Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 16 (1937)
- Issue
- 10 (11.3.1937)
- Date
- 1937-03-11
- Page
- – (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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Juristische Wochenschau Entlassung jüdischen Testamentsvollstreckers Ein wichtiger Grund zur Entlassung eines jüdischen Testamentsvollstreckers auf Antrag eines arischen Erben ist regelmässig bereits darin zu sehen, dass einem deutschen Volksgenossen die Verwaltung seines Erbes durch einen Juden gegen seinen Willen« nicht zugemutet werden kann (,,K ammergerieht" 1937, S. 547). Dieser Grundsatz soll aber, wie in diesem Beschluss weiter ausgeführt wird, dann eine Einschränkung erleiden, wenn der Antragsteller nicht der einzige Beteiligte ist, insbesondere wenn er als Miterbe in einer Rechtsgemeinschaft steht. Beschäftigung von deutschblütigen Hausangestellten Zur Klärung der bisher nicht einheitlich beantworteten Frage, wen die strafrechtliche Verantwortung für e;ne Beschäftigung deutschblütiger Hausangestellter in jüdischem Haushalt trifft, tragt ein in der ..Deutschen Justiz" 1937 S. 358 veröffentlichtes Urteil des OLG Köln bei. Strafbar ist nach dem Gesetz derjenige, der die Hausangestellte verbotswidrig beschäftigt. Zweifelhaft ist nun die Rechtsfrage, ob der Begriff des „Beschäftigens" im Sinne des Blutschutzgesetzes nach rechtlichen oder nach tat.s.äc:lr.licjhe.n Gesichtspunkten bestimmt werden soll. Das Gericht hat sich für die Auslegung nach rechtlichen Gesichtspunkten entschieden mit der Folge; dass dann lediglich der Haushaltungsvorstand (nicht etwa auch die tatsächlich den Auftrag zur Beschäftigung gebende Ehefrau) verantwortlich und neben Ihm ein strafbares Handeln einer anderen.Person als Mittäter rechtlich nicht möglich-ist. - Dies schliesse jedoch nicht aus. dass die Ehefrau unter Umständen wegen Anstiftung oder Beihilfe zu bestrafen sei. Judentum in der Rechtswissenschaft Die Ansprachen, Vorträge und Ergebnisse der Tagung der Reichsgruppe Hochschullehrer des NSRB. am 3. und 4. Oktober 1936, die das Thema „Das Judentum in der Rechtswissenschaft" zum Gegenstand hatte — vgl. C.-V.- Zeitung vom 8. Oktober 1936 —, sind jetzt in Buchform vom „Deutschen Rechtsverlag G. m. b. H." herausgegeben worden. Zum Berufsbeamtengesetz Das Berufsbeamtengesetz berührt die Rechtsbeziehungen der Pensionskasse aus dem Versicherungsverhältnis nicht. Der auf Grund des Berufsbeamtengesetzes Entlassene hat Anspruch" auf 3ie volle -sa?znngsmassige Renfe. (Kammergericht in „Juristische Rundschau für Privatversicherung" 1936, S. 364.) Die gewerbliche Benutzung von Wohnungen Bereits vor einiger Zeit (vgl. C.-V.-Zeitung Nr. 47 vom 19. November 1936) hatte der Reichsarbeitsminister für einige Gemeinden eine G e - n e h m i g u n g s p f 1 i c h t für die Umwandlung von Wohnungen in Räume anderer Art eingeführt. Im „Reichsanzeiger" vom 24. Februar 1937 erscheint nunmehr eine Dritte Verordnung über das Verbot der Umwandlung von W oh n u n g e n in Räume anderer Art, z. B. in Fabrikräume, Lagerräume, Werkstätten, Diensträume und Geschäftsräume, durch die solche Massnahmen in weiteren Orten an die Genehmigung der Gemeinde geknüpft werden. Es handelt sich dabei um die Städte Stralsund, S c h. w eidnitz, Harburg -Wilhelmsburg, Aschaffenburg, Augsburg, Donauwörth, Erlangen, Fürth in Bayern, Immenätadt im Allgäu, Lindau am Bodensee, Miesbach, . Rosenheim, Schwabach, Sonthofen, Würzburg, Oberstdorf und Dessau. Im weiteren werden die für d i e G e n e h m i - gung geltenden Grundsätze ausgeführt. Aus ihnen sei u. a. hervorgehoben, dass eine Umwandlung im Sinne dieser VerordnungaucS dann vorliegt, wenn Wohnungen ohne Bath liehe Aenderungen für andere als Wohnzwecke verwendet werden. Die Genehmigung kann mit der Auflage gegeben werden, dass für den beanspruchten Raum neuer Wohnraum geschaffen oder der Gemeinde ein entsprechender Geldbetrag gezahlt wird. Bei seiner Bemessung ist nicht lediglich von den Kosten der Herstellung einer gleichartigen Wohnung auszugehen, vielmehr sind die Herstellungskosten einer Wohnung zugrunde zu legen, für die in der betreffenden Gemeinde ein besonderes Bedürfnis besteht und die zur Unterbringung von minderbemittelten Familien geeignet ist Die gezahlten Geldbeträge sind für diese Zwecke zu verwenden. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn eine offenbare Unwirtschaf tlichkeit des Hauses vorliegt, die an bestimmten objektiven Merkmalen, die im einzelnen aufgeführt werden, zu erkennen ist. Die Genehmigung ist ferner zu erteilen, falls der Wohnraum für Zwecke der Wehrmacht in Anspruch genommen werden soll. (Bei den von der oben erwähnten früheren Verordnung betroffenen Orten handelte es sich um Berlin, Eberswalde, Arnswalde, Magdeburg, Stendal, Quedlinburg, Schönebeck, Stassfurth, Gardelegen, Groningen, Wegeleben, Gross-Ott er sieben, Lange nw e d d in g e n, Kassel, Fulda, Stettin, Neuh'aus am 'Rennweg. Schwerin und Lübeck.) im^^ihmmd^i im M&ieh ALLENSTEIN rKaufhaus L Hirschfeld | Das Hans d@r gufesi Qualitäten J \ ' A LT E N B U RG Kaufhaus M. IS. Ceisi Immer lührend ES S E N Die gute Bezugsquelle ESSEN ejO ^S<dvufihjcuuLS *3%Mwm®m FREIBURG i. B. mmm^mm G R E I Z HEINRICH TIETZ GREIZ Bedarfsartikel alier Art HAMBURG FCO RS ETTH A US GÄ^ZEIjüE K ö N 1 GSBERG i. Pr. >Jtfide*d<»tf Kaufhaus für Betten und Bekleidung L E I P Z IG MAGDEBURG 3£L_ JQöiscöe sehaifplatten f _ jr"5£ 'l Hohner HandharmonHca, Racffo irotoCuamOf (als Umzug«gut zoHfroQ Sfiaermann^^Ä MÖNCHEN München München Das zuverlässige Fachgeschäft für Wäsche-AussiaiiungeT MÜNCHEN s. MÖNCHEN DAMEN-MODESTOFFE MÖNS TER i. W. MfiNSTERWK OFFEN B. ACH a. M. Berger & Schmelzer Herrenu. Knabenkleidnng Offenbach — Hanau Anzeigen m dec C.sl}.sZefamq. jcenüezen sich! WITTEN a, d. RuRr Alsberg & Blank Textil-Kaufhaus BIELEFELD S. Alsberg I Co. Modernes Speziaitas. BOCHUM-LANGENDREER Gebr. 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