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Central-Verein-Zeitung · 1924-11-07 · 45 (7.11.1924) · p. Seite 687

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
3 (1924)
Issue
45 (7.11.1924)
Date
1924-11-07
Page
Seite 687 (sequence 11)
Language
German
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687 Neue Hücher. Wenn ich Roichsprästdent toätr, tomn . . . f" Unter diesem Titel hat ein ungenannter Hamburger Verfasser! im „Ur.auns"-Verlag (Max Düphorn), Bad Oldesloe, kürzlich ein knltu-r!p-oUtisches Schriftchen herausgegeben, das-, nach Verfassers! Ansicht laut feinem Dorwvrit, ohne persönlich zu. werden-, allen, die es angeht, gehörig die Wahrheit sagen soll. Was denn auch ausgiebig und bisweilen drastisch geschieht. In bekannter grundstürzender Form werden da auf den einzelnen Lebensgebieten ohne alle die hemmenden, bremsenden Bedenken bei versuchter Verwirklichung solcher gutgemeinter Resormpläne und Neu-forderungen nun kurz und bündig Verfügungen erlassen, beginnend mit dem ersten Ausruf ans Volk, die alten unfähigen Regier ungsberater sofort iortznfagen und bessere, deren unbedingt verlangte Tugenden genauer gekennzeichnet sind, dafür zu suchen. Politische Parteien werden aufgehoben, Vorträge verboten, nur Druckschriften zu gelassen zur Förderung der Einigkeit und besonnenen Denkklarheit. Auch, die politisierende, straszenjo-hlen'de Jugendbewegung wird unterdrückt, die Sport- und Wandervrgelj ugend gefördert. Den Lehrern wird Aneignung der CharMerologie (Handfornren- und Handschriftenknnde, Schädellehre. Astrologie) vorgeschrieben, was ja gang nützlich für unsere treubesorgten Jugenderzieher! wirken könnte und der okkultistischen Richtung des Verfassers naheliegt, der, wie die Verlagsanzeige am Schluß angibt, voriges Jahr ein Jahrbuch über G-chei'mwissenschast und Schwindel herausgegeben hat. Aufgeklärter Religionsunterricht ohne jeglichen- Gebets- und Beichtzwang entspricht feiner Ansicht. Bein: Gerichtswesen will er nur Deutsche zugelassen lvissen. Ausländer, wozu er kurzweg auch die Juden rechnet, können lvcder Richter noch Recht-smuoälte werden, um nicht „vor häßlichen, tückisch blinzelnden Wüstensöhnen" Klagen Vorfragen zu n:üsse:r. Dies ist jedoch nicht die einzige Entgleisung in der grundsätzlichen Forderung deutscher Einigkeit des angeblich unparteiischen Verfassers. Nach weiteren nwhlgemeinten und berechtigten Vorschriften über! Kneipenbetrieb sei nsthrän kn ng. Verbot von- Schlemmerei, Heitreformen, Kunst-, Literatur- und Pressereinigung von ihren derzeitigen Ausartungen (wobei Schriftleiter, die okkulte Tatsache!: verschweigen und mitzuteilen sich weigern, als Tatsachenverdreh'eri abgesetzt und noch dazu verprügelt werden!), will er neben sonstigem Schund, Pariser Sittenfchwünken, auch „jüdische Sketchmacherei" beihohen Strafen verboten Nüssen. Unschicklich kurzbekleideten Modedamen droht unerbittlich auch Prügelstrafe (mit Ausnahme krummbeiniger Weiber, des Witzes wegen). Jazz, Fox und dergleichen erhalten 10 000 Prozent Steuer, zuzüglich 5000 Prozent Hundesteuer. Nun geht es noch« hinter die 'Ausländer,, wozu, wie gesagt-, die Juden bei ihn: rechnen, die den bekannten Beschränkungen des! Fremdenrechtes nach den Wünschen unserer „völkischen" Parteien unterstehen sollen, u. a. kein Wahlrecht haben. Jur nachher geforderten einjährigen zivilei: Wehrpflicht werden sie ja wclhl heranmüssen, da hierzu fürste keine Ausnahme genannt ist. Wenn nun der Verfasser Dr. Georg Roth, der alle gutgesinnten V-olksfreunde zur Sammlung und Bekämpfung des vielen Schwindels in heutiger geschäftsmäßiger Ausbeute des nenerwachten begründeten Volksverlangens nach tieferer, innerlicherer Lebensauffassung beim Okkultismus, als Weltauschau» uug. unerbittlich -anfrust, seine löblichen Absichten nur unter bewachter Ausschaltung einesbeträchtlichen :m>d nachweislich altverdienten Bevölkernngsanteils, nämlich unserer jüdischen Mitbürger, erreichen zw können vermeint, so widerspricht er damit selbst bedauerl'ich seinen eigenen Forde-run-gen nach vorurteilsfreier einigender Zukunfts- Politik und verringert damit erheblich die Ueberzeugungskraft und Wirkung seiner sonst, durchaus ernsthaft und ehrenwert gedachten Reformvor.schläge. Walter M a n g. Antisemitismus und Justiz. Seit den vor Jahrzehntön von Eugen Fuchs und (Pseudonym) von Max Apt erschienenen Schriften zum glerchen Gegenstände ist die Arbeit von Foerder^) heute — leider! — überaus aktuell und verdienten ihrer leichtfaßlicheu Darstellung und bei ihren trotz aller Kürze wertvollen Inhalt weiteste Verbreitung. Der Verfasser behandelt die für antisemiti sch e Prozesse h ä u s i g st e n Tatbestände der A u s r e i z u n g zum K l a s s e n h a ß , der G o t t e s l ä st e r u n g und R e l i g i o n s - b e sch i m p s u n g und der Beleidigung. Er zeigt die sophistische Berteidiguugsart der gerichtlich belangten Gegner, die sich dahinter verschanzen, sie hätten nicht zum „Ktassen"haß, sondern — da für sie das Judentum eine Rasse bilde — zum (ft r a f - lose n) „R affehaß ausgefordert; den jüdischen Gott Hütten sie nur als jenen „ersten Gott" rabbinischer Auffassung treffen wollen, während der heutige Gottesbegriss von „arischen Anschauungen" beeinflußt und mit dem Angriff nicht gemeint sei. Bei Kollektivbeleidigungen kehrt neben der Berufung aus den 8 193 StGB. (Wahrnehmung berechtigter Interessen) der typische Einwand wieder, man habe gerade den Antragsteller mit den beleidigenden Ausfällen nicht gemeint und kenne sie nicht einmal. Leider sind vielfach die Gerichte, namentlich die früheren Strafkammern im Gegensatz zu Schöffengerichten, der „Mentalität" der Angeklagten weit cntgegengekommen und zu Freisprechungen oder v ö 1 l i g u n z ul äu gl ich eit- Verurteilung ei: gelangt. Auf der anderen^Seite ist das Einschreiten jüdischer Bürger gegen den in der Lchrift ebenfalls behandelten Hakenkreuzunfug von Gerichten häufig durchaus verkannt und mit harten Strafen b-elegt worden. Dagegen zeigen' die vom Verfasser besprochenen Re: chsgerich t s u x t e i f-c, daß bei richtiger Anwendung der^ bestehenden Strafgesetze der Rechts s ch u tz der j ü d i sch e n Staatsbürger jie-i weitem n i ch t so gering ist, wie vielfach geglaubt wird. Schon wenn die Staatsanwaltschaft nachdrücklicher als bisher bei Beleidigungen das „öffentliche I n t e r ß f s e" anerkennen und die Anklage erheben würde, anstatt den Verletzten aus den Weg der Privatklage zu verweisen, wäre vieles gewonnen. Besonders aber muß der ihre Wirkung aus den Richterstaud nicht verfehlenden feind l i ch e n M a s s e nsugge ft i o n durch Verbreitung von Wahrheit- und Klarheit entgegeugetreten werden. In dieser Hinsicht tritt der Verfasser dafür ein, für jede G e r i ch t s b i b l i o t h e k ein w i s s e n s ch a f t l i ch e s Werk über die G-e schichte des I u d e n t u m s und seine Lehre zu beschaffen. Ob sich dieser Wunsch verwirklichen läßt, kann bei der heutigen Lage Zweifelhaft fein. Wünschenswert wäre es, wenn die lesenswerte Schrift in Massen den Gerichten und Staatsanwaltschaften zugestellt und auch die „C. V. - Zeitung" in Kreisen der Richter und Staatsanwälte in: weitesten Umsange verbreitet würde. Das Merkchen schließt mit einem Anhänge, der' den ^m Jahre 1893 von 216 deutschen Rabbinern zur jüdischen Sittenlehre und zum Talmud erlassenen Aufruf enthalt, sowie eine preußische M i n i st e r i a l v e r f ü g u n g an die Staatsanwaltschaften zum energischen Eingreifen bei antisemitischen Ausschreitungen und verschiedene M i n i - fterialcrlaffe gegen das Tragen von Hakenkreuzen in: Dienst. Dr. Hans Lazarus, Rechtsanwalt. i) Ludwig Foerder, „Aniisem-itismus und Justiz", Philo-Verlag, Berlin 1921. „Ramogen als Krankenkost“ lautet der Titel der neuen Broschüre mit preisgekrönten Rezepten; sie zeigt, wie vorzüglich und abwechslungsreich man die Ernährung des Kranken gestalten kann. Gratis und frei durch DeuischeM lieh werke A.-G.,Zwmgenberg(H.). -rrriHWtzj FQBIQN DIE DEUTSCHE UJERT*ZI6ARETTE

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