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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1925-01-01 · 1925 · page 5

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
1925
Date
1925-01-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
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IRI
…/2273546-2273629--2052-2275849
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Den letzten ausführlichen Verwaltungsbericht veröffentlichten wir im Jahre 1922, kurz vor der Feier des fünfzigjährigen Bestehens unserer Hochschule. Im vorigen Jahre haben wir uns darauf beschränkt, eine kurze Uebersicht über die Wirksamkeit der Hochschule in der Zeit vom 1. Januar 1922 bis zum 31. März 1924 zu gebeD. Nachdem einigermassen feste Verhältnisse eingetreten ist, nehmen wir die langjährige Gewohnheit ausführlicher Berichterstattung wieder auf. Wir fügen auch nachträglich die von Herrn Professor Dr. E 1 b o g e n gelegentlich der Feier zum fünfzigjährigen Bestehen der Hochschule gehaltene Festrede bei, aus der die leitenden Gedanken und die Leistungen unserer Hochschule ersichtlich sind. In der am 11. Juni 1924 abgehaltenen ordentlichen Generalversammlung wurden, nach Erstattung des Geschäftsberichtes und nach erteilter Entlastung, einstimmig die Herren: Gebeimrat Professor Dr. N. C a r o, Prof. Dr. I. Schur, Ernst W a 11 a c b, Bejltn, und Rechtsanwalt Dr. Eduard ß a e r w a 1 d , Frankfurt a./M., wiedergewählt. Xeugewählt wurde Herr Leopold B a d t, der sich jedoch zu unserem Bedauern ausser Stande erklärte, die Wahl anzunehmen. In der Generalversammlung vom 26. April 1923 wurde § 1t des Statuts der Hochschule dahin abgeändert, dass die Generalversammlung in den ersten sechs Monaten jedes Kalenderjahres stattfinden kann,, dass ferner die Einladungen zur Generalversammlung in nur einer Beiliner Zeitung erlassen werden, und schliesslich, dass Beschlüsse, die den Zweck der Anstalt oder die Verlegung ihres Sitzes in einen ausserhalb des Bezirkes der bisherigen Aufsichtsbehörde liegenden Ort sowie die staatliche Genehmigung künftiger Satzungsänderungen betreffen, der Genehmigung des preussischen Staatsministeriums, sonstige Aenderungen der Zustimmung des Polizeipräsidenten von Berlin bedürfen. i

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