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Central-Verein-Zeitung · 1937-05-13 · 19 (13.5.1937) · page 19

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
16 (1937)
Issue
19 (13.5.1937)
Date
1937-05-13
Page
– (sequence 19)
Language
German
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Seite 18 C.-V.-Zeifüff§ Nr. 19* 13.Mc.n937 Notizbuch des Kaufmanns Allgemeines Der Gauwirtschaftsberater des Gaues Gross- Berlin der NSDAP, teilt mit, dass das Weinhaus Kempinski mit allen, seinen Betrieben mit dem l. Mai 1937 unter Billigung der zuständigen Partei- und Dienststellen in arische Hände Hände übergeht. Erwerber sei die M. Kempinski & Co., Weihhaus- und Handels-GmbH., die die Betriebe ihrer bisherigen Tradition entsprechend weiterführen werde. Die Geschäfte und Wechselstuben der Mitglieder der Stempel Vereinigung in Berlin und Vororten bleiben auch in diesem Jahr am Pfingstsonnabcnd, dem 15. Mai 1937, geschlossen. Die gleichen Beschlüsse werden für den Frankfurter Bankplatz Geltung haben. Nur für die Hinterlegung von Aktien zur Teilnahme an Hauptversammlungen, sofern es sich um den letzten Tag der Hinterlegungsfrist handelt, und für W e c h s e 1 z a h 1 u n g e n wird im Hauptgeschäft ein Schalter von 10 bis 12 Uhr geöffnet sein. Im Reichsanzeiger" vom 7. Mai wird darauf hingewiesen, dass häufig versucht werde, Warenproben n a ch dem Ausland, die das Höchstgewicht von 500 Gramm übersehreiten, als Misch- Sendungen zu verschicken. Eine solche Versendung sei keinesfalls zulässig, da die in Mischsendungen enthaltenen verschiedenen Sendungsgattungen jede für sich den für sie massgebenden Vorschriften genügen müssen. Warenproben dürfen niemals schwerer sein als 500 Gramm, gleichviel ob sie für sich allein oder in Mischsendungen verschickt werden. Ein Verstoss gegen diese Vorschriften könne unliebsame Weiterungen und erhebliche Kosten für Absender und Empfänger zur Folge haben. Ueberwachungsstellen Im „Reichsanzeiger1, vom 5. Mai 1937 sind von verschiedenen Ueberwachungsstellen Gebührenordnungen bzw. Neufassungen oder Ergänzungen von Gebührenordnungen veröffentlicht worden. 7;ij ihnen gehören die Ueberwachungsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete, die Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle und die Ueberwachungsstelle für Mineralöl. Im ,-Reichsanzeiger'- vom 8. Mai 1937 erschien eine Anordnung V 11 der Ueberwachungsstelle für Waren verschiedener Art betr. Veräusserungs- und Verarbeitungsbeschränkung für Feldspat ausländischer Herkunft. Die Satzung der Marktrereinigung der deutschen Forst - und Holzwirtschaft wurde im „Reichsanzeiger" vom 7. Mai 1937 bekanntgegeben. Im „Reichsanzeiger" vom 10. Mai 1937 erschien eine Anordnung Nr. 10 der Ueberwachungsstelle für Edelmetalle betr. Meldung über Platinverbrauch und Platinbestand. Die Ueberwachungsstelle fürBaumwolle veröffentlicht im „Reichsanzeigeru vom 10. Mai 1937 ihre Gebührenordnung in der neuen Fassung vom S. Mai 1937. Fragen der Preisbildung Im Reichsgesetzblatt Nr. 57 vom 4. Mai 1937 (Teil I) hatte der Reichskommissar für die Preisbildung eine „Verordnung über die Bildung von Preisen und Entgelten auf dem Gebiet der Lederwirtschaft (Lederpreisverordnung)11' veröffentlicht, die bereits am 5. Mai in Kraft trat. Diese Verordnung sowie die ihr folgenden Ausführungsverordnungen, von denen drei im „Reichsanzeiger" vom 5. Mai 1937 veröffentlicht worden waren, stellen eine umfassende Regelung der Preisfragen in der gesamten Lederwirtschaft dar. Die „Frankfurter Zeitung" vom 8. Mai 1937 weist darauf hin, dass es das erstemal sei, dass ein ganzes Wirtschaftsgebiet in allen seinen Stufen auf diese Weise geregelt wird. Die Massnahme verdiene daher wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung auch ausserhalb der Lederwirtschaft allgemeines Interesse. Durch die Anordnungen der Wirtschaftlichen Vereinigung der deutschen S ü s s w a r e n w i r t s c h a f t vom o. Januar u;:d 2. Februar 1937 waren Anpassungsvorschriften für. die Preise an die Preisentwicklung für Rohkakao auf dem Weltmarkt erlassen worden. Mit Zustimmung des Reichsernährungsministers und des Reichskommissars _ für die Preisbildung werden nunmehr neue Richtlinien herausgegeben, in denen das Ausmass der Preiserhöhungen für Kakaoerzeugnisse festgelegt wird. Die Anordnungen der Wirtschaftlichen Vereinigung der deutschen Süsswarenwirtschaft vom Januar und Februar seien am 2. Mai ausser Kraft getreten mit der Einschränkung," da*s Kakaoerzeugnisse, soweit sie noch zu den alten Rohkakaopreisen hergestellt werden oder im Verkehr sind, nicht im Preis erhöht werden dürfen. Die Anordnung über Mindestverkaufspreise im Seefischgrosshandel vom 8. Oktober 1935 ist bis zum 31. Mai verlängert worden. Offene Auslandstellen genehmigt durch das LandesarbeitsamV Brandenburg Ge s u c h t jüdische Sprechstundenhilfe und Laboratoriumsassistentin nach Aegypten; jüdische Köchin, erfahren in der Anstaltsküche, für ein Altersheim in der Schweiz gesucht; jüdische Hausgehilfin nach Holland (3 Personen, nicht rituell); perfekte jüdische Hausgehilfin für einen 5-Zimmer- Haushalt nach Basel; jüdischer S e i f e n - s i e d e r zur Leitung eines Betriebes nach Columbien; nach Guyaquill (Ekuador) ein jüdischer Agronomlehrer, ein jüdischer Physik- Chemie-Professor, ein jüdisches Ehepaar, deutsch, englisch, nach Möglichkeit etwas spanisch sprechend, für einen deutsch-englischen Kindergarten, eine jüdische Kindergärtnerin. Weberei und Färberei von Kunstseidenstoffen in Kairo sucht einen jüdischen Betriebsfachmann, der Erfahrung, Initiative und Energie besitzt, um die Fabrik allein nach den Direktiven des Aufsichtsrates leiten und nach modernen Gesichtspunkten verbessern zu können. Ausführliche Bewerbungen auf Dünnpapier mit Zeugnisabschriften und Lichtbild werden wettergeleitet durch die Jüdische Gemeinde, Berlin SWl9, Lindenstrasse 48—50. Entlassung jüdischer städtischer Angestellter Bei einer Stadtgemeinde war ein jüdischer Frontkämpfer seit Ende 1920 als Angestellter beschäftigt. Nach seinem Anstellungsvertrage sollte er Ruhegeld und Hinterbliebenenversorgung nach den Bestimmungen eines Gemeindebeschlusses erhalten. Es sollte ihm nur aus einem wichtigen Grund unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden können. Nachdem frühere Kündigungen zurückgenommen worden waren, kündigte die Stadtgemeinde Ende November 1935 das Dienstverhältnis zum 30. Juni 1936. Das Reichsarbeitsgericht hat zu diesem Fall in einem Urteil vom 20. März 1937 unter anderem folgendes ausgeführt: Städtische Gemeinden seien ganz besonders zu enger Zusammenarbeit mit Partei und Staat verpflichtet. Es könne nicht als rechtsirrig angesehen werden, wenn das Landesarbeitsgericht der Stadtgemeinde nicht zumute, den Kläger, der immerhin nur kündbar von ihr angestellt worden sei, über die Kündigungsfrist hinaus zu behalten. Dagegen unterliege die Annahme des Landesarbeitsgerichts. es könne auch von einem Anspruch des Klägers auf - Ruhegehalt keine Rede sein, rechtlichen Bedenken. Das Landesarbeitsgericht hafte am Wortlaut, wenn es die Anwendbarkeit des Gemeindebeschlusses schon deshalb verneine, weil der Kläger an sich, d. h. soweit seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit in Betracht komme, nach wie vor zur Verrichtung der ihm obliegenden Tätigkeit imstande sei. Es sei zu prüfen, ob nicht der Gemeindebeschluss dahin auszulegen sei, dass er auch Fälle der vorliegenden Art umfasse. Dass der Gemeinrlebeschluss ausdrücklich einen Rechtsanspruch auf die städtische Rente verneine, sehliesse ihre gerichtliche Zuerkennung nicht schlechthin und grundsätzlich aus. Denn die Stadtgemeinde könnte, wenn einmal ein Tatbestand gesehen sei, w.ie ihn der Geroeindcbcschluss nach der getroffenen Auslegung für Gewährung der Rente vorsähe, nicht im Einzelfall aus blosser "Willkür die Rente verweigern, ohne sich dem Vorwurf einer Verletzung von Treu und Glauben und guter Sitte auszusetzen (vgl. RAG. Bd. 17, 132, 139). . Albert Cahn, Inhaber des Bankgeschäfts Gebr. Sulzbach, Frankfurt a. M., hat in diesen Tagen seinen SO. Geburtstag gefeiert. Der Jubilar hat seine ganze berufliche Tätigkeit in seiner jetzigen Firma ausgeübt, in die er vor 65 Jahren als Lehrling eingetreten war. Im Jahre 1882 erhielt er Gesamtprokura, 10 Jahre später wurde Albert Cahn Einzelprokurist und im Jahre 1913 als Teilhaber aufgenommen. Die angesehene Hypotheken-Finanzierung's- und Versicherungsfirma Geldern, Essen, deren gegenwärtiger Inhaber, Albert Eisberg, ebenso wie seine Vorgänger langjähriges, treues Mitglied des C. V. ist, "beging" ihr "70} ä h r i g e s Geschäftsj u b i 1 ä u m. Einzelhandel im Reich AUENSTEIN / \ I Kaufhaus L Hirschfeld I Das Hans der guten Qualitäten J ALTENBURG Kaufhaus M.& S. Colin Immer iiihrend ANNABERG LMM. Bernhard Chaskel Spezialhausf. Damenkleidung BRESLAU ^^MMÜmL Neue Schweidnitzer Strasse 5 Uhren / Juwelen / Silber ESSEN M&uutdct Die gute BezugsquellefürHerr,n-und Knabenbekleidung BS dDfckukkojus M«J&iBn§®si u*.iMxv*sarthtt*^^n»*i*z**3Em LliyiB£CK£R STR.39/43 imutmmnimmiiii Wenn Sie gut bedient sein wollen so machen Sie Ihre Einkäufe bei den Inserenten der C.-V.-Zeltung KÖNIGSBERG i. Pr. ft,£«feMfeetf Kaufhaus für Betten und Bekleidung LEIPZIG MANNHEIM ^hyli-BMifift.G. j 1,1 Hannheim Breite Strasse MÖNCHEN Beliebtes Einkaufshaus Aussteuern, Küchengeräte, Kü Porzellanwaren, Kristall, G> Martin Pauson, «r Aussteuern, Küchengeräte, KüchenmöbeL, Porzellanwaren, Kristall, Geschenke München N-eahauserstr. 9 M ö N S T E R i. W. Anzeigen in dec C.=V.=Zzitm% xmüecm sich! 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