Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 16 (1937)
- Issue
- 17 (29.4.1937)
- Date
- 1937-04-29
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Zeitung Nr. 17 WIRTSCHAFT DER WOCHE Seite 13 29. Apri 1937 Beschäftigung, Zins und Geld Als Erbe Ricardosscher Gedankengänge hat J. M. Keynes länger und mit grösserer Autorität als die meisten anderen Oekonomen der Gegenwart die Traditionen d-er klasischen Schule gehütet, deren Inhalt sich in die Worte: Optimismus der Wirtschaftsbetrachtung und Selbstregelung des Wirtschaftsablaufs zusammenfassen lässt. Da das ganze Angebot von der gesamten Nachfrage gekauft würde, galten dieser Schule Störungen als von aussen her hineingetragen. Nach Keynes konnte eine zweckmässige Notenbankpolitik die Schädigungen, die vom Geldmarkt her der Beschäftigungssphäre, sei es durch Geldmangel oder durch übergrosse Geldflüssigkeit, zugefügt wurden, wieder ausgleichen. Krisen entstanden somit durch Missverhältnis zwischen Geldsphäre und Gütersphäre der Wirtschaft. Die Erfahrungen der letzten Krise und der darauffolgenden Jahre haben das Vertrauen Keynes' in eine nur von aussen zu trübende Harmonie des Wirtschaftskreislaufs schwer erschüttert. Der krisenzeugende Sündenfall besteht für ihn nicht mehr in fehlerhaften Einmischungen in die Wirtschaft, ihr automatischer Ablauf selbst scheint ihm Mängeln unterworfen zu sein. Der Wirtschaftskreislauf, von Harmonie weit entfernt, droht ihm unter der Wucht in Verwirrung geratener Schwungräder fast auseinanderz-ibrechen (wie zuletzt im Jahre 1931). Das klassische Schema — unfähig, solche Wider- ÜB Hahn, Güttingen, Postfach 101 Zugelassener Grosshändler für Haare kauft zu hochstzulässigen Preisen Land- und ScMachtbaussclnvcinehaaTe nass oder trocken, Pferde- und Ochsenhaare, Krollhaare Rindefsch-weife. Angebote und Anfragen erbeten. Sprüche in sich zu tragen und zu klären — wird nunmehr auch von Keynes, scheinbar endgültig, zum „Grenzfair degradiert.1) Die beiden selbständig gewordenen, in Widerspruch und Missverhältnis zueinander geratenen Elemente des wirtschaftlichen Kreislaufs sind Investition und. wirksame Nachfrage. Störungen in der an sich erreichbaren Vollbeschäftigung der Wirtschaft sind die Folge dieses Zustandes. — Die Nachfrage hängt zwar von der Investition ab, aber die Wirkungen von Investitionsänderungen auf Einkommen, Nachfrage und Beschäftigung sind uneinheitlich, können unverhältnismässig gross sein. Die hebelartige Wirkung geringer Investitiömsänderungen ist nach Keynes, der sich hierbei auf R. F. Kahn stützt, um so deutlicher sichtbar, je reicher und organisierter die betreffende Wirtschaftseinheit ist. Bei hoher Arbeitslosenziffer lässt sich die Hebelwirkung der. Investitionsänderungen eher beobachten als im Zustande annähernder Vollbeschäftigung. Seine konjunkturpoiitische Folgerung lautet daher, das sich „öffentliche Arbeiten von selbst zweifelhaftem Wert in Zeiten grosser Arbeitslosigkeit um ein Vielfaches bezahlt machen würden" (S. 108). Die Investition selbst, auf die sich die Beweisführung nun konzentriert, hängt von der „Grenzleistungsfähigkeit" des Kapitals und vom Zinsfuss ab. Die Grenzleistungsfähigkeit €ntspricht etwa dem Diskontsatz der letzten noch für ertragreich gehaltenen produktiven Vermögenseinheit. Sie wird zwar von der Erwartung des künftigen Ertrages bestimmt, aber der gegenwärtige Kapitalwert, die Inbetriebnahme oder Stillegung gegenwärtiger Kapitalsgüter ist von ihr abhängig. Sie ist ständig den Konjunkturschwankungen, besonders den Gefahren der Spekulations- und der allgemeinen Kreditkrise unterworfen, deren Wirkungen nur durch ein Heilmittel verhindert werden könnten, nämlich durch ein Spekulationsverbot in Anlagewerten. Zinspolitik allein könnte die von innen her bestimmten Schwankungen in der Ertragserwartung nicht ausgleichen. Dennoch spielt sie eine die Bewertung der Investitionsgüter mitbestimmende Rolle. Würde z. B. der Zinsfuss im selben Verhältnis wie der Kapitalwert steigen, so bliebe die Rate der Investition unverändert. Um ein, im Sinne der Investititonssteigerung gesehen, günstiges Verhältnis zwischen Zinsfuss und Kapitalwert herbeizuführen, ist nach Keynes Zinssenkung notwendig. Würde man darüber hinaus mit staatlicher Hilfe die Investitionsgüter so reichlich vermehren, dass ihr Wert, ihre „Grenzproduktivität", auf Null fiele, und gelänge es dazu, den im Verhältnis hierzu günstigsten Zinsfuss durchzusetzen, so wäre ein annähernd gleichbleibender Wirtschaftsverlauf bei voller Beschäftigung möglich. Eine wichtige Voraussetzung für die Dauer dieses Zustands wäre allerdings eine gleichzeitige starke Verbrauchsankurbelung. Die Mittel hierfür wären bei unverändertem Preis- und Lohnniveau aus dem Sparfonds zu schöpfen. Das sehr abstrakt geschriebene Werk hat dem grossen Oekonomen bereits den Vorwurf einer Ueberspannung der deduktiven Methode eingetragen, so vor allem von Seiten Adolf Webers, aber auch von Seiten eines Ingenieurs2), der vom Standpunkt der mathematischen Schule aus und mit den Mitteln der Integralrechnung eine Lanze gegen Keynes' „geisteswissenschaftliche" Nationalökonomie bricht. Vermutlich trifft dieser Angriff nicht ganz den Kern eines Buches, 'das sich — ohne grundsätzliche Einwände gegen den Liberalismus zu erheben — vom ökonomischen Materialismus bis zum Faschismus zu spannen sucht und damit das Bild einer von Widersprüchen erfüllten Weltwirtschaft spiegelt. Kurt Hirschberg. Hinweis auf die Rasse im Wettbewerb unzulässig In der „Frankfurter Zeitung" wird ein Urteil des Reichsgerichts vom 12. Januar 1937 (II 128/36) mitgeteilt, in dem an der bisherigen Rechtsprechung"festgehalten wird, dass der Hinweis auf Eigenschaften eines Konkurrenten, die mit dem Gegenstand des wirtschaftlichen Wettbewerbs nichts zu tun hätten, insbesondere seine Bezeichnung als „jüdisches Unternehmen", unzulässig sei. Ein Wettbewerber könne sich nicht darauf berufen, mit einem solchen Vorgehen der nationalsozialistischen Weltanschauung zu dienen. Dies sei vielmehr Sache der Staatsregierung und der NSDAP., die allein bestimmen könnten, inwieweit es hierzu einer Fernhaltung oder Verdrängung jüdischerUnternehmungen aus derWirtschaft bedürfe. Der Konkurrent könne nur die entsprechenden Stellen gegebenenfalls über den Sachverhalt unterrichten. Mit dem Hinweis darauf, dass ein Unternehmen jüdisch sei, bediene sich die Firma auf jeden Fall eines Werbemittels, das sich mit den guten Sitten nicht vertrage. — Zu einer anderen Entscheidung ist das Reichsgericht bei dem Hinweis einer Firma gelangt, dass sämtliche Anteile einer GmbH, in ausländischem Besitz seien. Wenn sich sämtliche Geschäftsanteile einer Firma in ausländischein Besitz befänden und der Geschäftsführer in Deutschland jederzeit an die Weisungen der ausländischen Gesellschafter gebunden sei, könne ein Unternehmen nicht als eine „deutsche Firma" bezeichnet werden. Lohnzahlung an jüdischen Feiertagen Eine Mitteilung der Deutschen Arbeitsfront besagt: „Dem Sozialamt der Deutschen Arbeitsfront sind in der letzten Zeit wiederholt Meldungen zugegangen, dass der Gefolgschaft jüdischer Betriebe an jüdischen Feiertagen, an denen der Betrieb geschlossen ist, kein~Lohn gezahlt wird. Das Sozialamt der Deutschen Arbeitsfront gibt zu der Frage der Lohnzahlung an jüdischen Feiertagen folgende Stellungnahme: Für die Beurteilung der Rechtslage in derartigen Fällen ist entscheidend, ob für den betreffenden Wirtschaftszweig eine tarifrechtliche Regelung für die Bezahlung der gesetzlich nicht anerkannten Feiertage getroffen worden ist. Das Vorhandensein einer derartigen Bestimmung ist entscheidend für die Frage der Bezahlung oder Nichtbezahlung solcher Feiertage. Da regelmässig derartige Bestimmungen in der Tarifordnung nicht "enthalten sind, müssen jüdische Betriebe, die anlässlich eines jüdischen Feiertages die Arbeit ausfallen lassen, den Lohn für ihre Gefolgsehaftsmitglieder weiterzahlen. Die Feststellung findet zudem ihre Begründung in der Tatsache, dass jüdische Feiertage gesetzlich nicht als Feiertage anerkannt sind." Schon in früheren Jahren hatten die Arbeitsgerichte entschieden, dass der Lohnausfall an jüdischen Feiertagen den Arbeitnehmern zu ersetzen ist. Entsprechend diesen Entscheidungen wurde in der Regel von den jüdischen Betriebsinhabern bei Ausfall der Arbeit an jüdischen Feiertagen der Normallohn gezahlt. fahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger, die ursprünglich am 1. Mai in Kraft treten sollte, auf den 1. Juni 1937 verlegt. In einer Vierten Anordnung zur Marktregelung für das graphische Gewerbe („Reichsanzeiger'1 vom 20. April) wird die der .als Zwangskartell gebildeten Kalkulationsgemeinschaft des graphischen Gewerbes zuerkannte Befugnis zur Verhängung von Vertragsstrafen bis zu 1000 RM genau spezialisiert. Einzelhandel Für Lehrlinge des Einzelhandels hat die Wirtschaftsgruppe ^Einzelhandel" mit Zustimmung des Reichs- und preussischen Arheitsrainisters und des Präsidenten der Rcichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ein Lehrheft herausgegeben, das auch Richtlinien für die Ausbildung enthält. Jeder Kaufmannslehrling im Einzelhandel muss das Lehrheft führen, da es als Unterlage für die Kaufmannsgehilfenprüfungen dient. Das Lohrheft ist gegen eine geringe Gebühr bei den Industrie- und Handelskammern erhältlich. („Reichsanzeiger" vom 21. April 1937.) Ein „Betriebswirtschaftlicher Querschnitt durch den Gross- und Einzelhandel mit Tabakwaren" wurde im ersten April-Heft (1937, Nr. 7) der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik'' veröffentlicht. Es handelt sich um eine eingehende und interessante statistische Untersuchung. Im Mittelpunkt einer kürzlich in Berlin abgehaltenen Tagung des „ReichsVerbandes des kreditgebenden Einzelhandels" stand vornehmlich die Frage der Ausarbeitung von Kreditrichtlinien, mit deren Hilfe eine Auskäramung der Wettbewerbsauswüchse angebahnt werden und die die Bahn zu offenbar gleichfalls geplanten Wettbewerbsrichtlinien freilegen solle. U eberwachungsst eilen Die Ueberwachungsstelle für Bastfasern hat im „Reichsanzeiger" vom 21. April 1937 einen Nachtrag zu ihrer Gebührenordnung veröffentlicht. Die Ueberwachungsstelle für Wolle und andere Tierhaare gibt im „Reichsanzeiscr" eine Neufassung ihrer Gebührenordnung vom IL April 1937 bekannt. Die Ueberwachungsstelle für Mineralöl veröffentlicht im „Reichsanzeiger" vom 20. April eine Anordnung Nr. 10, die sich mit der Bewirtschaftung von leichten Steinkohlenteerölen befasst. Die Ueberwachungsstelle für Eisen u n d S t a h 1 gibt im „Reichsanzeiger" vom 19. April ihre sehr wichtige Anordnung Nr. 24 bekannt, nach der u. a. verboten wird, dass mehrfache Bestellungen oder Einkäufe in Roheisen, Walzwerkserzeugnissen und bestimmten Giessereierzeugnissen für ein und denselben Bedarf getätigt werden. * Verkehrswesen Eine Konferenz der Postverwaltungen von Deutschland, Belgien, Dänemark, Frankreich, Grossbritannien, Norwegen, Schweden und Niederlande im Haag hat, wie die „Nachrichten für den Aussenhandel" melden, beschlossen, die besonderen Luftpostportozuschläge abzuschaffen. In den Niederlanden und den skandinavischen Ländern sei dies bereits geschehen. Einzelheiten der Abmachungen stünden noch aus. Die seit November 1936 im Fernsprechverkehr mit Buenos Aires (Argentinien) versuchsweise eingeführte Ermässigung der Gebühr für Gespräche an Sonnabenden auf fast die H ä 1 f te wird („Reichsanzeiger" vom 24. April) dauernd beibehalten und mit sofortiger Wirkung auf die übrigen Orte in A r g e n t i n i e n , auf Chile, Paraguay, Peru und Uruguay ausgedehnt. J) JohnMaynard Keynes: Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes. Verlag von Duncker und Humblot. München und Leipzig 1936. -) Hans Bolza: Dialektische oder rationale Methoden in der Nationalökonomie? Eine Erwiderung an J- M. Keynes. Duncker & Humblot. München und "Leipzig 1936. Notizbuch des Kaufmanns Allgemeines Zu der vielfach bestehenden Auffassung, dass bei Ersatz von Betriebsanlagen, Maschinen und anderem das anfallende Abbruch- und Abwrackmaterial nicht an den Handel verkauft werden dürfe, sondern der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle zu melden sei, hat der Reichsbeauftragte für unedle Metalle folgenden Entscheid getroffen: „Die Achte Anordnung zur Durchführung des Vierjahresplanes hat den Zweck, alle in dieser Zeit der Melde- und Anbletungspflicht brachliegenden unedlen Metalle zu erfassen, so dass die Annahme, dass die nach dem 15. Februar in einzelnen Betrieben angefallenen unedlen Metalle nicht anbietungspflichtig sind, zutrifft. Es ist natürlich Wert darauf zu legen, dass diese Metalle schnellstens der Wiederverwertung zugeführt werden." In letzter Zeit häufen sich in der Dienststelle des Reichskommissars für die Preisbildung Eingänge aller Art, Anfragen und Anträge, die nach den veröffentlichten Richtlinien entweder überhaupt zur Zuständigkeit anderer Behörden gehören oder aber dem Reichskommissar über die Wirtschaftsverbände oder nachgeordneten Behörden vorzulegen wären. In Zukunft würden derartige Eingänge, die der Erledigung wichtiger Arbeiten hinderlich im Wege stehen, nicht mehr beantwortet werden. Es sei Sache der Antrag¬ oder Fragesteller, sich über den vorgeschriebenen Dienstweg zu unterrichten und ihn einzuhalten. Die Industrie- und Handelskammer Berlin hat (Wirtschaftsblatt, Heft 11) eine Broschüre „Richtlinien über die Ausstellung von Bescheinigungen durch die Industrie- und Handelskammer" herausgegeben. Der Inhalt enthält, gebietsweise geordnet: Allgemeine Grundsätze: Devisenbewirtschaftung; Rohstoffbewirtschaftung; Passangelegenheiten; Sonstige Bescheinigungen. Ein Gesetz über Aenderungen in der Unfallversicherung enthält eine Reihe von Vorschriften, durch die eine wesentliche Erweiterung des reichsgesetzlichen Unfallschutzes herbeigeführt wird. Sie betreffen u. a. Schüler in Lehrwerkstätten, Fachschulen, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen, Hausgewerbetreibende usw. Durch eine Verordnung des Reichskommissars für die Preisbildung („Reichsanzeiger vom 19. April) wird die Regelung der Verbraucherpreise und Handelsspannen im Geschäftsverkehr mit Ersatzteilen und Zubehör für Kraft« Anmerkungen zur Weltwirtschaft Die Tendenz der Weltwirtsehaftslage in der vergangenen Woche ist hoffnungsvoll. Man erwartet allgemein, dass nun auch der Welthandel vom Konjunkturaufschwung in der Welt- Wirtschaft angesteckt wird, und die Bemühungen der Anhänger eines umfangreicheren zwischenstaatlichen Güteraustausches Erfolg haben werden. Mit besonderem Interesse sieht man in diesem Zusammenhang dem noch in diesem Sommer in Berlin stattfindenden Kongress der Internationalen Handelskammer entgegen, da. sich diese Institution immer als Vorkärapferin für die Wiederherstellung der zwischenstaatlichen Wirtschaftsbeziehungen erwiesen hat. Zu den letzten internationalen Wirtschaftskonferenzen, der Zucker- und Oslokonferenz, kam in der vergangenen Woche noch die Schrottkonferenz hinzu. Bei der Zuckerkonferenz befasste man sich in den letzten Tagen u. a. vorwiegend mit Schutzzoll- und fiskalischen Massnahmen im Zusammenhang mit dem Weltbandelsprodukt Zucker. Ausserdem wurde ein Aussehnss mit der Untersuchung von Verbrauchsfragen betraut. Es handelt sich hierbei insbesondere um Massnahmen zur Steigerung des Zuckerverbrauchs und um die Beschränkung der Verwendung von Ersatzmitteln. Durch diese Kleinarbeit will man allmählich dem Hauptziel der Konferenz näherkommen, nämlich durch Vereinbarungen zwischen den hauptsächlichsten Zuckerländern ein vernünftiges Verhältnis von Angebot und Nachfrage auf dem Weltmarkt zu schaffen und so einen angemessenen Zuckerpreis zu erzielen. Nach den letzten Meldungen soll die grösste Schwierigkeit der Konferenz durch die Einigung mit Java überwunden sein, dem innerhalb der Quotenverteilung ein Drittel des freien Weltmarktes zugeteilt wurde. Die Beratungen der Oslokonferenz sind jetzt abgeschlossen worden. Es haben die Wirtschaftssachverständigen Dänemarks, Schwedens, Norwegens, Finnlands, Hollands, Belgiens und Luxemburgs teilgenommen. Das Ergebnis ist. ein vorläufiger Entwurf eines Abkommens der Länder zur Erweiterung der Handelsbeziehungen, der zunächst von den Regierungen geprüft werden soll. Die internationale Regelung des Schrotth a n d e 1 s ist in Venedig zu einem gewissen Abschluss gekommen. Die schrottverbrauchenden Länder, insbesondere England, Italien, Deutschland, Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Jugoslawien und Japan, schliessen sich zu einem Schrottkartell zusammen, um die Versorgung der Verbrauchsländer besser sicherzustellen. Welche Bedeutung der Schrotthandel für die Weltwirtschart hat. zeigen die folgenden Zahlen (lt. „Deutsche Wirtschafts-Zeitung" Nr. 16/37): Japan führte 1936 1,5 Mill. t ein, Englands Einfuhr sties: von 1935 zu 1936 von 0,44 auf 1,1 Mill. t. Italien führte 1936 0,9 Mill. t ein, Polen 0,45, Deutschland 0,35. Demgegenüber stehen die Hauptlieferanten: USA mit einer Ausfuhr von 2 Mill. t, Frankreich mit 0,67, Belgien mit 0,54, Holland mit 0,31. Die von den internationalen Rohstoffmärkten berichteten Rückschläge in der Preisentwicklung scheinen ihren Tiefstand erreicht zu haben. Es tritt allmählich wieder eine Bereinigung der Warenmärkte ein, eine langsame Wiedererholung bricht sich Bahn. Wolle und Flachs besonders hatten eine steigende Tendenz aufzuweisen, während die Preise für die anderen Weltmarktprodukte sich wieder zu behaupten beginnen. _ Starke Aufschwungstendenzen werden im Augenblick von der Weltbaumwoll- SJ\ve 3~a\ lllQYl=ff\ ngeiöe in Sir SilalL die (5=Q/!=<^^ez/un^/ Spediteure G. S F. Goffscha% Berlin SO 36, _ Görlitzer Str. 1-15. Teleph.: 68 6393bis S&, Richtige Investierung Selbstverständlich über' legen Sie genau, ob Ihre Aufwendungen in richtigem Verhältnis stehen zu dem Erfolg, den Sie sich versprechen könnenAVenn Sie diese Ueberlegungen anstellen, müssen Sie zur Insertion in der C.-V.- Zeitung kommen, denn die C.-V.-Zeitung ist über ganz Deutschland verbreitet, hat die grosste Auflage von allen jüdischen Zeitungen, die in Deutschland erscheinen, und hat trotzdem massige Anzeigenpreise bei höchsten Rabattstaffeln» Bankhaus Rosenbaum & Wolf Hamburg I Mönckebergstr«22 Erledigung aller bankmässigen Geschäfte r \ Bankhaus August Stern & Cie. 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