Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 16 (1937)
- Issue
- 18 (6.5.1937)
- Date
- 1937-05-06
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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S WIRTSCHAFT DER WOCHE w Namen. ♦.. Vor wenigen Wochen ging eine Notiz durch ciie Zeitungen, die in uns Juden Erinnerungen wachrief. „Zum letzten Male Gebr. Simon" las man in einer Wirtschaftszeitschrift. Und dann folgte die Nachricht, dass eine Generalversammlung der Gebrüder Simon, Textil-Aktiengesellschaft beschlossen habe, ihren Namen in Deutsche Textil A. G. zu ändern. Die Firma Gebr. Simon, gegründet in" der Mitte des vorigen Jahrhunderts, hatte es im Laufe der Jahrzehnte zu einer Weltbedeutung gebracht, die im Grosshandel mit Baumwollwaren ihresgleichen suchte. Wenn es auch nach dem Zusammenbruch und der Umgründung der alten Firma Gebr. Simon Ende des Jahres 1929 zwar nur noch der Name war, der in der Aktiengesellschaft weiterlebte, so zeigte' sich doch darin, welche Bedeutung man, auch nach diesen Ereignissen, damalsder alten Firma beilegte. Abseits von der Firma und ihren Leistungen, abseits auch von der Frage nach der Schuld für das wirtschaftliche Schicksal des Unternehmens, gedenken wir besonders des Mannes, der ihr Magister Kirsch der gute Likör, Magister München VII In Berlin zu beziehen durch die Weingroßhandlung Bernhard Brauer, Burgstr. 3 Tel. 51 43 40. viele Jahrzehnte als Seniorchef vorstand und der auch ihr Ende nicht lange zu überleben vermochte, James Simon. Dieser Mann, als Kunstr saminler und Philantrop weitesten Kreisen bekannt, braucht den Jaden unserer Tage nicht mehr nahe gebracht zu werden. Sein Bild steht, als das eines Menschen, der viel tat und viel gab, in unseren Herzen und in unseren Köpfen. Dass er im Jahre 1901 einer der Mitbegründer des HilfsVereins, damals zur Unterstützung notleidender Juden in den Ländern Osteuropas, geschaffen, war, macht ihn heute für uns besonders bedeutungsvoll. , Auf einem ganz anderen Gebiet der Wirtschaft ist. im Laufe der Jahrzehnte ein Name zum Begriff geworden: Philipp Rosenthal. Sein Träger, der Gründer der gleichnamigen Porzellanfabriken, ist vor wenigen Tagen im hohen Älter von 82 Jahren gestorben. Geheimer Rat Dr. ing. e. h. Philipp Rosenthal, der der jüdischen Religionsgemeinschaft nicht angehört hat, war eine ■ markante Industriellen-Persönlichkeit. Aus .kleinen Anfängen entwickelte, er allmählich aus der in Selb gegründeten Porzellan- Malerei eine der grössten Porzellan-Manufakturen der Welt „Rosenthal"-Porzellan ist ein Begriff geworden. Sein Schöpfer wuchs weit über seine eigene Branche hinaus. Er war Mitglied des Präsidial-Ausschusses beim Reichsverband der deutschen Industrie. Die Leipziger Messe hatte in ihm einen ihrer grössten und aktivsten För- Herer, 'die - Arbeiten 'der ihm besonders nahe stehenden keramischen Industrie hat er durch eine Stiftung für wissenschaftliche Zwecke vor-, wärtszutreiben gesucht. Die Anerkennung seiner Leistungen zeigte sich auch darin, dass ihn die Technische Hochschule Berlin durch Verleihung, des Ehrendoktortitels auszeichnete und dass er von der Universität Innsbruck. zum Ehrenbürger ernannt wurde. * In .Berlin. starb in diesen Tagen der Träger eines berühmten Namens: James v. Bleichr ö d e r. Er war der Senior des Bankhauses 'S. Bleichröder und der Enkel seines Gründers Samuel Bleichröder. Sein Vater war der berühmte Gerson v. Bleichröder (1872 geadelt), dessen Nachkommen aber getauft sind. Dr. iur. James v. Bleichröder, der das hohe Alter von 77 Jahren erreichte, war der letzte seines Namens im väterlichen Geschäft. Er hatte sich in den letzten Jahren kaum mehr aktiv darin betätigt, früher aber im Wirtschafts- und Gesellschaftsleben eine bedeutende Rolle gespielt. Manche der grossen Finanz- und Anleihetransaktionen, an denen die Firma Bleichröder massgebend beteiligt war, ist unter seiner Leitung abgewickelt worden. Vor einigen Jahren ist die Firma S. Bleichröder in engere Verbindung, mit dem Bankhaus Gebr. Arnhold getreten. Die Familie Bleichröder ist unter dem nunmehr vier Herren zählenden Inhaberkreis noch durch Dr. Paul v. Schwabach und seinen Sohn Julius y. Schwabach vertreten. w—1. Die älteren Angestellten In Nr. 16. der C.-V.-Zeitung haben wir über die neuen Massnahmen zur Unterbringung älterer Angestellter und zur verstärkten Lehrlingsein- Steflung in der-Metall- und Bauwirtschaft berichtet. Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat in „Arbeitseinsatz und Arbeitslosenhilfe" dazu Erläuterungen gegeben. Nach den Berichten in der Tagespresse führte Präsident Dr. Syrup dabei u. a. zu der Frage der Unterbringungsmöglichkeiten für ältere Angestellte aus, dass ein zwischenbezirklicher Ausgleich meistens schwierig sein werde. Daraus ergebe sich u. a. die Notwendigkeit, die Verplichtung der einzelnen Betriebe des Bezirks nicht unabhängig voneinander, sondern im Rahmen eines Gesamtplanes, der die Unterbringung aller einsatzfähigen älteren Angestellten des Bezirks sichern müsse, festzulegen. Die Verpflichtung ziele auf eine Beschäftigung, nicht auf eine Gehaltszahlung ohne Beschäftigung hin. Die .Verpflichtung ziele ferner auf eine Beschäftigung -überhaupt, nicht auf eine bestimmte Beschäftigung hin. Ein ehemaliger Prokurist brauche nicht als Prokufist, sondern nur überhaupt in seinem erlernten Beruf beschäftigt zu werden. .Selbstverständlich liege es im Interesse des Betriebes, die Erfahrungen und Kenntnisse des Angestellten möglichst nutzbringend zu verwerten und ihn bei Bewährung aufrücken zu lassen. Notfalls erfülle der Unternehmer seine Verpflichtung auch" 'durch' Beschäftigung älterer Angestellter in anderen als Angestelltenberufen. Glaube er Vorschläge des Arbeitsamts ablehnen zu müssen, dann müsse er auf eigene Verantwortung arbeitslose ältere Angestellte bis zu dem ihm bestimmten Zeitpunkt anwerben und beschäftigen. Wichtiges für die Spinnstoffwirtschaft Einige für die gesamte Spinnstoffwirtschaft wichtige Bestimmungen sind in der letzten Zeit auf dem Gebiet der Zellwolle erlassen worden. Die Zellwolle war bisher im deutschen Zolltarif nicht namentlich aufgeführt, sondern wurde wie Florettseide behandelt. Nunmehr sind die betreffenden Tarifnummern 396 bis 398 wieder auf Florettseide und Florettseidengespinste aus natürlicher Seide beschränkt. Zellwollmischgespinste und Waren aus solchen werden wie Gespinste und Gespinstwaren aus den Spinnstoffen, denen die Zellwolle beigemischt ist, verzollt. Für Zellwolle, Gespinste ganz aus Zellwolle und Waren aus reinen Zellwollgespinsten ist ein neuer Unterabschnitt in den Abschnitt 5 des Zolltarifs eingefügt worden. Die Verordnung vom 10. April wurde im „Reichsgesetzblatt I", S. 447, veröffentlicht. — Wichtig ist ferner, dass der Reichsfinanzminister die Zellwolle (lt. frankfurter Zeitung" vom 29. April unter der Ueberschrift: „Umsatzsteuerfreiheit für 'Zellwolle im Gros'shandel") umsatzsteuerlich der Baumwolle und Wolle gleichgestellt hat. Notizbuch des Kaufmanns Allgemeines Mit Wirkung vom 15. April 1937 ist (r.Wirtschafts- Llatt der Industrie- und Handelskammer Berlin1-), Heft 12) die Wertgrenze für unversiegelte Wertpakete von 800 RM auf 500 RM erhöht worden. Die Gebühr ist unverändert geblieben. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat mit einem Runderlass Nr. 57/37 Bestimmungen über die Beleihung von Gold durch Leihhäuser erlassen und ihren .früheren Runderlass 62/33 vom 9. Oktober 1933 aufgehoben. Der preussische Finanzminister hat bestimmt, dass die Anordnungen über die steuerliche Unbedenklichkeitserklärung bei Vergebung öffentlicher Aufträge zukünftig auch für Aufträge der Landesbehörden, der Gemeinden, Gemeindeverbände und der übrigen Körperschaften des öffentlichen Rechts Geltung haben sollen. Werbewesen Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der Deutschen Weinbauwirtschaft stellt in einer Bekanntmachung fest, dass in Veröffentlichungen von Werbeschriften und.. Preislisten verschiedentlich durch falsche Formulierungen die Möglichkeit einer Beunruhigung der Käufer gegeben sei. Insbesondere müssten Hinweise auf angeblich kommende Preissteigerungen unbedingt, unterbleiben. Bei Verstössen könnte eine Geschäftsschliessung wegen Unzuverlässigkeit erfolgen. Auch indirekte Verstösse seien strafbar, wie' zum Beispiel der Hinweis: „Heute kaufen Sie bei mir noch zu den alten Preisen sehr günstig ein." Steuertermine im Mai 5. Mai: Abführung der einbehaltenen Lohn- und Bürgersteuer für Arbeitnehmer (ganzer April bzw. zweite Aprilhälfte). 10. Mai: Zahlung der Bürgersteuer gemäss Steuerbescheid. Umsatzsteuer - Voranmeldung und Vorauszahlung für Monatszahler. .Vermögenssteuer-Vierteljahresrate. 15. Mai: Grundvermögens- und Hauszinssteuer für Mai. Gewerbe- bzw. Lohnsummensteuer. 20. Mai: Abführung der einbehaltenen Lohn- und Bürgersteuer für Arbeitnehmer für die erste Maihälfte. Ausserdem sind bei den von den Jüdischen Gemeinden erhobenen Gemeindesteuern Vorauszahlungen für 1937 an den in den einzelnen Veranlagungsbenachrichtigungen aufgeführten Terminen zu leisten. Bankwesen Am 1. Mai 1937 trat das neue Bankdepotgesetz vom 4. Februar 1937 in Kraft. Im „Reichsanzeiger" vom 30. April wird darauf hingewiesen, dass für alle Wertpapierbesitzer und Kreditinstitute wichtig ist, dass dieses Gesetz den Schutz des am Wertpapierverkehr interessierten Publikums . in vielen Punkten erhöht, wobei zum Teil für gewisse Erklärungen des Kunden gegenüber seinem Kreditinstitut die Verwendung eines bisher nicht üblichen Wortlauts vorgeschrieben werde. Ueberwachungsstellen Im „Reichsanzeiger" vom 27. April erschien eine 'Achte Bekanntmachung der zuständigen Reichsminister über die Acnderungen der Zuständigkeit von Ueberwachungsstellen. Sie hängen einmal mit der Neuerrichtung der Ueberwachungsstelle für Kaffee zusammen, und betreffen weiter einige Waren, die anderen Ueberwachungsstellen zugewiesen werden. (Z. B. Edel- R. Hahn, Göttingen, Postfach 101 Zugelassener Grosshändler für Haare kauft zu höchstzulässigen Preisen Land-- und.ScMa&hthausscIrtveineliaare : nass oder trocken, Pferde-'und Ochsenhaare, Krollhaare Rindersen-weife. Angebote und Anfragen erbeten. steine, synthetisch, roh: Blutalbumin; Waren aus Schmirgeltuch, Holzfaserplatten.) Die Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl erlässt im „Reichsanzeiger" vom 28. April ihre Anordnung 25 über eine Verwendungsbeschränkung für Weissblech und Weissband für die Herstellung bestimmter Waren, insbesondere Packungen, Im ■ „Reichsanzeiger" vom 30. April wird die Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Waren verschiedener Art neu erlassen. Im „Reichsanzeiger" vom 28. April wird eine Anordnung 11 der Ueberwachungsstelle für Mineralöl betr. die Beimischung von Kraftspiritus zu Kraftstoffen, ferner eine Bekanntmachung der Reichsmonopol Verwaltung für Branntwein zur Verordnung über den Bezug von Spiritus zu Treibstoffzwecken vom 4. Juli 1930 und eine Bekanntmachung über die Zusammensetzung und den Verkaufspreis von Treibstoffspiritus ab 1. Mai 1937 veröffentlicht. 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