Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 16 (1937)
- Issue
- 24 (17.6.1937)
- Date
- 1937-06-17
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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Seife 20 C.-V.-Zeitung Nr.24 * 17.Juni!937 im Jahresdurchschnitt 1936 über denen des Vorjahres. Im ganzen betrug nach den Berechnungen des Statistischen Reichsanits die Gesaratzahl der Arbeitslosen in der Welt im ersten Viertel 1936 20 Millionen, sank dann im zweiten Viertel auf 17.5, im dritten auf 16 und betrug im letzten Viertel 16,5 Millionen. Dieses Ansteigen im letzten Viertel ist auf die in allen Staaten in den Wintermonaten ein tretende saisonmässige Zunahme der Arbeitslosigkeit zurückzuführen. Für 1937 liegen noch keine Berechnungen bezüglich der Entwicklung der Wcltarbeitslosigkeit vor. Auf den internationalen Märkten machte sich in der Berichtswoche wieder einmal eine erhebliche Zurückhaltung in den Abschlüssen bemerkbar. Die verschiedenen Gerüchte von kommenden Währungsverhandlungcn und von den noch nicht abgeschlossenen Beratungen über einen etwaigen englisch-amerikanischen Handelsvertrag waren der Hauptgrund hierfür. Eine .wachsende Festigkeit wird jetzt vom W e 11p e t r o 1 e n mma r k t gemeldet, was auf den gestiegenen Weltverbrauch an Erdöl zurückgeführt wird. Auch die Wcltcrzeugnng nahm zu. Innerhalb des Marktes aber haben sich verschiedene Verschiebungen ergeben. Die grossen Industrieländer suchen sich von der ausländischen Erdölzufuhr unabhängiger zu machen. So haben Galizien, Rumänien, Mexiko und Russland als Erdölausfuhrländer an Bedeutung verloren. Grössere Bedeutung beginnen vor allein Iran und Irak zu gewinnen. An wichtigen weltwirtschaftlichen Tagungen ist ■die jetzt in London abgeschlossene Internationale Walfang-Konferenz zu nennen. Es winde ein Abkommen über verschiedene Beschränkungen der Fangtätigkeit geschlossen, um das drohende Aussterben des Wals, dieses wichtigen Tran lieferanten, zu verhindern. In der letzton Fangsaison wurden 2.61 Millionen Tonnen Tran gewonnen. Ein Walfisch liefert bis 20 U0O kg Tran, der für die Gewinnung technischer Fette von grosser Bedeutung ist. Das Abkommen läuft zunächst auf ein Jahr und soll dann erneuert werden, da sich .letzt Russland und Japan nicht beteiligten. Falls diese Aussenseiterländer ihre Fangtätigkeit stark ausdehnen, soll (lt. „Wirtschaftsdienst" 24/37) den Unterzeichnern des Abkommens ebenfalls unbegrenzte Fangtätigkeit freigestellt werden. Dr. Erich Gottfeld. Notizbuch des Kaufmanns Allgemeines Ferngespräche mit der .Südafrikanischen Union, Nord- und Südrhodesia und Südwestafrika können ab sofort, Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr, ausgetauscht werden. Gespräche, die Montag bis Freitag nach 15 Uhr vermittelt werden, kosten nur die ermässigten Gebühren für Gespräche an Sonnabenden, das heisst sie werden um 20 RM je Einheit verbilligt. Demnach kostet zum Beispiel ein o-Minuten-Gespräch nach Kapstadt odor nach Johannesburg zu ermässigter Gebühr 5 3 R M. Der Leiter der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel macht, in einem Aufruf — „Reichsanzeiger11 vom 11. Juni 1937 — den Kaufleuten eine sparsame Verwendung des Verpackungsmaterials im Einzelhandel zur Pflicht. Auch vom Reichsstand des deutschen Handwerks sind in gleichem Sinne die in Betracht kommenden Handwerksgruppen zu Sparmassnahmen angehalten worden. Im Verlag der Industrie- und Handelskammer zu Berlin ist eine 28 Seiten starke Broschüre: „Richtlinien über die* Ausstellung von Bescheinigungen durch die Industrieu n d Handelskammer1'' erschienen. Sie ist in der Hauotgeschäftsstclle der Kammer, Formularabteilung, Berlin NW 7, Dorotheenstr. 8, für 2U Pf. zu beziehen. Die Anmeldungen zu den bei der Industrie- und Handelskammer zu Berlin im Herbst 1937 stattfindenden Kaufmanns- und Facharbeiterprüfungen haben bis zum 30. Juni 1937 zu erfolgen. Später eingehende Meldungen werden zurückgewiesen. Die Wirtschaftsgruppe „Ambulantes Gewerbe" erklärt in Verbindung mit _ anderen Fachgruppen, dass, nachdem durch die Fachgruppe „Ambulantes Gewerbe" für das Hausicrergewerbe eine starke Berufsbereinigung durchgeführt worden sei, Schilder mit der Aufschrift „Betteln u n d Hausieren verböte n" gegen das heutige Volkscmpfinden verstiessen. Gegen Schilder „Betteln verboten" wäre nichts einzuwenden. Zur Klärung der besonders im M ö b e 1 h a n d e I immer wieder aufgetretenen Fragen, wann ein Verkauf im Einzeihandel oder im Grosshandel stattfinde, hat der Reichswirtschaftsminister in einem Erlass vom 25. Mai Grundsätze für die Abgrenzung der Gross- und Einzelhandelsbetriebe im Möbelfach ausgestellt. Darin werden die einzelnen Merkmale aufgezählt, die die Möbelgrosshandlung vom Möbcleinzclhandclsgeschäft unterscheiden. Der neugcbildcte Ausschuss für G. m. b. H.- R e cli t bei der Akademie für Deutsches Recht hielt nach einem Bericht der ..Frankfurter Zeitung11' am 8. ."Juni 1937 seine erste Sitzung ab. Der Ausschuss soll die Reform des G.m.b.H.-Rcchts vorbereiten. Die Einlösungs- und UmwcchslungsFrist der ausser Kurs gesetzten Silber münzen zu 1 Mark, 1 Reichsmark und 5 Reichsmark endet, woran die Reichspost im Verfügungsblatt nochmals erinnert, am 30. Juni. Die bei den Postkassen kurz vor Ablauf der Einlösungsfrist eingehenden Stücke werden von der Reichsbank noch bis 31. August 1937 angenommen. De visenf ragen Der Leiter der Reiehsstelle. für Devisenbewirtschaftung hat durch RE. 81/37 die Bestimmungen über Verwendung von Devisen für Landaufenthalte im Ausland im Zusammenhang mit Seereisen ergänzt. Unter anderem wird die bisher schon bestehende Trennung zwischen Gesellschafts- und Einzclreisen schärfer durchgeführt. Ein kürzlich vor dem Schöffengericht in Siegen verhandelter Fall wegen Devisenvergehens, über den die „Frankfurter Zeitung" berichtet, gibt Veranlassung, darauf hinzuweisen, dass die Verbringung unnestempeltcr deutscher Briefmarken ohne Genehmigung der Devisenstelle verboten ist. U eberwachungsstellen Die Rciehsste-lle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette veröffentlicht eine Anordnung im „Reichsanzciger" Xr. 129/1937, wodurch mit Ausnahme gewisser Gaststättenbetriebe alle Betriebe, die gewerbsmässig im Haupt- oder Nebenbetrieb pflanzliche oder tierische Oele und Fette zu Mayonnaise, F i s c h, und Fleischsalaten verarbeiten, einer Verarbeitungsgenehmigung der anordnenden Reichsstc-lle unterworfen werden. Die Uebcrwachungsstclle für Lederwirtschaft hat unter dem 7. Juli 1937 eine ausführliche und zusammenfassende Anordnung über den V e r k e h r m i t F e 11 e n und Häuten erlassen, die "in ihren Hauptpunkten am 1. Juli 1937 in Kraft tritt („Reichsanzeiger" vom 8. Juni 1937). Die Ueberwachungsstelle für unendle Metalle veröffentlicht zwei Bekanntmachungen KP 345 und 346 über Kurs preise für unedle Metalle im .„Reichsanzeiger" Nr. 129 und 130/1937. Eine Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Vieh Wirtschaft befasst sich mit der Verkaufsregelung für Därme, Manen und Blasen. Unter anderem ist vorgesehen, dass ein Verkauf von Grosshandel zu Grosshandel verboten ist. Verkehrswesen Das R e i c h s g ü t e r k u r s b u c h der Deutschen Reichsbahn für Sommer 1937 ist erschienen und zum Preise von 1,50 RM durch alle Bahnhofs- und Güterkossen zu bezichen. Ab 1. Juni 1937 ist der deutsch-belgische V e r b a n d s g ü t e r t a r i f durch einen neuen ersetzt worden. Die Deutsche Lufthansa hat für Luftexpressgut ihren „Tarif 1937" herausgegeben. Ferner lie-jrt nunmehr ein Prospekt der Deutschen Lufthansa über ..Letzte Auflieferungszeiten für Luftexpressgut in Berlin", gültig vom 4. April bis 2. Oktober 1937 vor. Ebenso ist das Werbeheft der Reichspostdirektion Berlin „Von Berlin mit der Luftpost" für den Sommer 1937 neu erschienen und liegt an den Postschaltcrn und in der Industrie- und Handelskammer Berlin C 2, Klosterstr. 41, Zimmer 5, zur kostenlosen Abgabe bereit. Im Anschluss an die neue Vereinbarung über den Reiseverkehr zwischen Deutschland und Holland, die, wie berichtet, im Haag unterzeichnet worden ist, wurde der Höchstbetrag, der ohne Genehmigung je Person und Kalendermonat nach den Niederlanden verbracht werden kann, nunmehr auf 400 JlJl festgesetzt. Bei der ersten Auszahlung der Reisezahlungsmittcl werden höchstens SO holländische Gulden, der Rest über diesen Betrag hinaus frühestens am 10. Tage nach der ersten Auszahlung zur Verfügung gestellt. Das Abkommen gilt ab 15. Juni. Kauf vertrage jnit Juden Wie die „Kölnische Zeitung" berichtet, hat das dortige Amtsgericht entschieden, dass ein Kaufvertrag, auch wenn er mit einer jüdischen Firma abgeschlossen wird, eingehalten werden muss. Ein arischer Geschäftsmann hatte bei einer Firma, deren Inhaber Nichtaricr war, eine Bestellung gemacht. Die Annahme der Ware wurde verweigert. Die Lieferfirma forderte, nachdem sie den Besteller in Verzug gesetzt hatte, im Klageweg Zahlung. Der Beklagte bestritt zum Teil die Bestellung, hielt sich im übrigen auch nicht an den Vertrag gebunden, weil er erst nach Vcrtragsabschluss davon Kenntnis erhalten habe, dass der Inhaber der klagenden Firma nicht arisch sei. ihm also <hs Festhalten an dem Vertrag nicht zugemutet werden könne. In der Begründung bringt das Gericht unter anderem zum Ausdruck, dass sich der Beklagte weder auf die §§ 275, 323 BGB berufen noch den Vertrag wegen Irrtums anfechten könnte. Nur wer ohne sein Zutun entgegen seiner Einstellung zum Vertragsgegner eines Nichtariers geworden sei, würde einen Schutz verdienen. Wollte man den Schutz auch auf Fälle der hier strittigen Art ausdehnen, so würde man dem Gesetzgeber vorgreifen, der durch die Nürnberger Rassegesetze zu erkennen gegeben hat, dass er die Stellung des Nichtariers im deutschen Rechtsleben selbst zu ordnen beabsichtigt. Beschäftigung von Hausangestellten Das Schöffengericht in Dessau hat in einem inzwischen rechtskräftig gewordenen Urteil vom 2. April 1937 — 2 Ms 20/37 — die Frage zu entscheiden gehabt, ob eine jüdische Haushaltsvorsleherin, die — erlaubterweise — eine deutschbiütige Hausgehilfin unter 45 Jahren beschäftigt, sich strafbar macht, wenn sie ihren erwachsenen Sohn, der in einer anderen Stadt als Junggeselle einen eigenen Haussland führt, etwa alle drei Wochen über Sonntag bei sich beherbergt. Die Besuche waren nicht von vornherein festgelegt, sondern wurden von Fall zu Fall vereinbart. Das Gericht hat nicht angenommen, dass der Sohn durch diese Besuche dem Haushalt seiner Mutter angehört, und die Strafbarkeit der Angeklagten verneint. Einzelhandel im M&ieK':^^V7£ ALTENBURG Kaufhaus M.&S. Gehn Immer führend ANNABERG LJaeobyim Bernhard Chaskel Spezialhaus f. Damenkleidung ESSEN Aw&tiqm m xtec C.:V.sZeUmg, zmtieem sich! ESSEN AUxakdet Die gute Bezq^aelle ^sa5d^ MB c^ißAuAAaus Mejmmsmt GREIZ HEINRICH UETZ Bedarfsartikel alter Art HAMBORN BRANDT >i ~m Att&ORH >I AfcJX LOH - LEIPZIG MÖNCHEN HHIl!H{!!l!!!l!I!il]iliini!!l!!l]l!llt!iiii!iI!ilinHll!!Iii!fll!!!Ui!!iiH| 1 Gerstle & Löffler I LS DAS HAUS DER MODE ■iiiiiiiiiniiuiiiiiniiniiiinniiiiiiiiiiiiiiiiimiiuiiiiuiiiiiimiii S. Eichengrün & Co. MÖNCHEN DAMEN-MODESTOFFE BeziehenSiesich bittebei Anfragen auf die C-V.- Zeitung MONSTER i. W. NÜRNBERG PELZHAUS GERSON STOCK DAS BEKANNTE SPEZIALHAUS nur BreiSegasse 67 'STERKR.ADE. WITTEN a. d. Ruhr Alsberg & Blank Textil-Kaufhaus BIELEFELD . Alsberg & Ca. Modernes Spezialbaus. 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