Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 1912
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
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— 23 — Anlage B. Satzungen der Moses Mendelssohn-Stiftung an der Lehranstalt für die Wissenschalt des Judentums. § 1. An der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums ist auf Grundlage einer im Herbst 1910 veranstalteten Sammlung und der Schenkungsurkunde des Herrn Moritz Manheimer vom 22. Mai 1911 eine Stiftung errichtet, die den Namen Moses Mendelssohn-Stiftung führt. Das Vermögen der Stiftung ist Eigentum der Lehranstalt. Ihre Verwaltung steht dem Kuratorium der Lehranstalt zu. § 2. Zweck der Stiftung ist die Pflege der Wissenschaft des Judentums im Geiste Moses Mendelssohns. § 3. In Erfüllung dieser Aufgabe wird an der Lehranstalt ein Moses Mendelssohn-Lehrstuhl errichtet. Aufgabe desjenigen Gelehrten, der auf diesen Lehrstuhl berufen wird, soll es sein: 1) Religionsphilosophie und Ethik des Judentums im Zusammenhang mit der systematischen Philosophie und ihrer Geschichte darzustellen, 2) die epochemachenden Vertreter der jüdischen ßeligionsphilosophie dem Verständnis der Gegenwart nahe zu bringen, 3) der Erforschung der Wirksamkeit Mendelssohns sich zu widmen und — nach Beschluss des Kuratoriums — bei der Erfüllung der sonstigen Aufgaben der Stiftung mitzuwirken. § 4. Die Berufung auf den Lehrstuhl erfolgt nach Anhörung des Lehrerkollegiums durch das Kuratorium, bedarf aber der Zustimmung eines aus drei Mitgliedern bestehenden Ausschusses. Der Ausschuss entscheidet mit Stimmenmehrheit,