Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 16 (1937)
- Issue
- 38 (23.9.1937)
- Date
- 1937-09-23
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 38 C.-V.- Zeitung WIRTSCHAFT DER WOCH! Seite 15 23. Sepfbr. 1937 Die Jwrla-Bank Berlin Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde Berlin teilt mit: In Nr. 36 des Gemeindeblattes vom 5. September ist über die Beschlüsse berichtet worden, die in der Generalversammlung der Iwria- Bank e. G. m. b. H. in Berlin gefasst worden sind. Man konnte damals die Hoffnung hegen, dass durch die beschlossene Erhöhung des Genossensrhaftskapitals einerseits, durch die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Mittel und durch die von den Organen der Genossensehaft eingeleiteten Massnahmen andererseits die Sanierung, die Fortführung und der Wiederaufbau der Iwria-Bank ermöglicht werden würde. (Wir aatten seinerzeit, C.-V.-Zeitung Nr. 17/1937, über die Liquiditätsschwierigkeiten bei der Iwria-Bank Berlin berichtet. Die Redaktion). Zu unserem Bedauern ist die Durchführung dieser Absicht nicht ermöglicht worden. Die Erhöhung der Genossenschaftsanteile erscheint den zuständigen behördlichen Stellen nicht ausreichend, um das durch die früher getätigten Geschäfte verloren gegangene Betriebskapital zu ersetzen. Demgemäss wurde von dieser Stelie die sofortige Beschaffung weiterer beträchtlicher Mittel als verantwortliches Eigenkapital verlangt. Die Gemeinde, die im Interesse der Erhaltung zahlreicher jüdischer Existenzen zwecks Herstellung der Liquidität der Iwria-Bank darlehnsweise Mittel in Höhe von rund einer Million Reichsmark zur Verfügung gesteilt hat und die darüber hinaus den Einlegern gegenüber eine Garantie in Höhe von 300 000 RM übernommen hat sieht sich nicht in der Lage, über diese Beträge hinaus weitere Gelder der Iwria-Bank zu gewähren. Hierbei müssen wir zu unserem Bedauern zum Ausdruck bringen, dass frühere Aufsichtsratsmitglieder der Iwria-Bank^ die der Gemeindevorstand immer wieder dringlich auffordert hatte, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, vollständig versagt und abgesehen von den immer wieder erneuten Zusagen, der Bank keine Mittel zugeführt haben. Bei dieser Sachlage' hat die Iwria-Bank in Berlin am 16. September ihre Schalter schliessen müssen. Ueber das weitere Schicksal der Iwria-Bank' ist zurzeit eine Entscheidung noch nicht gefallen. Es ist ausserordentlich bedauerlich, dass trotz der von der Gemeinde grosszügig geleisteten Hilfe die üoünung, dieses Kreditinstitut dem Berliner . ^Mischen Mittelstand zu erhalten, sich "bisher -Dicht, hat verwirklichen lassen. * Wenn wir es bisher unterlassen haben, zu den der Schalterschliessung vorangegangenen Vorgängen Stellung zu nehmen, so geschah das aus dem Bestreben heraus, zur Beruhigung der Atmosphäre beizutragen. Die jetzige Sachlage ^erlangt jedoch eine kurze Beleuchtung des ausserordentlich zu beklagenden Vorfalles. Bekanntlich hat die Gemeindeverwaltung, und zwar der Gememdevorstand, in enger Zusammenarbeit mit der Repräsentantenversammiung Mitte Juli dieses Jahres in kurzer Zeitfolge ansehnliche. Beträge zur Verfügung gestellt, um die bei der Iwria-Bank aufgetretenen Liquidi- Risiko 2umindest teilweise zu entlasten, nichts nach dieser Richtung hin getan haben. Aus der seiner Zeit von der Gemeinde veröffentlichten Mitteilung ging hervor, dass die schwierige Lage durch einige "völlig ausserhalb des Aufgabenkreises der Bank liegende Grosskredite entstanden ist. Darüber hinaus muss aber* festgestellt werden, dass die Organe der Gesellschaft, d. h. Aufsichtsrat und Vorstand, für ihre persönlichen und eigenen geschäftlichen Zwecke die Bank In einem Masse in Anspruch genommen haben, dass dieser zahlenmässig kleine Personenkreis mehr als das Doppelte des Kapitals der Bank in Anspruch genommen hat. So bedauerlich und wohl beispiellos dieser Zustand an und für sich-auch ist, hätte die schwierige Situation doch dadurch gebessert werden können, dass diese Fehler zum mindesten zum Teil gutgemacht worden wären. Was ist aber in den letzten zwei Monaten geschehen? Bis auf einen Einzelfall von untergeordneter Bedeutung ist von den diesem Kreise angehörenden ..Kunden'*' nicht ein Kennig ihrer Schuld zurückgezahlt worden! Mamstei? Hirsch! dep gute Likör, MägSsfer München Vi! <j In Berlin zu beziehen durch die Yveingroßhandiung I Bernhard Brauer, Burgstr. 3 _Tel. öl 43 40. | iätsschwierigkeiten zu beheben. Die Gemeindeverwaltung hatte sich dabei von dem Gedanken leiten lassen, dass die Interessen der kleinen Kunden — insbesondere der Einleger — zu schützen sind, und glaubte in diesem Zusammenhang selbst auf die Gefahr hin handeln zu müssen, gewisse Einbussen zu erleiden. Die eigenen geschäftlichen Beziehungen der Gemeinde zu dem insolvent gewordenen Bankinstitut bewegten sich in engen Grenzen, so dass es sich nicht um den so oft fälschlicherweise beschrittenen Weg handelte, gutes Geld zur Verfügung zu steilen, um gefährdet erscheinendes zu retten. Massgebend war, wie gesagt, der wohlerwogene Entschluss, den Zahlungsverkehr im Interesse der Kundschaft des Instituts aufrecht zu erhalten. Leider hat in der Folgezeit die einmal zum Ausbruch gekommene Vertrauenskrisis keine Besserung erfahren und die Anforderungen hielten unvermindert an. Die Gemeindeverwaltung hatte sich zu Beginn der vorigen Woche mit der Frage der Bereitstellung weiterer Mittel zu beschäftigen. Den Anlass hierzu gab das Verlangen der für das Bankwesen zuständigen Reichsbehörde (Reichskommissar für das Kreditwesen), dass unverzüglich ein namhafter Betrag dem Institut zur Verfügung zu stellen sei, ohne den die weitere Fortführung des Geschäftes ausgeschlossen sei. ^ach sorgfältigen Ueberlegungen glaubte der vorstand über die Grenzen des"bisher Geleisteten nicht hinausgehen zu dürfen. Wäre der gememdevorstand von sich aus einem solchen Verlangen nachgekommen, so würde dies praktisch bedeutet haben, dass die Gemeinde die Einlagen des Instituts in ihrer Gesamtheit garantiert hätte. Eine solche Handlungsweise hatte aber nicht nur die Kompetenz der Gemeindeverwaltung, sondern auch die finanzielle kraft der Gemeinde weit überschritten. Bei dieser Sachlage muss man den Entschluss des Gemeindevorstandes, keine allgemeinen Mittel mehr für die Fortführung der Iwria-Bank einzusetzen, vollauf würdigen. Der Gemeindevorstand kann es nicht verantworten, im Interesse eines im Vergleich zum gesamten jüdischen Wirtschaftsleben immerhin kleinen Kreises, der betroffen wird, etwa die Steuerschraube anzuziehen oder andere ihm obliegende Aufgaben aus finanziellen Gründen zu kurz "kommen zu lassen. Ueber den weiteren Gang der Entwicklung — ob Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird — besteht zurzeit noch Ungewissheit. Bei Anerkennung all dessen, was die Gemeinde bisher bereits in der Sache geleistet hat, würden wir es begrüssen, wenn der Vorstand sich entschlösse, sofern sich bei den zu Schaden gekommenen Einlegern besondere Härtefälle herausstellen sollten, im Rahmen einer ihr dafür zu Gebote stehenden Organisation helfend und lindernd einzugreifen. * Wir weisen in diesem Zusammenhange erneut darauf hin, dass die Iwria-Banken in Leipzig, Chemnitz. Breslau und Stettin, um nur die bekanntesten zu nennen, in völliger Selbständigkeit bestehen und durch die Vorgänge der Iwria Berlin in keiner Weise berührt werden. wänderungsstrom und die Notwendigkeit, dafür geeignete Möglichkeiten zu erschliessen, klar erkennen. Dann erst ist die mit der Auswanderung zusammenhängende grosse jüdische Aufgabe richtig verstanden Herbert Wiesenthal Probleme der Auswanderung Zudem hat die Entwicklung seit der ersten lfeaktion gezeigt, dass die der Iwria Berlin nahestehenden Kreise, die bestimmt ., -----—— * «J\-<^IXAA11I.IU g^VVCÖCii waren, die Gemeinde von dem eingegangenen In wenigen Tagen wird das neue Heft des Korrespondenzblattes ..Jüdische Auswanderung" des Hilfsvereins der Juden in Deutschland in die Hände der Interessenten gelangen. Es werden ihrer viele sein, da es nur wenige Juden in Deutschland geben mag, die nichf mit all den Fragen der Auswanderung beschäftigt sind. Das vorjährige Korrespondenzblait des Hilfsvereins befasste sich mit den Ländern Südamerikas. Das neue hat sich eine andere Gruppe von Staaten zur Behandlung gewählt, und zwar neben Australien vornehmlich N e u s e e 1 a n d und M e x i k o. Darüber hinaus wird es einen bemerkenswerten Südamerika -Nachtrag, der alle bis zur Drucklegung in Einwanderungsfragen entstandene Veränderungen berücksichtigt, enthalten. Wenn das neue Heft in erster Linie Australien, Neuseeland und Mexiko behandelt so soll das nicht heissen, dass es nur diese Aus« Wanderungsgebiete gäbe oder auch nur, daris sie allein im Vordergrund ständen. Diese Auffassung wäre grundfalsch, und ebenso falsch wäre es, wenn sich' als ihre Folge jetzt alle Interessen lediglich auf diese Länder ruhten würden. Der Hilfsverein hat die Absicht, in seinen Veröffentlichungen jeweils bestimmte Gebiete und Staatengruppen möglichst gründlich zu behandeln; daher hat sich die Notwendigkeit der Verteilung auf verschiedene Korrespondenzblätter ergeben. Das im letzten Jahr erschienene Südamerikaheft hat also von seiner Aktualität nichts eingebüsst, auch wenn inzwischen manche entscheidenden Veränderungen in den Einwanderungsbestimmungen gerade auf diesem Kontinent eingetreten sind. Ueberhaupt ist es eines der schwierigsten Probleme für die mit der Aus Wandererberatung beauftragten Stellen, den Auswandererstrom mit den durch die Bedingungen der einzelnen Länder festgelegten Begebenheiten in Uebereinstimmung zu bringen oder zu halten. Man wird deshalb auch die Tatsache beachten müssen, dass im Augenblick grosse Gebiete des südamerikanischen Kontinents der jüdischen Einwanderung mehr oder weniger verschlossen sind. Aber auch hier sind die Dinge dauernd im Fluss. So sind zur Zeit in Venezuela gewisse Erleichterungen eingetreten, während, die Aufnahmefähigkeit Kolumbiens, das noch vor wenigen Monaten im Mittelpunkt vieler Erwägungen stand, nachgelassen hat. Es bedeutet für die Auswanderung überhaupt eine grosse Gefahr, wenn ein Land, wie es manchmal — meistens von unberufener Seite — geschieht, als „Tip" ausgegeben wird. Es kann bei der Auswanderung keinen allgemeingültigen Tip " geben. Sie muss sich vielmehr jeweils nach den Erfordernissen des Einzelfalls richten, sie muss in Einklang gebracht werden mit der jüdischen Gesamtsituation und sich vor allem auf das genaueste an den gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen in Frage kommendea Länder orientieren. Das ist aber nur möglich, v.'enn in allen irgendwie zweifelhaften oder unsicheren Fällen der Rat der für die Auswanderung allein zuständigen Stellen, also bei uns in erster Linie des Hilfsvereins der Juden in Deutschland, eingeholt wird. Die Probleme liegen in jedem Fall anders. Was bei dem einen richtig und durchführbar, kann bei dem anderen falsch und fehl am Platze sein. Für deutsche Staatsangehörige z. B. sehen die Einwanderungsbestimmungen in vielen überseeischen Ländern anders aus als für Staatenlose oder 0 s t - juden, für Handwerker anders als für Kaufleute oder Akademiker. Dabei wird man auch für die Zukunft vor allem mit der Tatsache zu rechnen haben, dass die Auswanderung gut ausgebildeter und qualifizierter Handwerker in vielen Fällen am leichtesten durchgeführt werden kann und dass dabei auch nicht immer die von Juden bisher im Handwerk bevorzugten Berufe im Vordergrund stehen, sondern unter Umständen Angehörige anderer Handwerks- und Facharbeiterberufe leichter unterzubringen sind. Das führt zu der alten, von uns immer wieder erhobenen Forderung nach einer möglichst breiten S t r e uu n g der B e - r u f e. Wir wissen, dass hierbei Schwierigkeiten bestehen, geeignete und genügend Ausbildungsstätten zu finden. Es sollte deshalb eine der vornehmsten Aufgaben aller mit der Auswanderung und der Berufsschichtung befassten Stellen sein, diesem üebelstand in gemeinsamer Arbeit und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln nach Möglichkeit abzuhelfen. Andere Probleme stellen sich mit der Besiedlungsdichte der in Frage kommenden überseeischen Länder. Die Möglichkeiten für . Einwanderer in dünn besiedelten Gebieten sind weitaus grösser als in anderen Gegenden, selbst wenn dort eine Bevölkerung wohnt, die der Berufsstruktur der Juden in Deutschland mehr entspricht. In engstem Zusammenhang damit steht die auch von den Juden in den Einwan- . derungsländern aufgestellte Forderung, dass die Auswanderer nach Möglichkeit nicht in den grössten Städten sitzen bleiben, sondern auch in anderen grossen, mittleren und kleineren Orten eine Existenz zu finden versuchen. Das liegt meist auch im Interesse der Auswanderer selbst, da die Lebensbedingungen und -Verhältnisse dort oft erheblich billiger und einfacher sind. Wir verweisen zu dieser Frage auf den Brief eines nach Nordamerika ausgewanderten Freundes, den wir in der vorletzten Nummer der C.-V.-Zeitung an leitender Stelle veröffentlicht haben. Auch weltpolitische Fragen spielen bei der Aus Wanderungsplanung eine Rolle. So lassen z. B. die Wirren im Fernen Osten eine Auswanderung nach den Philippinen als zurzeit nicht zweckmässig erscheinen. Jeder Leser wird verstehen, dass dies alles Fragen sind, die er allein nicht beurteilen, geschweige denn beantworten kann. Bei zentralen Stellen wie beim Hilfsverein laufen aber dauernd die Berichte aus allen wichtigen Ländern der Erde ein, und man sollte deshalb im eigenen Interesse nicht versäumen, sich dort Rat zu holen: oftmals mag eine schriftliche Anfrage mit Darlegung des genauen Sachverhalts genügen. Andere Probleme kreisen um die g e i s t i g e und seelische Situation der Auswanderer und ihre Einordnung in die neuen Verhältnisse, die 6ie in den Zielländern antreffen. Auch mit diesen Fragen beschäftigt sich das neue Korrespondenzblatt des Hilfsvereins, indem es in einem einleitenden Aufsatz auf besonders typische Fehler vieler Auswanderer und die Möglichkeiten ihrer Abstellung hinweist. Man ist 6ich in allen verantwortungsbewussten Kreisen darüber klar, dass durch die notwendige Auswanderung vieler tausend Menschen das Judentum in seiner Substanz keinen Schaden nehmen darf. Hier erwächst den Auswanderern, aber auch den mit der Auswanderungsplanung betrauten Stellen eine grosse Aufgabe. Es ist die Pflicht jedes einzelnen, sich auch im neuen Land seiner jüdischen Vergangenheit würdig zu zeigen, und es ist kein Zufall, dass in wichtigen, vor allem den angelsächsischen Einwanderungsländern dieser Frage auch von nichtjüdischer Seite besondere Bedeutung beigemessen wird. Andererseits sollten die zentralen jüdischen Stellen schon heute Möglichkeiten erwägen, um den sich in Uebersee durch die Einwanderung aus Deutschland neubildenden Gemeinden eine geistige Führung zu verschaffen. Die Bereitstellung von jungen Rabbinern, die mit den Problemen der Zeit und mit den Sorgen und Nöten der Ausgewanderten vertraut sind, ist bereits in den Bereich der Erörterungen einbezogen. 1200 jüdische Menschen verlassen in diesem Jähr schätzungsweise Monat für Monat Deutschland, um in Uebersee eine neue Heimat zu suchen; schon 117 000 bis 120 000 Glaubensjuden dürften in den letzten vier Jahren aus Deutschland ausgewandert sein. Diese Ziffern lassen die grosse Bedeutung der Forderung nach Erhaltung der jüdischen Substanz bei dem gewaltigen Aus- Ii andlungsgehiife oder Handlungsagent? Bei Reisenden ist es häufig fraglich, ob sie als Handlungsgehilfen oder als Handlungsagenten anzusehen sind. Die wesentlichste Eigenschaft des Handlungsagenten ist seine persönliche Selbständigkeit. Die Rechtsprechimg hat auf diesen Unterschied schon wiederholt aufmerksam gemacht. Auch der selbständige Agent wird in der Regel von seiner Firma mehr oder minder wirtschaftlich abhängig sein. Die persönliche Selbständigkeit offenbart sich aber darin, dass er über seine Zeiteinteilung selbständig verfügen kann, dass er im wesentlichen nicht an die Weisungen seiner Firma gebunden ist und dass er ein eigenes Büro unterhält. Ein wichtiges Merkmal für die Einordnung des Reisenden unter den Begriff des Handlungsagenten ist weiterhin die Tatsache, dass er ein eigenes Gewerbe angemeldet hat und dass ihm nicht verwehrt ist. für andere Firmen mittätig zu sein, soweit es eich nicht um Konkurrenzfirmen handelt. Da der Agent selbständiger Kaufmann ist, trägt er auch das „Unternehmerrisiko" und ist nicti't von seiner Firma zur Kranken- und AncestelÜenversicherung anzumelden. Aus der Selbständigkeit des Agenten ergibt sich auch, dass er mangels gegenteiliger Vereinbarung über Reisespesen nicht Rechnung zu legen braucht. Wenn trotzdem der Handlungsagent in Wirklichkeit sich häufig den Weisungen seiner Firma unterordnen wird, so ist dabei immer zu prüfen, ob er es aus seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit heraus tut oder, weil er durch die Gestaltung der Rechtsbeziehungen hierzu gezwungen ist. Denn der Handlungsgehilfe steht zu seiner Firma in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis. Damit ist er auch kranken- und angestelltenversicherungspflichtig. Er hat sich in den Geschäftsbetrieb' seines Unternehmers ein- und ihm unterzuordnen. Auch ein Reisender kann rechtlich Handlungsgehilfe sein, und zwar auch dann, wenn er nur Provision (und Spesen) bezieht. Er muss wegen seiner Abhängigkeit, wie höchstriehterlich vor kurzem betont worden ist, über die Verwendung etwaiger Reisespesen Rechnung legen. Für ihn besteht auch, soweit er nicht "eine andere vertragliche Abmachung getroffen hat, die Verpflichtung, nicht für^andere Unternehmer tätig zu sein. Nach diesen Gesichtspunkten sind die Begriffe Handlungsgehilfe und Handlungsagent abzugrenzen. Viel Aerger und viele Streitigkeiten würden dem Reisenden und dem Unternehmer erspart bleiben, wenn die beiderseitigen Rechte und Pflichten bereits in dem Vertrag festgelegt werden würden. Die Sachlage wird nur erschwert, wenn erst die Arbeitsgerichte damit befasst und vor die Notwendigkeit gestellt werden, die Rechtstellung der Reisenden aus der Gesamtheit der Arbeitsbedingungen und der Tätigkeit festzustellen. "Max Goldstein. Offene Auslaodsstellen Genehmigt durch das Landesarbeitsamt Brandenburg Gesucht: für Ca Ii (Kolumbien) jüdischer Schleifer für Spiegel- und Kristallglas. Bewerber, die gleichzeitig Kenntnisse im Bilder rahmen haben, werden bevorzugt. In Frage kommen nur ledige Bewerber im Alter von 20 bis 30 Jahren. Ausführliche Bewerbungen nur auf Luftpostdunnpapier, Lebenslauf, Zeugnisabschriften sowie Passphoto werden weitergeleitet durch die Jüdische Gemeinde, Berlin SW 19. Lindenstrasse Nr. 48/50. Bewerbungen auf gewöhnlichem Postpapier werden nicht mit Luftpost befördert Erweiterungsbau des Amsterdamer Warenhauses De Bijenkorf Die im Jahre 1870 von S. P. Goudsmit gegründete Firma De Bijenkorf, zu der heute die drei grössten Warenhäuser in Amsterdam, Rotierdam und Den Haag gehören, hat vor einigen Tagen in Amsterdam einen Vergrösserungsbau eingerichtet. Die feierliche Einweihung fand in Anwesenheit des Amsterdamer Burgermeisters Dr. DeVlught statt, der die Initiative und Aktivität der Direktion besonders hervorhob. Das „Central-Blad voor Israelieten m Nederland" gab anlässlich dieser erheblichen Vergrosserung der wirtschaftlich sehr bedeutenden Firma eine Extrabeilage heraus, in der ihre Entwicklung ausführlich geschildert wurde. „Darauf kommt es an / Grosse Auflage, Verbreitung über ganz Deutsch/and, massige Zeiienpreise bei höchsten Rabattstaffeln. Setzen Sie unser Stellenangebot in die C.-V. -Zeitung!"