Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 1921
- Date
- 1921-01-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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In der Generalversammlung vom 11. Marz 1920 wurden tJ2*"J; nach Erstattung des Berichtes und nach erteilter Entlastung die ausscheidenden Mitglieder des Kuratoriums Justizrat Lilienthal, Justizrat Dr. Soligsohn und Direktor Wassermann einstimmig wiedergewählt. In einer weiteren ausserordentlichen Generalversammlung am 7. April 1920 wurde die vorgeschlagene Satzungsänderung einstimmig angenommen. Dieselbe erhielt am 5. Juni 1920 die Genehmigung der zuständigen Behörden. § 1 Abs. 1, §§ 3, 4 und 5 lauten hinfort: §1 Abs. 1: Die zu Berlin unter dem Namen „Hochschule für die Wissenschaft des Judentums" im Jahre 1872 eröffnete Anstalt, die demnächst den Namen „Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums" geführt hat, nimmt nunmehr wiederum den Namen .Hochschule für die Wissenschaft des Judentums" an. § 3: Die Anstalt wird erhalten: a) aus den Zinsen ihres Kapitalvermögens; b) aus den einmaligen Zuwendungen, soweit nicht der Geber bei der Zuwendung eine andere Bestimmung getroffen hat oder das Kuratorium eine andere Verwendung beschliesst; c) aus den Beiträgen der stimmberechtigten' Wohltäter der Anstalt (§ 9). Absatz 2 des § 3 wird gestrichen. § 4: Die Kapitalien der Anstalt sind mündelsicher anzulegen. § 5: Stiftungen, auch mit besonderen Bestimmungen seitens der Geber, können unter Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften an der Anstalt begründet oder mit ihr verbunden werden, sobald sie dazu dienen, den Hauptzweck derselben unmittelbar oder mittelbar zu fördern.