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Central-Verein-Zeitung · 1937-04-22 · 16 (22.4.1937) · page 13

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
16 (1937)
Issue
16 (22.4.1937)
Date
1937-04-22
Page
– (sequence 13)
Language
German
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rr Palästina-Umschau der C.-V.-Zeitung Die völkerrechtlichen Voraussetzungen einer Kantonisierung Palästinas Von Rechtsanwalt Dr. Hans Kaiisch Das grosse Rätselraten über die Vorschläge der Peel-Kommission für die Zukunft Palästinas ist in vollem Gange. Es ist kein Zufall, wenn dabei der Gedanke der sogenannten Kantonisierung hervortritt. Es ist das eine Lösung, die schon seit langem, insbesondere von früheren palästinensischen Beamten, vertreten wird. Man glaubt, die arabisch-jüdische Spannung dadurch beheben zu können, dass man die Parteien räumlich auseinander schiebt, einen jüdischen und einen arabischen Kanton schafft und daneben ein neutrales Gebiet bestehen lässt. Vorschläge dieser Art sind ohne eine grundstürzende Aenderung der völkerrechtlichen Grundlagen der gegenwärtigen Regelung nicht durchführbar. Bei dem Gedanken der Kantonisierung steht im Hintergrunde, dass die Balfour-Deklar a t i o n, die übrigens ausser von England selbst ausdrücklich von einer ganzen Reihe von Staaten adoptiert worden ist, ein jüdisches Nationalheim i n Palästina verheisse. Daraus sucht man herzuleiten, dass nicht etwa Palästina als solches Nationalheim werden solle, sondern dass es genüge, wenn ein nationales Heim innerhalb Palästinas errichtet werde. Nun ist heute nicht mehr die Balfour-Deklaration allein massgebend, sondern das zum Zwecke der Durchführung der Deklaration erlassene Mandat. Das Mandat enthält nichts, was irgendwie auf eine zahlenmässige oder räumliche Beschränkung der jüdischen Einwanderung und Siedlung hindeutet. Das Gegenteil ist aus dem Mandat selbst ersichtlich. Artikel 25 sagt, dass die Mandatsmacht befugt sei, in den Landstrichen, die zwischen dem Jordan und der östlichen Grenze Palästinas liegen, mit Zustimmung des Völkerbundsrats die Anwendung der Bestimmungen des Mandats vorläufig auszusetzen oder ganz auszuschliessen, die sie unter den lokalen Bedingungen für nicht anwendbar halte. Nicht ausgeschlossen werden dürfen auch in diesen Gegenden die Artikel 15, 16 und 18 (Gleichberechtigung der Religionen und das Wirtschaftsprinzip der Offenen Tür für die Angehörigen aller Mitglieder des Völkerbundes). England hat auf Grund der Ermächtigung des Artikels 25 die Trennung dieses Gebietes vom übrigen Palästina vollzogen und alle Bestimmungen, die mit der Errichtung des nationalen Heims der Juden zusammenhängen, für Transjordanien ausser Kraft gesetzt. Diese Sonderregelung für Transjordanien ist bereits eine Kantonisierung des Mandatsgebiets, durch die der grössere Teil des Landes jüdischer Besiedelung entzogen worden ist. Aus dem Mandat geht klar hervor, dass dies die einzige zulässige Kantonisierung gewesen ist. Alle Bestimmungen des Mandats, damit auch alle Bestimmungen die jüdische Einwanderung und Siedlung betreffend, beziehen sich auf das ganze Land, soweit nicht Artikel 25 eine Ausnahme zugelassen hat. Eine weitere Kantonisierung würde die Ausserkraftsetzung der Mandatsvorschriften, soweit sie die Juden betreffen, für einen weiteren Teil Palästinas, noch über Transjordanien hinaus, bedeuten. Das wäre eine Abänderung des Mandats selbst. Abänderungen des Mandats sind an sich möglich. Der ursprüngliche Entwurf des Mandats für Palästina, wie ihn die alliierten Hauptmächte dem Rat des Völkerbundes vorgelegt hatten, hatte in Artikel 27 vorgesehen, dass eine Abänderung auf Vorschlag der Mandatsmacht von einer Mehrheit des Völkerbund srats bewilligt werden könne. Die endgültige Fassung des Mandats, die sonst von dem Entwurf kaum abweicht, hat jedoch gerade diese Bestimmung, dass die Mehrheit erforderlich sei, gestrichen. Der jetzige Artikel 27 sagt nur, dass zu jeder Abänderung des Mandats die Zustimmung des Völkerbundsrats erforderlich sei. Es herrscht Einmütigkeit darüber, dass diese Zustimmung einstimmig sein m u s s. Dass eine Kantonisierung das Mandat verletzt und ohne Abänderung seiner Bestimmungen nicht zulässig ist, kann bereits die Mandatskommission von sich aus feststellen. Weiter kann aber jeder Staat, der dem Völkerbund angehört, Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung der Mandatsbestimmungen, wenn direkte Unterhandlungen mit England ergebnislos verlaufen, vor den Haag e r Gerichtshof bringen. England hat die Zuständigkeit des Haager Gerichtshof für diese Fälle ausdrücklich anerkannt. Das ist der Inhalt des Artikels 26. Staaten, dieein Interesse daran haben, ihren jüdischen Massen Auswanderungsmöglichkeiten offenzuhalten, sind also durchaus in der Lage, die Zulässigkeit einer weiteren Kantonisierung vom Haager Gerichtshof nachprüfen zu lassen. Die Vereinigten Staaten sind dazu nicht in der Lage, da sie nicht Mitglied des Völkerbundes sind. Da eine Kantonisierung unter Aufrechterhaltung des Mandats auf Schwierigkeiten stösst, ist es erklärlich, das die Kreise, die diese Lösung der öffentlichen Meinung zu suggerieren suchen, weitere Vorschläge machen, die auf eine Liquidierung des Mandats und die Herstellung eines völlig neuen Status hinauslaufen. So wie Syrien in Republiken aufgeteilt ist, soll auch Palästina in verschiedene Gemeinwesen zerfallen, unter denen auch ein jüdisches sein soll, dessen räumii'che Einengung durch politische Rangerhöhung ausgeglichen werden soll, etwa als Dominion mit Sitz und Stimme im Völkerbund. Was Frankreich in Syrien jetzt ins Werk setzt, ist recht und schlecht die Liquidation des durch das Mandat gegebenen Auftrags. Die für Palästina propagierte Lösung würde aber die Negi erung der übernommenen Verpflichtungen sein. Nicht nur der Verpflichtung den Juden gegenüber. Alle Mandate haben die gemeinsame Grundlage, dass eine Annexion, eine endgültige Einverleibung des Gebiets in das Gebiet der Mandatsmacht ausgeschlossen sein soll (nur die sogenannten C-Mandate machen insofern eine Ausnahme, als sie de facto als Annexionen behandelt werden). Das Gebiet der drei A-Mandate Palästina, Syrien und Irak ist seinerzeit an die Allierten Hauptmächte gemeinsam abgetreten worden. Die Errichtung der Mandate sollte unter anderem die Schwierigkeiten lösen, die sich — insbesondere durch die verschiedenen Verträge — bei der Auseinandersetzung über die Länderbeute ergaben. Während italien nichts erhielt, auch kein Mandat, mussten Frankreich und England auf Annexionen verzichten. England hat sich aus dem Irak zurückgezogen, Frankreich tut jetzt das gleiche in" Syrien. Weicht England jetzt von seinen Mandatsverpflichtungen ab, nimmt es Teile Palästinas als unmittelbaren Besitz oder als Dominion in das Empire hinein, so kann das die Mächte auf den Plan rufen, die seinerzeit gemeinsam die Gebiete erworben, und die Mandatsmächte und den Inhalt der Mandate bestimmt haben. Es ist in der völkerrechtlichen Literatur die Frage aufgetaucht, ob auch die Alliierten Hauptmächte bei der Abänderung eines Mandats mitzureden hätten. Praktisch ist ein derartiger Fall bisher In das erregte Durcheinander von Vermutungen und Protesten, das die Teilungspläne entfacht haben, tönt wieder einmal als knappe ernste Mahnung ein Wort der Londoner Zeitschrift „G r e a t Britain and the East". Wenn sie erklärt, dass die Forderungen der Juden und der Araber miteinander unvereinbar seien, und dass keine der beiden Parteien mit dem Bericht der Kommission zufrieden sein werde, so spricht sie damit eigentlich nur eine Binsenwahrheit aus. Wenn sie jedoch daran anschliessend die Meinung ausdrückt, dass weder Protest noch Gepolter oder Drohungen die Mandatarmacht, nachdem sie einmal ihre neue Politik erklärt haben wird, zu einer Aenderung ihrer Richtung veranlassen dürfte, so weiss man, dass aus dieser Pressestimme der Entschluss des Britischen Kolonialamtes spricht, ihre Pläne ohne Rücksicht auf die Proklamationen der betroffenen Parteien durchzuführen. Die weiter in unverminderter Heftigkeit eingehenden Proteste, mit deren Absendung die jüdischen Gruppen wie der Misrachi und die Allgemeinen Zionismen, Gruppe B wohl nur ihre Pflicht erfüllen, werden damit auf ihre eigentliche Bedeutung zurückgeführt. Auch die Araber fahren fort, das Teilungsprojekt für unannehmbar und für einen von Juden ausgehenden Gedanken zu erklären, wobei nur interessant ist, dass eine in Nablus erscheinende arabische Zeitung den gleichen Vorwurf gegen den Emir Abdulla von Transjordanien erhebt. Da davon die Rede ist, dass der arabische Teil Palästinas Transjordanien angegliedert werden solle, kam man u. a. auch auf diese nicht fern liegende Vermutung. Ueberhaupt ist der Emir Abdulla, der sich auf seiner Reise zu den Krönungsfeierlichkeiten in London zu wichtigen politischen Besprechungen in Jerusalem aufhielt, bei seinem Empfang weder vom Grossmufti von Jerusalem noch von irgendeinem seiner Anhänger begrüsst worden. Während die Mandatsfeindlichkeit der englischen Beamtenschaft in Palästina jetzt wieder aufs neue in einer Meldung des „Dawar" zum Ausdruck kommt, nach der die englischen Beamten in geheimer Sitzung vor der Königlichen Kommission eine Zerschlagung des Landes in eine grosse Zahl autonomer Gebiete vorgeschlagen haben sollen, heisst es allgemein, dass der High Commissioner, Sir Arthur Wauchope, ein Gegner des Teilungsplanes sei. Man sagt, er habe sich davon überzeugt, dass der Plan keine Aussicht habe, von der Landesbevölkerung gutgeheissen zu werden, und habe darum seinen abweichenden Standpunkt bereits bei seiner letzten Besprechung mit dem Vorsitzenden der Exekutive der Jewish Agency, David ben Gurion, zum Ausdruck gebracht. Das englische Unterhaus beschäftigt sich mit der Frage, ob der Bericht der Königlichen Kommission ihm zur Stellungnahme vorgelegt werden würde, bevor die Regierung ihre endgültige Entscheidung trifft. Der Abgeordnete Geoffrew M a n d e r befragte den Ministerpräsidenten Baldwin darüber in der Sitzung vom 14. April. Der Minister antwortete jedoch ausweichend, dass er sich hierüber nicht äussern könne, bevor der Bericht der Königlichen Kommission vorliege. Auch weitere Anfragen nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Kommissionsberichtes beantwortete der Kolonienminister Ormsby-Gore nicht. * Im Anschluss hieran kam es in der gleichen Sitzung zu einem scharfen Vorstoss gegen den High Commissioner für Palästina und gegen den Kolonienminister. Der Abgeordnete Colonel JosiahWedgwood fragte unter Bezugnahme auf die Ermordung der Kolonistin Engelhardt bei Petach Tikwa, ob der Kolonienminister im Besitz von Informationen über diesen Mord sei nicht vorgekommen, man darf annehmen, dass Berechtigung und Tätigkeit der Alliierten Hauptmächte mit der endgültigen Bestätigung der Mandate durch den Völkerbund ihr Ende gefunden haben. Wenn aber das Mandat gewissermassen aufgelöst und ein Zustand herzustellen versucht wird, der den ursprünglichen gemeinsamen Absichten nicht entspricht, so könnten die ursprünglichen Rechte wieder aufleben. Die Mächte, denen die Gebiete gemeinsam abgetreten waren, hatten sie, nachdem sie sich geeinigt hatten, dem Völkerbund und des Mandatssystems unterstellt. Ohne den schwerfälligen Apparat des Völkerbundes in Bewegung zu setzen, liesse sich das Mandat gar nicht aufheben. Es ist durchaus damit zu rechnen, dass der Völkerbund sich auf eine Aufhebung des Mandats nicht einlässt. Würde aber selbst eine Stimmung im Sinne der jetzt propagierten Pläne bestehen, so würde ohne schwere internationale Auseinandersetzungen zu keinem Ergebnis zu kommen sein. Auch hier erhebt sich die Frage, wie weit die Vereinigten Staaten mitzureden haben. Ursprünglich hatten die Vereinigten Staaten beansprucht, die, Mandatstexte zu genehmigen, und dies mit der Begründung, dass sie zwar nicht mit der Türkei im Kriege gewesen seien, aber durch ihre Beteiligung am Weltkriege die Möglicheit des Erwerbes dieser Gebiete für die Alliierten Hauptmächte mitgeschaffen hätten. Die Verhandlungen mit USA haben die endgültige Feststellung der einzelnen Mandate wesentlich verzögert. Für Palästina besteht ein besonderes Abkommen zwischen England und USA, das den Vereinigten Staaten das Recht gibt, Abänderungen des Mandats von ihrer Zustimmung abhängig zu machen, die gewisse vorbehaltene Rechte beeinträchtigen könnten. England ist USA gegenüber gebunden, Vorschläge zur Abänderung des Mandats so einzurichten, dass diesen Vorbehalten Genüge getan wird. Die Vorbehalte der Vereinigten Staaten erstrecken sich im wesentlichen auf wirtschaftliche Dinge. Die Gewährleistung des jüdischen Nationalheims ist nicht darunter. und welche Schritte unternommen worden seien, um Leben und Eigentum in Palästina zu beschützen. Der Minister Ormsby-Gore erwiderte, dass er keine offiziellen Informationen über diesen Mord besitze, und verwies im übrigen auf eine frühere Antwort, in der er die Sicherheitsverhältnisse im allgemeinen als gebessert bezeichnet hatte. Ein sich hieraus ergebender . ziemlich erregter Wortwechsel zwischen dem Abgeordneten Wedgwood und dem Minister Ormsby-Gore wurde schliesslich durch den Speaker unterbrochen. Am 19. April jährte sich der Beginn der Unruhen in Palästina. An diesem traurigen Gedenktage fanden im ganzen Lande grosse Kundgebungen statt. In Tel-Aviv wurde in einem sehr stark besuchten Gottesdienst in der Grossen Synagoge der jüdischen Märtyrer gedacht, die ihr Leben für das Land hingegeben haben. Der Bürgermeister von Tel-Aviv, Rokach, und die Oberrabbiner A m i e 1 und U s i e 1 hielten Ansprachen. In ihnen nahmen sie einhellig gegen die angeblichen Absichten, Palästina zu teilen oder in Kantone zu zerlegen, Stellung. Araber gegen Araber Leider ist auch die vergangene Woche wieder reichlich unruhig verlaufen. Am 15. April erschossen arabische Terroristen in Haifa den leitenden Polizeioffizier des Distrikts, den Araber Halim Basta. Auch der Polizist, der den Offizier zu seinem persönlichen Schutz begleitete, ein christlicher Araber, fiel dem Ueberfall zum Opfer. Dieser Doppelmord, der schon vor einigen Monaten durch einen Anschlag auf Halim Basta und durch zahlreiche Todesdrohungen aus radikal-nationalistischen Kreisen vorbereitet war, hat in ganz Palästina tiefen Eindruck gemacht. Er wTurde von drei Arabern in Fellachenkleidung ausgeführt. Als die Attentäter das Feuer eröffneten, riefen sie den arabischen Passanten zu, sie mögen sich in Sicherheit bringen. Es gelang den Angreifern zu entkommen. Basta war schon während des Unruhejahres 1929 bei Ramalla verwundet worden. Schon damals zeichnete sich dieser besonders tüchtige Polizeioffizier durch energische Haltung gegenüber den Terroristen aus. Bei der Obduktion wurde festgestellt, dass er von neun Kugeln an Kopf und Brust getroffen war. Der Ermordete war 50 Jahre alt. Auch sonst war der Terror von Arabern gegen Araber wieder heftig im Gange. In Jaffa erhielten 18 hervorragende arabische Kaufleute Drohbriefe, in denen sie aufgefordert wurden, grössere Beträge zur Finanzierung neuer Unruhen zur Verfügung zu stellen. In das Haus des arabischen Bürgermeisters von Gaza wurde eine Bombe geschleudert. In Nablus wurden Schüsse auf die Wohnung des arabischen Richters abgegeben. Bei Petach Tikwa wurde ein etwa 25jähriger Araber erschossen aufgefunden. Im Zusammenhang mit diesem Mord wurden sechs bewaffnete Araber aus dem Hauran verhaftet. Araber gegen Juden Dass von dieser erneuten Unruhewelle auch die Juden nicht verschont blieben, ist selbstverständlich. Am 18. April wurden die vor einiger Zeit neu errichteten Siedlungen Ejn Hakore und Massada von Arabern beschossen. Die Siedler erwiderten das Feuer. Sie haben keine Verluste erlitten. Am gleichen Tage wurde in Jerusalem ein jüdischer Arbeiter von einem arabischen überfallen. Der Angreifer wurde zu sieben Tagen Gefängnis verurteilt. Ein anderer Araber, bei dem ein Revolver mit sechs Patronen gefunden wurde, ist auf Grund der Ausnahmebestimmungen zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. * Im Zusammenhang mit dem am 22. April beginnenden Nebi-Musa-Fest der Araber werden besondere Sicherheitsvorkehrungen, vor allem in Jaffa, Nablus und Hebron getroffen. Mehrere hundert Mann Militärpatrouillen werden zur Bewachung der Verkehrsverbindungen in die Gebirgsgegenden entsandt. In der Gegend von Nazaret wurden 200 Mann Militär in voller Kriegsausrüstung bereitgestellt. Teilweise werden Einschränkungen für die Nebi-Musa-Prozessionen angeordnet. * Der arabischen Delegation, die sich, wie wir schon berichteten, nach London begeben hat, sind jetzt zwei weitere arabische Delegationen gefolgt. Die eine wurde vom arabischen Frauenverband, die andere von der Nashashibi-Partei entsandt. Beide sollen in London mit der Abordnung des Obersten Arabischen Ausschusses im Sinne der proarabischen Propaganda zusammenwirken. Die arabische Tageszeitung „Feiestin" fordert den High Commissioner auf, bei der Londoner Regierung eine möglichst weitgehende Amnestie anlässlich der Krönungsfeierlichkeiten zu erwirken. Eine Amnestie, die das beste Mittel sei, um eine Annäherung der Volksmassen an die Regierung herbeizuführen, sei gerade jetzt besonders wichtig, bevor der Bericht der Königlichen Kommission bekanntgegeben werde. Die Tagung der Mandatskommission Ämtlich wird bekanntgegeben, dass "die ausserordentliche Tagung der Ständigen Mandatskommission des Völkerbundes, die über die Lage in Palästina beraten soll, auf unbestimmte Zeit verschoben worden ist. Die ordentliche Tagung der; Kommission, wird nicht, wie früher vorgesehen, am 14. Juni, sondern bereite am 31. Mai d. J. ins Genf eröffnet werden. 634 Millionen Verwaltungs-Ueberschuss defi Palästina-Regierung Wie in der „Palestien Gazette" amtlich" he* kanntgegeben wird, betrug der Verwaltungsüber«J schuss der Palästina-Regierung Ende Februar 1937 e'A Millionen Pfund^ Zusätzliche Hilfe für Juden aus Deutschland Wiederum tritt der Council for German Jewry. mit einer grosszügigen finanziellen Hilfe für eine zusätzliche Ansiedlung aus Deutschland stammender Juden in Palästina ein. Er hat in sein Budget für das laufende Jahr einen Betrag von 50 000 Pfund eingesetzt, mit deren Hilfe im Laufe dieses Sommers 400 Juden aus Deutschland angesiedelt werden sollen. Weitere 18 000 Pfund sind für die landwirtschaftliche Ausbildung von 300 Jugendlichen aus Deutschland bestimmt. Die Palästina-Treuhandstelle zur Beratung deutscher Juden GmbH, teilt mit: Am 15. April 1937 ist an den nachstehend bestimmten Personenkreis ein Transfer-Sonderangebot der Trust & Transfer Office Haavara Ltd. in Tel-Aviv ergangen, durch das die Einwanderung nach Palästina beschleunigt werden soll. Beteiligen können sich alle Personen, die auf Kapitalistenzertifikat (AI) nach Palästina einwandern wollen, ein solches Zertifikat noch nicht besitzen und entweder bei der Reichsbank für den Erwerb des Vorzeigegeldes unter den Nummern 1771 bis 3000 vorgemerkt sind oder mit dem Betrage des Vorzeigegeldes anstatt bei der Reiehsbank bei der Paltreu bis Nr. 2543 zur Einzahlung auf Sonderkonto I vorgemerkt waren und das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten hatten. Angeboten werden 110 Einheiten ä LP. 1060 zu 26 292 RM. Die Einheit von 1060 LP. setzt sich zusammen aus 850 Pfund in bar, 210 Pfund in Wertpapieren der Nir Ltd. Zeichnungsschluss ist der 30. April 1937. Nähere Einzelheiten sind bei Palästina-Treuhandstelle zur Beratung deutscher Juden GmbH.^ Berlin SW 68, Friedrichstr. 218, dem Palästinaamt Berlin, seinen Zweigstellen und bei den Devisenberatern zu erfahren. Der neue Palästinafilm Am 13. April fand die Berliner Uraufführung des unter Leitung von Georg Engel und Manfred Epstein hergestellten Palästinafilms „Hatikwah" statt. Der Film setzt sich zur Aufgabe, unter bewusstem Verzicht auf propagandistische Momente den Werdegang des Palästinaaufbauwerkes während der letzten 20 Jahre zu verdeut-* liehen. Dies soll durch die Aneinanderreihung von Filmaufnahmen aus den verschiedenen Stadien der Palästinaentwicklung geschehen. Den Landschaftsbildern aus der Zeit, da Palästina Wüste war, werden Aufnahmen aus dem Emek und anderen Teilen des Landes, die durch jüdische Arbeit zu blühenden Gärten und Feldern geworden sind, gegenübergestellt. WTo einst kahle, unwirtliche Fläche war, erheben sich jetzt die Häuser der von Juden gegründeten und erweiterten Städte wie Tel-Aviv, Haifa und Jerusalem, Spannung in England und Palästina

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