Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 1920
- Date
- 1920-01-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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- 5 - § 3. „Die Anstalt wird erhalten a) aus den Zinsen ihres Kapitalvermögens; b) aus den einmaligen Zuwendungen, soweit nicht der Geber bei der Zuwendung eine andere Bestimmung getroffen hat oder das Kuratorium eine andere Vorwendung beschliüsst; c) aus den Beiträgen der stimmberechtigten Wohltäter der Anstalt (§ 9)." Absatz 2 des § 3 wird gestrichen. § 4. „Die Kapitalien der Anstalt Bind mündelsichor anzulegen." § 5. „Stiftungen, auch mit besonderen Bestimmungen seitens der Geber, können unter Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften an der Anstalt begründet oder mit ihr verbunden werden, sobald sie dazu dienen, den Hauptzweck derselben unmittelbar oder mittelbar zu fördern.'* Wir ersuchen die Generalversammlung, die von uns vorgeschlagene Statutenänderung zu genehmigen. Von ehemaligen Hörern wurden im Laufe dos Berichtsjahres borufen: Dr. Julius Cohn in Hoppstädten als Rabbiner nach Karlsruhe i. B., Dr. Eugen Gärtner, bisher in Dresden, als Rabbiner nach München, Dr. Benno Gottschalk, Könitz, als Rabbiner nach Posen, Dr. Oscar Karpolis, Prerau, als Rabbiner nach Bodenbach/Elbe, Dr. Hugo Klein, zuletzt Erzieher im Auerbach'schen Waisenhaus zu Berlin, als Rabbiner nach Chemnitz, Dr. Siegfried Klein als Rabbiner nach Düsseldorf, Dr. Hermann Loeb, Berlin, als Rabbiner nach Gothenburg, Professor Dr. Arthur Rosenzweig, Aussig, als Rabbiner nach Stuttgart, Dr. Isidor Zlocisti, Insterburg, als Rabbinor nach Mannheim. Dio Zahl der ordentlichen Hörer betrug: a) im Sommorsemester 1919: 22. b) im Wintersemester 1919/20: 35. Sämtliche ordentlichen Hörer hatten gomäss der Vorschrift unseres Statuts das Zeugnis der Reife für das akademische Studium. Von den zur Zeit Immatrikulierten gehören der Lehranstalt an seit 1909: 1; 1911: 2; 1912: 5; 1913: 2; 1914:3; 1916:4; 1917: 3;-1918: 3; 1919: 12.