Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 1925
- Date
- 1925-01-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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— 3 — Herrn Rabbiner Dr. W i e n e r-Stettin vertreten,, dem wir auch an dieser Stelle aufrichtigen Dank aussprechen. Herr Dr. J. N. Epstein, der im April 1924 einen Lehrauftrag für rabbinische Philologie an unserer Anstalt erhalten hatte, ist als Professor für talmudische Philologie an das Judaistische Institut in Jerusalem berufen und infolgedessen bis Oktober 192ö beurlaubt worden. Die Vorlesungen und Uebungen fanden in der üblichen vodMangen Form statt. Ein Verzeichnis der im Sommer 1924 und Winter 1924/25 gehaltenen Vorlesungen gibt die Anlage A. In der Zeit vom 11. bis 17. Juni 1924 fand ein Ferienkursus für bereits im Amte befindliche Rabbiner und akademische Religionslehrer mit folgendem Programm statt: Prof. Dr. B a n e t h las über „Probleme der rabbinischen Praxis", insbesondere das jüdische Eherecht; Rabbiner Dr. Baeck über „Die midraschische Predigt*: Professor Dr. El bogen über „Neue Forschungen zur jüdischen Geschichte"; Dr. Epstein Über „Die Mischna R. JoseV; Dr. Torczyner über „Der Numerus im Problem der Sprachentstehung" und über „Einzelfragen der Bibel Wissenschaft"; Rabbiner Dr. Wiener, Stettin über „Die religiösen Persönlichkeiten Jehuda Halevis und Moses Maimonides'". Wir danken den Herren. Dozenten, die diese Mehrarbeit auf sich genommen haben. Die rege Beteiligung, auch von solchen Herren, die nicht ihre Studien an der Hochschule abgelegt haben, und der aufrichtige Dank am Schlüsse der Vorlesungen bewiesen uns die Befriedigung der Teilnehmer und die Notwendigkeit der Veranstaltung. Sobald es angängig ist, wird den zahlreichen Bitten stattgegeben und ein weiterer Ferienkursus gehalten werden. Nach langjährigen Verhandlungen ist die Studien- und studfonordnun* Prüfungsordnung fertig gestellt und dem Druck übergeben worden. Sie enthält alle für den Eintritt in die Hochschule, den Studiengang und die Prüfungen geltenden Bestimmungen und gibt — unbeschadet der akademischen Freiheit — den Studierenden einen Leitfaden der Vorbedingungen für die Ablegung einer Schlussprüfung. War schon früher die Möglichkeit vorgesehen,