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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1930-01-01 · 47.1930 · page 3

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
47.1930
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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IRI
…/2273546-2273639--2265-2276067
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Das Berichtsjahr hat für einen Teil der Zwecke der Hochschule eine erfreuliche finanzielle Sicherung gebracht. Die am 17. Juli 1929 in Arendsee verstorbene Frau Margarete Hausmann geb. Frank, Witwe des Justizrats Wilhelm Hausmann, hat, in Anerkennung ihrer bedeutsamen Ziele und auf Veranlassung alter Freunde, letztwillig unsere Hochschule zu ihrer Erbin bestimmt. Diese Erbschaft ist mit den Auflagen belastet, daß ihr Ertrag nur für Untei*stützungszwecke verwendet werden darf, und daß das von der Erblasserin bewohnte Haus mit Parkanlage in Arendsee als „Erholungsheim für jüdische Akademiker" eingerichtet und von der Hochschule erhalten werden muß. Eine Verwendung des Nachlasses für die alllgemeinen Zwecke der Hochschule ist nach dem Testament nicht zulässig. Wir haben den Nachlaß noch nicht übernommen und können seine Höhe daher noch nicht angeben. Nach dem Tode der Erblasserin meldeten sich zahlreiche Verwandte, die Anspruch auf die Hinterlassenschaft erhoben. Da ein Teil von ihnen sich in bedrängter Lage befindet, haben wir für sie Abfindungen im Gesamtbetrage von etwa zehn Prozent vorgesehen. Auf Grund dieses Beschlusses hat die Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Annahme der Erbschaft befürwortet, und das Preußische Staatsministerium hat dieselbe inzwischen erteilt. Ebenso hat die Mecklenburgische Regierung den Erwerb des Besitzes in Arendsee genehmigt. Sobald die sonstigen Formalitäten erfüllt sein werden, werden wir den Nachlaß übernehmen und getrennt von dem sonstigen Vermögen der Hochschule und dem Willen der Erblasserin gemäß verwalten. Der Ertrag wird in der Hauptsache unseren Stipendiaten zugute kommen. Wir hoffen, auch in der Lage zu sein, begabte Studierende durch die Gewährung größerer Stipendien für wissenschaftliche Arbeiten zu gewinnen und dadurch für den wissenschaftlichen Nachwuchs wirksamer als bisher sorgen zu können. Wir werden aber auch dafür sorgen, daß nicht das Vorhandensein reichlicher Stipendien ein Anreiz zum Besuch der Hochschule und zur Heranbildung eines akademischen Proletariats werde. Welche Anforderung die Einrichtung des Erholungsheims in Arendsee an uns stellen und wie dasselbe verwaltet werden wird, läßt sich zunächst noch nicht' übersehen. Wie sich die Dinge auch gestalten mögen, die Hochschule und alle Freunde der Wissenschaft des Judentums werden Frau Justizrat Hausmann für ihre hochherzige Stiftung ewig Dank wissen. Ihr Andenken wird in unserer Mitte zum Segen fortleben! 5

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