Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 16 (1937)
- Issue
- 22 (3.6.1937)
- Date
- 1937-06-03
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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Ssife.181 C.-V.-Zeliung Nr. 22 *,3.Juni193?; Wichtige Steuerfragen Der Präsident des Landesfinanzamjes Berlin hat durch eine auszugsweise, im „Wirtschaftsblatt" der Industrie- und Handelskammer Berlin (Xr. 11) ■wiedergegebene "Verfügung vom 23. März 1937 n. a. auch die Betric b sausgab enpauschsätze für 1936 bei nichtbuchführungspflichtigen, selbständigen Handelsvertretern festgesetzt. Sie betragen 35 bis 40 Prozent der Provisionseinnahmen, wenn sie am Ort (in Berlin und Vororten) reisen und die Provisionseinnahmen (Roheinnahmen) 10 000 RM nicht übersteigen. Dieser Satz gilt auch für solche Vertreter, die mit Musterkoffer reisen. 50 bis 55 Prozent der Provisionseinnahmen, wenn sie auswärts (nicht aber im Ausland) reisen und die Provisionseinnahmen (Roheinnahmen) 12 000 RM nicht übersteigen. - Wie in der gleichen Nummer des „Wirtschaftsblattes"' berichtet wird, wurde durch Erlasse des Reichsfinanzministers vom 21. Dezember 1936 und 1. März 1937 klargestellt, dass auch Auslandslieferungen im Warenausgangsbuch zu verbuchen sind. Ebenso gelte der Belegzwang für Auslandslieferungen; in solchen Fällen könne aber in dem Beleg die Preisangabe unterbleiben. Die Frage, ob ein Steuerpflichtiger (infolge weiter Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) sein Mittagessen ausserhalb des Hauses als W e r b u n g s k o s t e n abziehen kann, wurde laut ..Frankfurter Zeitung1" vom Reichsfinanzhof in verschiedenen Entscheidungen geklärt. Soweit es sich um Angehörige der freien Berufe und selbständige Gewerbetreibende handle, habe der Reichsfinanzhof bereits in einem Urteil vom April 1936 (VI A 251/36) ausgeführt, dass solche Mehraufwendungen keine Betriebsausgaben darstellten. Für Beamte und Privatangestellte habe der Reichsfinanzhof. wie die „Deutsche Steuerzeitung" mitteile, ebenfalls mehrfach die Abzugsfähigkeit der Mehrkosten für Mittagessen ausserhalb des Hauses verneint. Es entspreche daher nach einem Urteil vom Dezember 1936 (VI A 326/36) dem Gebot einer gleichmässigen Behandlung aller Steuerpflichtigen, dass auch Handarbeiter die Mehrkosten für Mittagessen und für sonstige Verpflegung ausserhalb des Hauses grundsätzlich nicht abziehen dürfen. Der Reichsminister der Finanzen hat („Reichs- . anzeiget' vom 19. April 1937) Richtlinien für dieDurchführung der Gewerbesteuer . herausgegeben. Im Hinblick darauf, dass das neue,; Gewerbesteuerrecht erstmalig für das Rechnungsjahr 1937 einheitlich für das gesamte Reichsgebiet gilt, kommt den Richtlinien besondere Bedeutung zu. Die Richtlinien können durch den Buchhandel für U,30 RM bezogen werden. In einem Runderlass vom 35. April 1937 hat der Reichsfinanzminister („Reichsanzeiger" vom 22. IV. 1937) Anordnungen über die Fortschreibung und Nachfeststellung von Einheitswert en f.ü r den Grundbesitz auf den 1. Januar 1936 und 1. Januar 1937 getroffen. In der „Frankfurter Zeitung" wird ein Urteil des Reichsfinanzhofe« VIA 92/37 erwähnt, über die Frage, wie die Steuerberechnung zu erfolgen habe, wenn das Entgelt für üeberstunden nicht mit dem übrigen Lohn zusammen ausbezahlt wird. In dem erwähnten strittigen Fall war den Arbeitnehmern der übliche Lohn am 15. eines jeden Monats bezahlt worden, während das Ueberstundenentgelt aber am 31. zur Auszahlung kam. Der Reichsfinanzhof hat angenommen, dass das Ueberstundenentgelt mit dem üblichen Lohn zusammengerechnet und nach dem Satz für den Gesamtbetrag zu versteuern ist. Wann und wo finden Sie Rat? JEitteldeutschlaml Dresden 9. Juni. 16—19 Uhr, Jüdisch« Wirtschaftshilfe ZengUaus- Strasse 3. Rheinland - Westfalen Essen Montag—Freitag 11-13 Uhr, Hindenburgstr. 5 (Tel. 31212). Düsseldorf Donnerstag. 16—IS Uhr, Bilkerstrasse 44 (Tel. 11734). Bielefeld Ersten und dri .ten Mittwoch jeden Monats, Gemeindehaus, Turnerstr. 7. Herford Zweiten und vi ert^n Mittwoch ieden Monats, Gehrenberg 1 (Tel. 3131). ^W?pi^^0t Vinzvlhamlt l im Rtä&f-^-y&fr ® ALLENSTEIN KauüiasÄ l Hirschfeld Das Kaus der uigen Qualitäten ALTENBUkg Kaiiians M. IS. Dtfoi Immer imhrend ESSEN ^JvuhhaxjLS FRANKFURT a. M. ANNABERG uobyiiü. Bernhard Ghaskel Spezialhaust Damenkleidung BRANDENBURG a. H. m. Constzer S Söhn Das Hasis der outen Qualitäten ESSEN Die eilte Bezugsquelle ftJSw&ü :Qs|j^ M/tK d »ißdtosräe i p*&-' :M©B6feMÄ Bel^&s^'s?: ^^■^icfeö'eschat- ^ItMtfRR # Amu Em^mwM<> .AUCH' F'ÖR^AtfJSWANO^H«;4 GREIZ HEIN&CH TIETZ GSM;z Bedarfsartikel aller Art HAMBURG LEIPZIG MAGDEBURG MÖNCHEN HliHn!!lll!Hn!III!I!llllSI!li!!Hl!!!iiH!l!III!l!l!IIHlll!!l!ill!!l!SS^ Gerstie & Löfflerf DAS HAUS DER MODE |!iSIUi!!!lI!Ii!H!!!!l!li!S!lilHi!!Ill!St!l!!l!l!IIillll!l!!llISllHI!!lli KÖNIGSBERG i. Pr. Kaufhaus für Betten und Bekieiduns Das zuverlässige Fachgeschäft für Wäsche-Ausstattungen MÖNCHEN S. Eichengrün & Co. MÖNCHEN DAMEN-MODESTOFFE MONSTER i. W. 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