Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 1913
- Date
- 1913-01-01
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
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-- 17 — Anlas« A. Satzangen der Moses Mendelssohn-Toleranz-Stiftung an der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums. § 1. An der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums ist auf Grund der Schenkungsurkunde des Herrn Moritz Manheimer vom 22. Mai 1911 eine Stiftung errichtet, die den Kamen „Moses Mendelssohn-Toleranz-Stiftung" führt. Dieser Stiftung sind auch die im Herbst 1910 für Errichtung einer Moses Mendelssohn-Professur gesammelten Reinige zugeführt. Auch in Zukunft sollen einmalige und jährliche Beiträge für die Stiftung gesammelt werden. Das Vermögen der Stiftung ist Eigentum der Lehranstalt. Ihre Verwalung steht dem Kuratorium der Lehranstalt unter Zuziehung der Mitglieder des Ausschusses (§ 4) zu. § 2. Zweck der Stiftung ist die Pflege der Wissenschaft des Judentums im Geiste Moses Mendelssohns. In Erfüllung dieser wird au der Lehranstalt ein Moses Mendelssohn-Lehrstuhl errichtet. §3. Die Berufung auf den Lehrstuhl erfolgt nach Anhörung des Lehrerkollegiums durch das Kuratorium unter Zuziehung der Mitglieder des Ausschusses. § 4. Der Ausschuss besteht aus 3 Mitgliedern. Die ersten Mitglieder sind: J) der Rentier Moritz Manbeimer zu Berlin, 2) der Geheime Justizrat Dr. Eugen Fuchs zu Berlin, 3) der Justizrat Leo Lilienthal zu Berlin. Jedes Mitglied des Ausschusses bat unverzüglich nach seinem Eintritt in den Ausschuss in einer schriftlichen, dem Kuratorium der Lehranstalt gegenüber abzugebenden Urkunde einen Nachfolger zu ernennen. Sollte zu irgend einem Zeitpunkt die erforderliche Zahl der Mitglieder nicht vorhanden sein, so hat das 2