unwürdigkeit des einzelnen Meisters herausstelle. Zum Teil gelange entsprechendes Material durch Anzeige der Lehrlinge in die Hände der Handwerkskammer. Zur Vervollständigüng des - Materials wird die Ausnahme einer Verbindung mit den Arbeitsgerichten empfohlen, die in den Fallen, wo sich Mißstände in der Ausbildung des Lehrlings durch einen Handwerksmeister vor dem Arbeitsgericht he'räusgestellt hätten, dem Vorsitzenden der Handwerks-. .kammer Anzeige erstatten sollten. : . * Auf einer von der Reichsbetricbsgemeinschaft Handwerk in der 'Deutschen Arbeitsfront und dem . Reichsstand des deutschen Handwerks veranstalteten Führerkundgebung stellte — wie wir der Tagespresse . entnehmen — Reichshandwerksmeister Schmidt die Schaffung einer allgemeinen Handw erkerkarte'in Aussicht, die zur Bereinigung des Berussstandes beitragen solle. Eine solche historische Maßnahme könne natürlich nicht von heute am geschaffen werden, sondern müsse abge^ellt sein auf den Blick in die Zukunft. Ferner soll^ die traditionelle Erscheinung des w a ud e r n - ben Handwerksburschen in absehbarer 2 eit wieder erstehen. Nur der solle aber Inhaber des Wanderbuchs des heutschen Handwerks werden, der lcistungsmäßig aus der Gesellenprüfung mit „schr gut" hcrvorgegangeu - sei. und .der sich in seinem zivilen Leben einwandfrei geführt habe, und weltanschaulich zrwcrlässig sc,. Begonnen werde mit dieser Einrichtung zunächst bei den handwerklichen Berufen deh Nahrungsmittelgewerbes. den Bäckern. Fleischern und Konditoren, da bei diesen Berufen die Austauschmöglichkcit relativ leicht sei und weil sie nicht absolut kon» junkturgebmiden seien. Schon aus dem .nächsten Reichshandwerkertag in Frankfurt a. 7R. zu Pfingsten dieses Jahres werde man tausend Handwerkliche Wanderer begrüßen können. Mmti Die „Informationsblätter" des Zentralausschusses -beginnen ihren 3. Jahrgang mit einem aufschlußreichen Bericht über die Tätigkeit der Zentralstellen .für jiwische Dar.l-eh-nskaffen e. V. Im Sommer 1934 arbeiteten in . Deutschland 45 indische Darlehnskassen, die Angehörigen 'aller Bcrufszweiae. namentlich den selbständigen jüdischen Gewerbetreibenden förderlich waren; das gilt sowohl für die städtischen als auch für die ganze Landstriche betreuenden Bezirksdarlchnskafsen. Allmählich, so heißt es. habe sich die Kredithiife als eine selbständige Form der Wirtschaftshilfe von den anderen Formen der jüdischen Hrlssarbeit abgehoben und sich zu einem Mittelpunkt des jüdischen Aufbauwerks in. Deutschland eutivickelt. .Vor allem wird zur Frage der Verwendungsart. der Sicherheitsleistung und der Rückzahlung Stellung genommen. Der Zentralansschuß veröffentlicht' seinen Ausruf- „S ch a f s t Lehrstellen!" und . gibt bei dieser Gelegenheit seine Auffassung zur Möglichkeit und Notwendrgkeit der Unterbringung auch in den kaust männischen Berufen bekannt. , Die Gesellschaft für Hausratverwahrung und -Verwertung - der jüdi- -scheu, Gemeinden. Deutschlands m. b. H. berichtet über ihre Arbeä. In ernem Verzeichnis werden' die -nach der Fünften Verordnung zur -Aenderung' der Reichsgrundsätze über Voraussetzung. Art und Dtaß der öffentlichen Fürsorge vom 21. Dezember- 1934 zu Notstandsgemeinden erklärten - deutschen' , Städte aufaeführt; rn diesen Gemeinden kann die Fürsorge , für', Neuhinzuziehende auf; das zum Leben Unerläßliche beschränkt werden. - Schließlich' '. wird auf einen- Runderlaß des Reichs- und preu- . ßischen Ministers des Innernvom 14.-Dezemberm $38 SÄÄßÄJ Die Pflichten des Einwanderers bzw. Rückwanderers gemäß der Dedisengesetzgebung nach' dem Stand dom 28. Dezember 1934. Die , Pflichten - des Einwanderers, bzw. Rückwanderers sind nach der 10. Durchführungsverordnung vom 22. Dezember 1934, die am 28. Dezember 1934 in Kraft getreten ist,-ergänzt bzw. geändert worden. Personen, die die Jnländereigenschast im Sinne der Deviscngesetzgebung erwerben, haben spätestens binnen zehn Tagen nach ihrer-Rückkunft der. für sie zuständigen -Reichsbank folgende Bermögensgegenstände anzubieten: A. Dermögrnögegenstände. deren Anbietungspflicht dom Zeitpunkt des Erwerbs unabhängig ist. .^Ausländische Zahlungsmittel urrd Forde- . rungen in ausländischer Währung. - d) Fällige Zins- und Gewinuanwilscheine und -‘rückzahlbar gewordene Stücke von ausländischen Wertpapieren sowie solchen von - ' inländischen Wertpapieren, die aus eine ausländische Währung lauten und nicht an einer deutschen Börse zum Handel zugelassen sind. > - c) Gold. , ck) Forderungen in inländisä)er Währung gegen Ausländer oder Saarländer sowie zur ' Abgeltung solcher Forderungen in Zahlung gegebene Wechsel und Schecks. B. DernrögensgegenstLnde, deren Anbletungspflicht dom ZeltpunÜ -des Erwerbs abhängig ist. ») D e rm ö ge n s g e g en stä n de, die nach .. . dem 12. Juli 1931 erworben wor- . den sind. Solche ausländische und auf eine aus- , ländische Währung lautende inländische Wertpapiere, die an einer deutschen Börse zum Handel nicht zugelassen siiü). '-b)Vermögensgegenstände, die nach dem 31. Dezember 1933 erworben worden sind. Alle anderen, die zu a genannten Wertpapiere sowie Forderungen gegen Inländer, über welche der Pflichtige vor dem Erwerb der Jnländereigenschast nur mit Genehmigung verfügen dürft«'.. ' Hieroei handelt es. sich demnach um deutsche Wertpapiere und.,.um an einer dcmtschen Börse znm Handel w o h l zugelassene, ausländische Wertpapiere.' die-der Einwanderer. bzw. Rückwanderer vor seiner Rückkunft auf einem Sperrkonto bei einer, deutschen Bank gut hatte, fernen um die Sperrmarkkonten (Wertpa piererlös -, Kredit'Sperrmarkkonto. Auswanderer-Sperrmarkkonto usw.). die ihm vor seiner Rückwanderung inr Jahre 1934 oder später gutgebracht wurden. Der Besitzer ' ist'.verpflichtet, die Werte anzu^ '.bieten. Die Reichsbank hat die Wahl, ob sie von --diesem Anerbieten Gebrauchmacht .oder .nickst. - Carl Weil, Frankfurt a; M.-, - - Wirtschaftsprüfer und beeideter Bücherrevisor, öffentlich betrachtet sie.sich; - -: M WMchra MZSkAS Ein wichtiges Urteil -deS ReichsfinanzhofeS. Ter Reichsfinanzhof hat — wie der Tagespreise zu entnehmen ist — in einer grundsätzlichen ' Entscheidung vom 13. Dezember 1984 (IHa 270134) sich mit der Frage auseinandergesetzt, wann man steucrpolitisch von einer Aufgabe des Wohnsitzes im Inland und damit von dem W«rt^ samwerden der Stenerfluchtbestimmungen sprechen kann. Eine ganze«Anzahl von Personen. d',cin der jüngsten Vergangenheitins Ausland ge-- reist sind, hat auf Stcuersteckbriefe hin behauptet, daß Stcuersluäit'bei ihnen gar nichtvorlicge. .da .sie den inländischen Wohnsitz nicht aufaegcben hätten. An Hand eines solchen Einzelfallcs stell: nunmehr der. Reichsiinanzhos fest, daß allein ans der Tatsache des Flnchtigwerdens eines Steuerpflichtigen zwar .noch nicht geschlossen werde,, könne, daß er seinen inländischen Wohnsitz anfgegeben habe. Es sei sehr wohl denkbar, daß em Steuerpflichtiger sich nur vorübergehend verborgen, halten wolle. Entfernung aus Furcht vor Verhaftung brauche zunächst noch nicht einer 'Wohnsitzaufgabe' gleichgestellt zu werden, weil oder solveit sie keinen endgültigen Zustand schaffe. Dieserzweifelhafta. Zustand, könne aber nicht jahrelang dauern. Treffe der Steuerpflichtige nach Ablauf einer - angemessenen Frist keinerlei Anstalten, an' seinen früheren Wohnsitz zurückzukehren.^dann sei der Schluß gerechtfertigt, daß bic Reise ins Ausland einen Dauerzustand ' schassen solle. Als angemessene Frist könne hierbei unbedenklich ein Jahr angenommen werden. Ter Umstand allein gber. daß die frühere Wohnung sich noch im" unveränderten Zustand befinde, genüge nicht für die. Annahme, daß die Betreffenden ihren rnländischa,: Wohnsitz beibehalten hätten. .' . . an einen weiteren -Kreis als den der jüdischen Gemeinschaft wenden würden. ° Das.Januarheft:des „Jüdischen- Handwerkers". der damit in den 27. Jahrgang tritt, steht noch vvllkomnren im Zeichen des hier mehrfach ausführlich erwähnten 40jährigen Bestehens des Berliner Jüdischen Handwerkervereins. Auch in diesen Blättern. findet sich ein Aufruf „Schasst Lehrstellen!', in dem.es u. a. heißt: „Es ist klar, daß nur diejenigen, die Eig- 'nung'und innere Bexufung in sich tragen, in dre Hanowerkslehre genommen werden dürfen." - , :;" :' * •'*" e. g. l. * ** Handwerkliche. AusbilduntzsinöglichkelLen in Hand- Verkerschulen<. Die Arntraloerwattung der jüdischer Handwerkerschulen. die der Jewish Eoloni'-ttii'i, ^Ässizciätwn .(JCAW-.in Marschau .angeschlossen.srnd.

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