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Central-Verein-Zeitung · 1937-05-20 · 20 (20.5.1937) · page 16

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
16 (1937)
Issue
20 (20.5.1937)
Date
1937-05-20
Page
– (sequence 16)
Language
German
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Seife 16 C.-V.-Zeitung Nr. 20 * 20. Mai 1937 Notizbuch des Kaufmanns Allgemeines Durch ein von der Reieihsregierun? beschlossenes Gesetz wird bestimmt, dass für die Bewilligung des Gläubigers einer Hypothek oder Grundschuld zur Eintragung einer Zinssenkungim Grundbuch die schriftliehe Form (§ 126 des BGB) genügt. Zur Eintragung einer Zinssenkung bei einer Hypothek oder Grundschuld bedarf es keiner Bewilligung und Zustimmung des Eigentümers des Grundstücks. Durch eine Verordnung über Zolländerungen vom 11. Mai wird für bestimmte Sorten Kaut s"c hi.tk, die bisher zollfrei waren (Kautschuk. Guttapercha und Balata, roh oder gereinigt), ein Zoll von 125 RM je Doppelzentner eingeführt. Die Erträge sind nach einer in der Tagespresse veröffentlichten Mitteilung von zuständiger Stelle zur Finanzierung von Buna-Anlagen bestimmt. Zwischen Deutschland und den Niederlanden wurde (..Reichsanzeiger1 vom 14. Mai 1037) ein Vertrag zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiet unterzeichnet. Wie in der „FrankfurtcrZeitung" vom 16.Mai 1937 berichtet wird, ist der Entwurf für die Gebührenordnung der Chemiker vom Reichskommissar für die Preisbildung gebilligt worden. Ferner wurde ihm die Zustimmung der Reichsarbeitskammer erteilt und der Entwurf somit anerkannt. Der Ausschuss für ausländische Gesellschaften bei der Internationalen H a n d e 1 s k a m in e r hat (..Reichsanzeiger" vom 15 Mai 1937) ein Musterabkommen über die Rechtsstellung ausländischer Gesellschaften ausgearbeitet, das dem nächsten Kongress der Internationalen Handelskammer vom 28. Juni bis 3. Juli 1037 in Berlin unterbreitet werden seil. Devisenfragen Wie das Reichsbankdirektorium mitteilt, hat die Kontroüabteilung der Rekhshauptbank festgestellt, dass des öfteren Wertpapiere ausländischer Herkunft unter fingiertem Namen im Inland zum Verkehr gebracht werden. Die Ermittlungen nach den jeweiligen Einlieferern verlaufen infolgedessen ergebnislos, weil die Personen der angegebenen Namen nicht auffindbar sind. Die Rciehsbank ersucht darum, dass die betreffenden Vorschriften des Devisengesetzes (§ 27 Abs. 2) gewissenhaft beachtet werden. Für den Reiseverkehr nach Jugoslawien ist nunmehr der Höchstbetrag der Reisezahlungsmiitel. die von einer Person je Kalendermonat über die Freigrenze hinaus mitgenommen werden dürfen, auf 400 R3r herabgesetzt worden. Bei Kindern und Jugendlichen unter IS Jahren ermässigt sich der Betrag auf 250 RM. Die im Rahmen des deutsch-italienischen Reiseabkommens abgegebenen Zahlungsmittel dürfen grundsätzlich nur zu Reisen in Italien, seinen Besitzungen und Kolonien verwendet werden, dagegen nicht für Schiffsreisen ab italienischen Häfen, wobei es gleichgültig ist, ob es sich um italienische oder nichtitalienische Schiffe handelt. Küstenfahrten zwischen italienischen Häfen, die als Ersatz für Eisenha.hnfahrten angesehen werden können (z. B. Neapel— Palermo), sowie Schiffsreisen von Italien nach den italienischen Kolonien und Besitzungen oder zwischen diesen sind den Reisen in Italien gleichzusetzen. U eberwachungsstellen Vom Reichswirtschaftsministerium wird auf die Anordnung Nr. 7 der Ii e b e r w a c h u n g s s t c 1 1 e für Edelmetalle vom 15. März 1937 über die Meldungen des S i 1 b e r v e r b r a u c h s und des Silberbestandes hingewiesen. Die Anordnung sieht einmalige und laufende. Meldungen sowohl der verarbeiteten Silbermengen als auch der Bestände vor. Für die Meldungen müssen besondere Vordrucke verwendet werden, die bei den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerks- und Gewerbekammern erhältlich sind. Betriebe, die bereits fällig gewesene Meidungen noch nicht erstattet haben, müssen dies umgehend nachholen. Die U e b e r w a eh u n g s s t e 11 e für Papier hat im ,.Reichsanzeiger'- vom 13. Mai 1937 eine neue Fassung ihrer Gebührenordnung veröffentlicht. Die U c b e r w a c h u n g s s t c 11 e für Leder- Wirtschaft gibt inf ..Reichsanzeiger"" vom 14. Mai 1937 in ihrer Bekanntmachung 33 einschränkende Bestimmungen für die Verwendung von Leder als Werkstoff bekannt. Fragen der Preisbildung Die Reichsgruppc „Industrie" hatte beim Reichskommissar für die Preisbildung angefragt, ob Preise, die untc r den niedrigsten St a n d v o m 17. Oktober u n d 30. N o v e in - her 19 3 6 gesenkt werden, ohne Ausnahiviebewilligung wieder auf die Stichtagpreise erhöht werden dürfen. Der Reichskommissar für die Preisbildung hat sich lt. „Frankf. Ztg.- vom 13. Mai 1937 der Auffassung der Reiehsgruppe ..Industrie'1 angeschlossen und festgestellt, dass Preise, die unter den niedrigsten Stand vom 17. Oktober und 30. November 1936 gesenkt werden, ohne Ausnahmeb e w i 11 i g u n g wieder auf diesen Stand erhöht werden dürren. mit der Paketpost befördert und durch die Paketzusteller, also nur werktags, zugestellt wird. Dagegen wird das Briefpäckchen (Höchstgewicht 1 kg, Gebühr 60 Pfennig) mit der schnelleren Briefpost befördert und am Bestimmungsort mit den Briefsendungen, daher auch an Sonntagen ausgetragen. In der Aufschrift müssen die Sendungen den Vermerk ..Päckchen" oder „Briefpäckchen" tragen. Briefliche Mitteilungen dürfen beide enthalten. Sie können auch unter ..Einschreiben" versandt und mit Nachnahme belastet werden. Eine Wertangabe ist nur bei den Briefpäckchen zugelassen. Beide Sorten dürfen in der Länge. Brette und Höhe zusammen 90 cm nicht überschreiten. Die grösste Länge beträgt hierbei 60 cm. Steuergesetze und Rasse In der C. V.-Zeitung vom 15. April 1937 hatten wir ein Urteil des Reichsfinanzhofs veröffentlicht, in welchem nach Massgabe des Gesetzes vom 1. Dezember 1936 erklärt wird, dass jüdische Organisationen und Anstalten Steuervergünstigungen aus dem Gesichtspunkt der Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit usw. nicht für sich in Anspruch nehmen können. Im Anschluss hieran weist Rechtsanwalt Dr. Dr. Megow, Küstrin, in der ..Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht"' darauf hin, dass die allgemeinen Bestimmungen der einzelnen Steuergesetze nicht auf rassische Eigenschaften abgestellt seien. Hieraus folge, dass z. B. die Berücksichtigung von Kinderermässigungen oder von Verwandtschaftsverhältnissen auch bei Nichtdeutschen, auch bei Nichtariern geschehen müsse. Des weiteren macht Rechtsanwalt Dr. Dr. Megow noch Ausführungen, die sich auf die künftige Rechtsgestaltung" beziehen. Päckchen oder Briefpäckchen Für den Geschäftsverkehr ist die Versendung von Päckchen bei kleineren Sendungen von grosser Bedeutung geworden. Dabei ist der Unterschied zwischen Päckchen und Briefpäckchen noch nicht überall völlig klar. Deshalb wird im ..Reichsanzeiger"' vom 10. Mai 1937 darauf hingewiesen, dass das Päckchen, das bis zum Höchstgewicht von 2 kg nur 40 Pfennig kostet, Offene Auslandstellen Genehmigt durch das Landesarbeitsamt Brandenburg Nach Sydney (Australien) wird ein jüdischer Getreide müller gesucht, der über 25 Jahre alt sein und Erfahrung in der Behandlung von Reis. Hafermehl. Erbsen und Feldfrüchten im allgemeinen haben muss. Ausführliche Bewerbungen auf Dünnpapier mit Zeugnisabschriften und Lichtbild werden weitergeleiiet durch die Jüdische Gemeinde, Berlin SW 19. Lindenstrasse 48/50. Inhaltsverzeichnis der „Wirtschaft der Woche" Da uns der Wunsch vieler Abonnenten bekannt war, das in unserer Beilage „Wirtschaft der Woche" zusammengestellte Material durch ein laufend erscheinendes Inhaltsverzeichnis für die Dauer nutzbar zu machen, haben wir unseren ständigen Mitarbeiter Regierungsdirektor i. R. Kurt Friedländer beauftragt, ein solches Verzeichnis herzustellen. Es liegt zunächst für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 1937 vor und enthält nicht nur Stichworte, sondern auch Angaben über Erscheinungsdaten von Gesetzen und Entscheidungen und eine kurze Angabe ihres Inhalts. Wir beabsichtigen, dieses Verzeichnis vierteljährlich herauszugeben. Abonnenten, die das Verzeichnis zu erhalten wünschen, senden den folgenden Bestellzettel ausgefüllt im Briefumschlag mit 3 PF. frankiert an die Vertriebsabteilung der C.-V.-Zeitung, Berlin W 15, Emser Str. 42. BesfeS izeffe! Ich bestelle hiermit das Inhaltsverzeichnis zu „Wirfschaft der Woche" (regelmässige Beilage zur C.-V.-Zeitung) für das 1. Vierteljahr 1937. 25 Pfg. in Briefmarken für Auslagen füge ich bei. Ich bitte, mir das Verzeichnis in Zukunft regelmässig zu senden. Ich habe Interesse für ein Inhaltsverzeichnis der zurückliegenden Jahrgänge. Name..................................................................... Strasse.................................................................... Ort ........................................................................... Bitte deuHich schreiben. Nichtgewünschtes durchstreichen Eisum&lhmmdel im Meie ALLENSTEIN / v I Kaufhaus L. Hirschfeld Das Haus der guten Qualitäten ALTENBURG Kaufhaus M. IS. Cohn immer iührend ANNABERG l jaceby iah. Bernhard Ghaskel Speziaihausf. Damenkleidung ESSEN eumdet Die gute Bezugsquelle tia^n;j£ ESSEN BS UD^cAuAAdus!Üsa83S§2S& Li Vi BECKER STR.39/4.5 FRANKFURT a. M. 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