KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1930
- Issue
- Heft 2 (März 1930)
- Date
- 1930-03-01
- Page
- Seite 34 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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34 K. C.-Blätter Nachr.-Seft Sowjetreich. — Der Bericht über Zivilrechtspraxis wird von Rechtsanwalt Dr. Fuchs mit einem revidierten Beitrag aus dem literarischen Nachlaß seines Vaters Ernst Fuchs, des großen Führers der Freirechtsbewegung fortgeführt. — Die Handelshochschule (Lehrbuch der Wirtschaftswissenschaften. Industrieverlag Späth & Linde). Sachenrecht. Lieferung 20 u. 21. Aus der Feder des Zivilrechtlers de Boor zeichnet sich das komplizierte Gebilde des Sachenrechts in erfreulicher Klärung heraus. Auch hier wieder tritt das Bestreben dieses umfassenden Leitfadens hervor, nicht nur das Unumgängliche zu Präsentieren, sondern alles zu sammeln und zu ordnen, was in bunter Wirrnis am Wege blüht. So erfährt man z. B. vieles Wissenswerte über das „Recht der Tiere". Für Haustiere gilt im allgemeinen nichts Besonderes, Nutz- und Zugtiere sind aber vom Gesetz mehrfach erwähnt. In dieses Gebiet gehört auch das Recht der Zagdordnung und der Fischerei. Der Grundriß widmet allem diesem eine knappe, aber markante Überarbeitung. — Auch das Berg- und Wasserrecht ist nicht vergessen. Familienrecht und Erbrecht. Lieferung 22, 24a und 26. Prof, de Boor gibt eine klare gedrängte Zusammenstellung der familienrechtlichen Fragen. Der erbrechtliche Teil erfreut sich einer sauberen Herausarbeitung der wesentlichen Fragen. An und für sich ist die Übersicht etwas summarisch, als Repetitorium für den Juristen aber brauchbar. Dem Nichtjuristen, der nur nebenbei Jurisprudenz treiben muß, sagt sie alles, was er braucht. ürheber- und Erfinderrecht. Lieferung 26. Es ist diesem Grundriß zu danken, daß er sich um eine Klärung des Begriffes vom Immaterialgüterrecht bemüht. Die Wendung eines geistigen Tatbestandes ins Materielle, wie er gerade hier zutage tritt, bereitet manchem Theoretiker Kopfschm erzen. Der Grundriß sucht hier zu Sn und bringt die Erkenntnis vom berrecht dadurch näher, daß er auf die beiden Wesensmerkmale der Erfindung hinweist: In gleicher Weise geistige Schöpfung und technischer Zweckgedanke zu sein. Die Gesetzesbestimmungen d^einzelnen einschlägigen Gesetze werden dann in der rühmlich bekannten klaren Weise aufgerollt. R. 55. Taschenkornrnentar der Zivilprozeßordnung mit Gerichtsverfaffungsgesetz und den wichtigsten Nebengesetzen. Von Dr. Adolf Baumbach. 5. Auflage. Verlag Otto Liebmann. Geb. 21RM. Vorzugspreis für Abonnenten der Deutschen Zuristenzeitung 18,50RM. Der Baumbachsche Taschenkommentar zur ZPO hat sich schnell bie Sympathien der Prattiker und Studierenden erobert. Die 5. Auflage, die soeben herauskam, pflegt die Tradition ihrer Vorgängerinnen und bringt noch einige Verbesserungen. Die Vorzüge dieses handlichen Buches bestehen in der scharfen Prägnanz aller gebrachten Hinweise, in der quantitativen und qualitativen Zuverlässigkeit, die trotz der gedrängten Form auch auf die Zitierung gegenteiliger Ansichten Bedacht nimmt. Es läßt sich daraus ersehen, daß das Buch weitaus mehr bringt als einige kurze Anmerkungen. Der Verfasser versteht es vielmehr, in knapper Rede eine beachtliche Fülle zu bieten. Jever, der mit den Formalien des Rechtsgangs, die oft viel mehr sind als bloße Formalien, befaßt ist, wird das Buch begrüßen als treuen Helfer und Freund. Die Justiz. Verlag Dr*. Walter Rothschild,Berlin-Grunewald,Febr.19Z0 Prof. Hugo Sinsheimer, Frankfurt a. M., bespricht in der Chronik drei inhaltlich kostbare Neuerscheinungen, die sich mit den Gegenkräften und Kräften der Demokratie beschäftigen. Arthur Feiler, Das Experiment des Bolschewismus, — Hermann Heller, Europa und der Faseismus — Rudolf Kircher, Wie's die Engländer machen. Rechtsprobleme, die noch nicht zur Ruhe kommen, sind Gegenstand der Beiträge von Ministerialrat vr. Martin Löwenthal: Der Staatsgerichtshof und das Volksbegehren „Freiheitsgesetz", Rechtsanwalt Aborniker, Professor Grimm und Professor Radbruch: Zum Fall Eckermann; vr. Georg Fleischer: ZurösterreichischenBundes-Verfassungsnovelle. Soziologische Betrachtung verbindet die Aufsätze „Elternrente" von Landgerichtsrat vr. 55. W. Löwenthal, „Staatliche Strafe für Berufsschulver-