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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1938-01-01 · 51.1938 · page 44

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
51.1938
Date
1938-01-01
Page
– (sequence 44)
Language
German
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IRI
…/2273546-2273647--2600-2276406
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IL Sachliche Motive. Neben dem Persönlichen, Individuellem hat bei der Festsetzung der Dezision eine nicht mindere, zuweilen noch größere Rolle die sachliche Begründung, derD^ü. Selbst die Bevorzugung hervorragender Autoritäten, das Vorrecht, das ihnen eingeräumt wird, hat seinen letzten Grund ebenfalls in der Erwägung, daß diese sachlich oder quellenmäßig tiefer in das Wesen der Halacha eingedrungen sind. Mitunter spielt auch der Umstand mit, daß manchen Gelehrten ihrer Stellung nach eine größere Bedeutung zukommt, besonders wenn ihre Lehrmeinungen aus einer reicheren Erfahrung und größeren Praxis fließen. Man vgl. B. B. 65 a iL*»nYD KroVvna pnro «ro^n «am anV pni n V*s T>7 fiwr Rnfo ff"»-n xaaV waw wmiDKwV'n^'X. Ähnlich ebd. 142 b wvq i'x wmw xrata ix ]miD tuefra rrw inn« i V*k köjöi «n^a K^n «nw»wpa Ta ... *o»ra a a v* vr p n ]nvo xnaV^m /w 'Ka Kaym KnVa s^n Die sachlichen Begründungen sind verschiedener Art. Man kann zwei Hauptgruppen unterscheiden. Die erste Gruppe nennen wir kurz quellenmäßige Motive, für die es auf bessere Tradition oder genauere theoretische bzw. logische Fundierung ankommt. Zur zweiten Gruppe gehören Erwägungen, die den stofflichen Inhalt der Halacha zum Gegenstand haben. Diese wollen wir praktische Motive nennen. Nicht selten geraten diese Motive in Gegensatz zueinander, wobei die Entscheidung von Fallzu Fall entweder nach Prüfung des individuellen Sachverhalts gefällt wird, oder es zu einer Differenzierung der Dezision kommt. a) Quellenmäßige Motive. In einer Reihe von Fällen ist für die Entscheidung maßgebend, daß sich für die Ansicht eines Gelehrten Stützpunkte ergeben entweder aus bewährten Quellen, oder aus der Übereinstimmung mit dem Satz eines anderen bewährten Gelehrten. ~ Anderster Stelle ist hier auf Kid. 54b hinzuweisen, wo Rab Nachman bar Jizchak nach R. Meir entscheidet mit der Be- 30

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