Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 16 (1937)
- Issue
- 21 (27.5.1937)
- Date
- 1937-05-27
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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c-v.- Zeitung Nr. 21 WIRTSCHAFT DER WOCHE Seite 13 27. Mai 1937 Bezahlung von Ausländerschulden Von Dr. Heinz Cohn Angehörige und Bekannte von Auswanderern sehen sich häufig veranlasst, irgendwelche Verbindlichkeiten, die der Auswanderer im Inlande zurückgelassen hat, zu begleichen. Es kann nicht deutlich und oft genug darauf hingewiesen werden, dass die Erfüllung von Verbindlichkeiten von Devisenausländern, zu welchen die Auswanderer mit der Aufgabe ihres inländischen Wohnsitzes geworden sind, durch Inländer nur mit Genehmigung der Devisenstelle zulässig ist. Aber auch bei der Entgegennahme von Zahlungen von Inländern für Forderungen gegen Devisenausländer (speziell Auswanderer) ist besondere Vorsicht geboten. In den Richtlinien zum Devisengesetz (Abschnitt II Z. 20) ist ausdrücklich bestimmt, dass eine devisenrechtliche Genehmigung nur erforderlich ist, wenn der Zahlungsempfänger weiss oder wissen muss, dass der andere Inländer die Zahlungen ohne die erforderliche Genehmigung leistet. Hierzu ist ein erläuternder Runderlass 35/37 ■ergangen. In ihm wird ausgeführt, dass der Zahlungsempfänger dann wissen muss. dass der andere ohne Genehmigung zahlt, wenn man ihm bei Beurteilung dieser Frage den Vorwurf der Fahrlässigkeit machen könnte. Für den Begriff der Fahrlässigkeit wird in dem Erlass ein weiter Rahmen gezogen. Man muss deshalb davon ausgehen, dass jeder Inländer, der für eine Auslandsforderung Reichsmarkbeträge von einem Inländer in Zahlung nimmt, z. B. ein Spediteur oder ein sonstiger Dienstleistungsgläubiger (z.B. ein Arzt), diePflichthat,sichü'berdiedevisenrechtliche Zulässigkeit der Inlandszahlung zu vergewissern, und dass die Unterlassung einer solchen Nachprüfung ihm als Fahrlässigkeit anzurechnen ist. Wie weit nun die Prüfungspflicht zu gehen hat, kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Wenn es sich um die Ueberwreisung von Zahlungen durch eine Devisenbank aus einem dem Empfänger bekannten Auswanderersperrkonto für Inlandszahlungen (Aski) handelt, wird in der Regel eine besondere Prüfung nicht erforderlich sein. Des weiteren wird es im allgemeinen genügen, wenn die Zahlung durch eine Devisenbank unter Angabe des Genehmigungsbescheides der Devisenstelle erfolgt. Der inländische Gläubiger wird auch in dem"Falle, wo die Zahlung durch eine ihm durch längere Geschäftsverbindung bekannte vertrauenswürdige Firma erfolgt, sich darauf verlassen können, dass die Zahlung in Ordnung geht/ wenn diese' zahlende Firma ihm Datum und Geschäftsnummer des fraglichen Devisengenehmigungsbescheides mitteilt. Dagegen kann sich der Zahlungsempfänger nicht einfach auf die Ordnungsmässigkeit der Zahlung verlassen, bloss weil die Zahlung durch eine Devisenbank oder eine sonst vertrauenswürdige Firma erfolgt, denn diese können unter Umständen lediglich deshalb Zahlungen leisten, wTeil Ihnen noch unbekannt ist, dass der Schuldner inzwischen durch Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes Ausländer geworden ist. Erfolgt die Zahlung nicht durch eine Devisenbank oder sonstige vertrauenswürdige Firma, so wird aber der inländische Gläubiger, wenn er sich nicht einer fahrlässigen Devisenverfehlung aussetzen will, sich vor Empfangnahme der Zahlungen den Genehmigungsbescheid der Devisenstelle vorlegen lassen müssen und genau daraufhin zu prüfen haben, ob tatsächlich der Zahlende nun zu der hier in Frage kommenden Zahlung durch den Genehmigungsbescheid ermächtigt wird. Wenn Zweifel auftauchen, wird der Zahlungsempfänger vorher zweckmässigerweise 'die Devisenstelle anfragen müssen, um festzustellen, ob auch nach deren Auffassung .die fragliche Zahlung von dem allgemeinen Genehmigungsbescheid gedeckt wird. Gehen dem inländischen Gläubiger durch Postanweisung Reichsmarkbeträge aus dem Inland zu, ohne dass der Absender begannt oder an der angegebenen Anschrift zu erreichen ist, so darf der Zahlungsempfänger den erhaltenen Betrag erst dann zum endgültigen Ausgleich seiner Forderung verwenden, wenn ihm von seinem ausländischen Schuldner die devisenrechtliche Zulässigkeit der Ueberweisung nachgewiesen ist. Blick in die Wirtschaft Berlin, 25. Mai 1937. Für die gegenwärtige und wohl auch für die künftige Entwicklung am Aktienmarkt ist der jetzt erschienene Halbjahresbericht des Instituts für Konjunkturforschung von Wichtigkeit. Es heisst in den grundsätzlichen Erwägungen: Wie man auch zu "der Frage des „normalen" Verhältnisses der Rendite zwischen Aktien und Renten stehen möge, so sei doch sicher, dass weitere Steigerungen der Aktienkurse nur in der Krwartung ' höherer Dividendenausschüttungen ihre Rechtfertigung finden könnten. Tatsächlich könne der Ertrag' aus Aktien noch steigen, namentlich bei Gesellschaften, die bisher keine oder eine niedrige Dividende ausschütten. Andererseits ziehe aber das Anleihestockgesetz der Gewinnverteilung eine Grenze, die bei vielen Unternehmen schon erreicht sei und kaum überschritten werden könne. Bekanntlich steht seit einiger Zeit die Frage der weiteren Entwicklung des seinerzeit befristeten Anleihestockgesetzes im Mittelpunkt des Börseninteresses; insofern ist der Hinweis des Institutes für Konjunkturforschung auf die Grenzen, die dieses Gesetz der Gewinnverteilung zieht, von Bedeutung. Es erscheint die Annahme berechtigt, dass dies auch in der Zukunft der Fall sein"dürfte. Bisher waren die sogenannten Anleihestockwerte ausserordentlich fest; auch der Hinweis, den wir eben erwähnten, hat darin bisher noch keine Aenderung hervorgerufen. Im übrigen ist die deutsche Börse auch in letzter Zeit im wesentlichen stabil geblieben, im Gegensatz zu den meisten Auslandsbörsen, die bekanntlich zum Teil grossen Schwankungen ausgesetzt waren, wenn auch da in der jüngsten Zeit eine Beruhigung und eine gewisse Widerstandsfähigkeit festzustellen war. Der Hinweis des Chefs des Amtes für Roh- und Werkstoffe, Oberst Loeb, in seiner Essener Rede über die industrielle Aufgabe im Vierjahresplan, über die Eisenversorgung hatte eine günstige Rückwirkung auf den Montarimarkt. Oberst Loeb bemerkte, dass bereits im Jahre 1936 die deutsche Eisenproduktion grösser war als zur Zeit der Durchführung des sogenannten Hindenburg-Programms im Weltkrieg; aber selbst wenn im laufenden Jahre, wie bestimmt zu erwarten ist, mehr Eisen und Stahl als im Vorjahre erzeugt werde, so reiche diese Produktion für den starken Bedarf noch nicht aus. Bei der Geschäftsbelebung auf dem Montanmarkt hat allerdings nach den vorliegenden Börsenberichten zum Teil auch die Aufwärtsbewegung der internationalen Eisen- und Blechpreise mitgewirkt. p.....n. Notizbuch des Kaufmanns Allgemeines Im „Pressedienst des Einzelhandels" kündigt Regierunjisrat Dr. B r i t s c h. aus dem Reichswirtschaftsministerium eine Umgestaltung des Einzel handelschiitzgesctzes an. "Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit seien als Hauptvoraussetzungen für den Zugang zum Einzelhandel in den Vordergrund gerückt. Es stehe zu erwarten, dass in einer Neufassung des Einzelhandelschutzgesetzes auch der äusseren Form nach das Verbotsgesetz zu einem Zulassungs- und Berufsgesetz umgestaltet würde. Ueberwachtengsstellen Die Üeberwachungsstelle für unedle Metalle veröffentlicht im „Reichsanzeiger1' Nr. 111, 112, 113 und 114/37 Bekanntmachungen (K P 334, 335, 336. 337) über Kurspreise für unedle Metalle. Ueber -die Anwendung der in der DIN-Vornorm 6511 und. 0512 festgelegten Bezeichnungen im Verkehr mit dem Reiehswirtschaftsministerium. seinen nachgeordneten Dienststellen, insbesondere der Üeberwachungsstelle für Mineralöl, ist eine Anordnung .im „lieichsanzeiger" vom 19. Mai 1937 bekanntgemacht worden. Die Üeberwachungsstelle für Tabak hat ihre Gebührenordnung geändert („Reichsanzeiger" vom 20. Mai 1937). In einer Anordnung vom 19. Mai 1937 hat der Reichswirtschaftsminister („Reichsanzeiger'1 vom 22. Mai 1937) in der Reichsgruppe Handwerk die Errichtung einer Fachgruppe „Getränkeleitungsreiniger" verfügt. In der gleichen Nummer veröffentlicht der Reichsbeauftragte für Seide, Kunstseide und Zellwolle und der Reichsbeauftragte für Baumwolle eine Anordnung — ZV 11 — über die Herstellung von . Verbandwatte. Ebenso findet sich dort eine Bekanntma.chung der üeberwachungsstelle für unedle Metalle, die über die Ausfuhr verbrauchscheine Bestimmungen trifft. _ "; Durch eine Verordnung des Reichswirtschaftsministers („Reichsa.nzeiger11 Nr. 114/37) ist die Ausfuhr von Phenol. Kresol, Kupfervitriol und die ausser Kurs gesetzten Silbermünzen verboten worden. Verkehrswesen Mit Wirkung vom 1. Juni 1937 werden die Gebühren für Gespräche im deutsch-niederländischen Fernsprechverkehr ermässigt. Gleichzeitig wird die Anzahl der deutschen Zonen von 11 auf 4 herabgesetzt. In diesem Jahre trat die Sommerzeit in Holland um 2 Uhr in der Nacht vom 21. zum 22. .Mai in Kraft. Zum Fernsprechverkehr mit Syrien ist ausser dem Ort Beirut von sofort an auch der Ort Damaskus zugelassen. Die Gebühr für ein Dreiminutengespräch beträgt für beide Orte 79,20 RM. Im F unkfernsprechverkehr mit .7 a pan werden vom 1. Juni 1937 an die Gesprächsgebühren ermässigt, und zwar am Sonntag bis Freitag von 82 auf 66 RM, an Sonnabenden von 41 auf 33 RM. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat sich mit Schreiben vom 12. Mai 1937 —" Dev. A 5/21148/37 — damit einverstanden erklärt, dass die von den zuständigen Industrie- und Handelskammern für Geschäftsreisen erteilten Bescheinigungen, aus denen hervorgeht, dass die Reise aus geschäftlichen Gründen notwendig ist und Art und voraussichtliche Dauer der Reise den für _ eine Reise angeforderten Devisenbetrag rechtfertigen, den Befürwortungen oder Dringlichkeitsbescheinigungen gleichgestellt werden. Demgemäss sollen künftig Anträge, denen eine solche Bescheinigung beigefügt ist, bei der Zuteilung von Reisezahlungsmitteln bevorzugt behandelt werden. Dies gilt jedoch nur, soweit die betreffenden Reiseverkehrsabkommen überhaupt für Geschäftsreisen in Anspruch genommen werden können. Die Genehmigung für die V e r w~a 11 u n g von inländischen Vermögen eines Aus- 1 ä n d e r s kann der Form nach auf zwei verschiedene Arten erteilt werden, entweder dem ausländischen Eigentümer direkt oder seinem inländischen Verwalter. In dem ersten Falle muss der Ausländer ■ selbst Inhaber des bei einer Devisenbank für diese \ ermögensmasse zu errichtenden Kontos sein. In dem anderen Falle jedoch braucht nach einem Schreiben der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung vom 27. April 3937 (..Reichsanzeiger" vom 22. Mai 1937) der Verwalter kein Sonderkonto im technischen Sinne bei einer Devisenbank zu führen. Er kann nach wie vor auf Grund der Verwaltungsgenehmigung die Mieten usw. selbst vereinnahmen und auf ein beliebiges, auf seinen Namen geführtes Konto einzahlen. Sollten die Einnahmen jedoch auf ein Konto des ausländischen Gläubigers eingezahlt werden, so muss dies ein Konto einer Devisenbank sein. Automatenverkauf nach Ladenschluss Der Warenverkauf aus Automaten ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nach Ladenschluss nur gestattet, wenn der Automat in räumlichem Zusammenhang mit der offenen Verkaufsstelle aufgestellt ist. In einer Mitteilung des Reichs- und preussischen Arbeitsministers an die Wirtschaftsgruppe „Einzelhandel" heisst es laut „Wirtschaftsblatt der Industrie- und Handelskammer Berlin" (Heft 13), dass aus diesem Grunde der räumliche Zusammenhang mit 'der offenen Verkaufsstelle deutlich erkennbar sein muss. Die Kennzeichnung des Geschäfts sei ferner bei Prüfung der Frage wichtig, ob diejenigen Waren, die nach Ladenschluss aus Automaten abgegeben werden sollen, für die zugehörige offene Verkaufsstelle fachüblich seien In der gleichen Nummer des Wirtschaftsblattes der Industrie und Handelskammer Berlin wird berichtet, dass der Reichsarbeitsminister in einem Be scheid an die Standesgemeinschaft Deutscher Apotheker die Berechtigung eines Verbotes des Verkaufs apothekenpflichtiger Arznei- und Heilmittel aus Automaten grundsätzlich anerkannt habe. Wie die Deutsche Apothekerschaft der Fachgruppe ..Automatenaufstellgewerbe" mitgeteilt habe, gehören auch Kopfwehpulver, Zitrovanille und Spalttabletten zu den apothekenpflichtigen Arznei- und Heilmitteln; ihr Verkauf aus Automaten sei daher In jedem Fall ausgeschlossen. Errichtungskontrolle von Versandgeschäften In einer Anordnung, die am 25. Mai 1937 in Kraft tritt („Reichsanzeiger" Nr. 115/37), bestimmt der Reichswirtschaftsminister, dass b i s zum 1. Juli 1940 die Errichtung, Verlegung und räumliche Erweiterung von Versand- Geschäften in folgenden Branchen der Genehmigung des Ministers bedarf: Tabakwaren, Kaffee, Tee, Kakao, Arzneimittel (Heil- und Vorbeugungsmittel), Schuhe. Lederwaren, Möbel, Elektrogeräte. Glas- und Porzellanwaren. Spielwaren, Musikinstrumente und Zubehör, Rasierapparate und Rasierklingen, Bestecke, Uhren. Schmuckwaren, Fahrräder, Nähmaschinen, Werkzeuge, Photoapparate und Zubehör, Seifen, Wasch- und Putzmittel. Parfümerien. Versandgeschäfte sind Unternehmungen, die den Verkauf von Waren an den letzten Verbraucher überwiegend im Wege des Versands betreiben. _ —o— Anmerkungen zur Weltwirtschaft Die starken Preisschwankungen auf den internationalen Warenmärkten während der vergangenen Wochen scheinen jetzt, nach der Pfingstrnhe und der Börsenruhe in England und seinen Gliedstaaten anlässlich der Königskrönung, auch zu einem gewissen Stillstand gekommen zu sein. Die Zahl der \\aren, deren Preisnotierungen sich behaupten konnten, ist in der vergangenen Woche verhältnismässig gross. Eine ziemlich plötzliche, wenn auch nicht allzu erhebliche Preisbewegung nach unten war lediglich für Kautschuk zu verzeichnen. Nach verschiedenen Meidungen so.ll die Einführung eines Einfuhrzolls auf Kautschuk in Deutschland preisdruckend -auf dem Weltmarkt gewirkt haben. Später aber trat wieder eine Erholung der Preise ein. In einer riiekschauenden Untersuchung stellt das Institut für Konjunkturforschung zu den Weltmarktpreisen der letzten Zeit fest, dass dio Rohstoffpreishausse etwa Mitte 1936 einsetzte und den durchschnittlichen Preisstand der am Weltmarkt gebändelten Rohstoffe und Nahrungsmittel bis zum März 1937 um 24.7 Prozent über den Stand vom Juni 1936 hob. Nach den Rückgängen im April dieses Jahres scheinen die Rückschläge, die auch das Konjunkturinstitut auf eine markttechnische Bereinigung nach z. T. spekulativen Preisüberhöhungen zurückführt, sich jetzt erschöpft zu haben. Die Nachfrage ist weiter hoch, die Erzeugung steigt zum Teil nur langsam, so dass die Preise an den Weltrohstoffmärkten neuerdings meist wieder fest liegen oder sogar etwas anziehen. Der Gesamtindex der Weltmarktpreise liegt in den einzelnen Jahresdurchschnitten (1929 100) 1932: 40,5, 1933: 47,4, 1934: 60.6, 1935: 62,5, 1936 : 69,7. Mit der Beruhigung der Märkte sollen jetzt auch die Befürchtungen um die Herabsetzung des amerikanischen Goldankaufspreises versehwunden sein. Nach Kenntnis der Entwicklung auf den Weltmärkten ist es interessant, wie sich in Anbetracht der Preishausse am Weltmarkt die Lebenshaltungskosten in der Welt entwickelt haben. Auch für sie ist seit Beginn des Jahres 1937 ein neuer Auftrieb zu verzeichnen. Für Ernährung und Bekleidung sind nach Feststellung des Statistischen Reichsamts seit Dezember 1936 teilweise Steigerungen bis zu 10 Prozent und mehr eingetreten. In immer mehr Ländern haben auch die Kosten für Wohnung, Heizung und Beleuchtung angezogen. Trotz dieser gleichen Richtung der Lebenshaltungskosten in der Welt ist der Grad der Erhöhung von Land zu Land den Besonderheiten der Wirtschaftsstruktur entsprechend verschieden. Im Grunde genommen sind fast alle Länder der Welt von den gegenwärtigen Auftriebstendenzen der Lebenshaltungskosten erfasstworden, so dass nach Ansicht des Statistischen Reichsamts die Welt auf dem Wege zu einer allgemeinen Erhöhung des Preisstandes ist. Im gesamten Welthandel ist nach jetzt vorliegenden Zahlen eine ziemliche Ausweitung zu verzeichnen. Er ist nach einem Bericht des Internationalen Arbeitsamtes gegenüber 1935 gestiegen, bleibt aber noch um 10—15 Prozent hinter dem Stand des Jahres 1929 zurück. Der Goldwert des Welthandels war laut Monatsbericht des Völkerbundes im ersten Viertel 1937 um IS Prozent höher als in der gleichen Vorjahrszeit. Der Goldwert der Ausfuhr stieg im ersten Viertel dieses Jahres gegenüber dem Vorjahr in Argentinien um 100 Prozent. Italien 67, China 44, Belgien 30. Holland 27, USA 24, Kanada 23, Tschechoslowakei. Schweden, Japan 20, Deutschland 13. PJngland und Australien 12,5 und in Frankreich um 1 Prozent. In der Schweiz dagegen ist der Goldwert der Ausfuhr um 4 Prozent zurückgegangen. Dr. Erich Gottfcld. &hre Familien - ßlnzeiga in <&hr eßlaii/ in die @.-Q/.-c£crfung/ Emil Rathenau Der 23. Mai 1887 Das Lebenswerk Emil Rathenaus, die Allgemeine Elektrizitäts - Gesellschaft, feiert in diesen Tagen ihren 50. Geburtstag. Sie begleitet die ganze Regierungszeit Kaiser Wilhelms IL, und die Geschichte ihrer Entfaltung erscheint im Glanz des durch, sie repräsentierten „elektrischen Zeitalters" den Nachlebenden zugleich als ein Sinnbild der Epoche. Der Mann Emil Rathenau aber ist mit der A. E. G. so verbunden wie nur je das Geschaffene mit seinem Schöpfer. Als die A. E. G. am 23. Mai 1887 aus der Deutschen Edison-Gesellschaft gegründet wurde, war Emil Rathenau 49 Jahre alt: zu einem Zeitpunkt also, zu dem viele tätige Männer, die zu Wohlstand gelangt sind, daran denken, sich von den Geschäften zurückzuziehen, begann er erst, den Bau auszuführen, der seinen Namen in der deutschen Industriegeschichte heimisch machen sollte. Er ist der Typ einer bürgerlichen Generation, beide Eltern waren aus wohlhabendem Hause und dem Sohn blieben Zeit seines Lebens 1837 1937 Ernst Lochner & Horkheimer Liebfrauenberg 39, 1. Stock. Tel. 29288 KerreilSlOffe in den altbekannt ersten Qualität«n materielle Sorgen erspart. Die Familie Ratheaau gehörte in den 40er Jahren des vorigen Jahrhunderts schon zum jüdischen Patriziat Berlins, besonders die Familie der Mutter Emils, die Liebermanns, aus der auch der berühmte Maler Max Liebermann hervorgegangen ist. Der Grossvater Liebermann war einer der erfolgreichsten jüdischen Industriellen Schlesiens. Er besass einen Hochofen mit einer dazugehörigen Maschinenfabrik, er hatte in Preussen die mechanische Bedruckung von Kattunstoffen eingeführt. Bei seinem Grossvater absolvierte Emil Rathenau seine Lehrzeit, dann studierte er technische Wissenschaften in Hannover und Zürich, um schliesslich bei A. Borsig als Ingenieur einzutreten. Borsig schickte ihn nach England und als er zurückkehrte, kauft er gemeinsam mit einem Jugendfreund für 75 000 Taler eine kleine Maschinenfabrik in der Chausseestrasse auf. „Ein wohlsituierter und tüchtiger Fabrikbesitzer", so berichtet Felix Pinner in seinem Buch „Emil Rathenau und das elektrische Zeitalter", „das war das Ziel, das den Eltern vorschwebte und das sich immerhin um eine wesentliche Spielart von den Lebens- und Wirtschaftsbedingungen unterschied, die sonst in den damaligen jüdischen Kreisen Berlins und Deutschlands üblich waren". Das übernommene Unternehmen erwies sich bald als zu klein, es bezog neue Räumlichkeiten, in Martinikenfelde, es w-urde eine Aktiengesellschaft, aber es fiel schliesslich — vielleicht eben deswegen — dem Gründerkrach von 1873 zum Opfer. Von da an bis zur Verbindung mit Edison und seiner Erfindung, volle zehn Jahre hindurch, war Rathenau ein reicher Privatmann, der sich durch Reisen und Studien unablässig fortbildete, bis er seine eigentliche Bestimmung fand. Man wird in der Annahme nicht fehlgehen, dass in seinen frühen Erfahrungen der Grund für sein späteres Verhalten gegenüber den Banken zu suchen ist. Das „System Rathenau" bestand darin, eigene Finanzgesellschaften zu bilden und stets der Gläubiger, niemals der Schuldner der Banken zu sein. Manche, die ihn nicht näher kannten, mochten versucht sein, seine übergrosse Vorsicht in Finanzdingen, ja selbst in persönlichen Angelegenheiten, als Kleinlichkeit auszulegen. Sein langjähriger Freund und Mitarbeiter, der Bankier Carl Fürstenberg, wusste ihn besser zu enträtseln, wenn er in seiner zugespitzten Redeweise behauptete, bei Emil Rathenau höre der Begriff des Geldes bei drei Mark auf und fange erst bei drei Millionen wieder an! Sparsamkeit und Grosszügigkeit vereint, sind die mit Erfolg gekrönten Tugenden der bürgerlichen Gesellschaft. Den Werdegang der A.E.G. brauchen war hier nicht nachzuzeichnen. Das Werk, so wie es steht, ein gewaltiges, weltumspannendes Unternehmen, zeugt für den, der es von Anfang an geleitet hat. Als Emil Rathenau 1915 starb, sagte sein Sohn Walter dem Vater nach, dass die Gabe des „Schauens" eine seiner wesentlichsten Eigenschaften gewesen sei. Er meint damit die Kraft der Phantasie, die auf allen Lebensgebieten das Stigma der Auserwähltheit ist. „Wie der Fernsprecher in Philadelphia, packte mich die Erfindung des berühmten Einsiedlers von Menlo- Pärk", so berichtet Emil Rathenau von eich selbst, als er 1881 auf der Pariser Weltausstellung zum erstenmal Edisons Kohlenfadenlampe sah. Er wnisste: das war das Zeichen, unter dem er siegen würde, der Strahlenkranz des elektrischen Zeitalters. W. C—nn. r--\ Bankhaus August Stern & Cie. Fernruf 220341 Köill Drususgasse 3 Gegründet 1860 Erledigung aller bankmässTgen Geschäfte . ts Ausführung von Börsenaufträgen « für Rheinisch-Westfälische und Berliner Börse Heinrich &Huso Marx Bankgeschäft — München gegr 1898 Die C.-V.-ZEITC*« Ihr Berater Spediteure G.l F. Gottschalk Berlin SO 36, GörlitzerStr. 1-15. Teleph.: 68 6393l»i»M.