KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1912-1913
- Issue
- Heft 1 (1.10.1912)
- Date
- 1912-10-01
- Page
- – (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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- Hanau 1× ep/1047937
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Interne Beilage der K. C.-Blätter Die hier veröffentlichten Mitteilungen stehen unter de,n Siegel des Konventsgeyeimniffes. 1. Oktober 1912. Grtsgrupptn und Provinzikilverbnnde des L. C. In letzter Zeit sind ans Keilrücksichten die Verbindungen im K. C. und Altherrenverbände auf einer Umschlagseite der K. C.-Blütter veröffentlicht worden. Auf die Anregung eines Verbandsbruders hin sollen von nun an auch die Provinzialverbände und Ortsgruppen abwechselnd mit den K. C.-Verbindungen veröffentlicht werden, wie dies auch bei andern sind. Zeitschriften üblich ist. Diese Maßnahme soll nicht nur die Verbreitung des K. C. in den verschiedenen Landesteilen vor Augen führen, sondern vor allem die Gründung weiterer Ortsgruppen pp. anregen. Alle Provinzial- und Lokalorganisationen werden zu diesem Zwecke um umgehende Angabe folgender Punkte gebeten: 1. Name der Gruppe. 2. Name a) des Vorsitzenden b) des Schriftswarts c) des Kassenwarts 3. An wen sind Zuschriften zu richten? 4. Wo und wann finden die regelmäßigen Zusammenkünfte statt? Um die Gründung von Ortsgruppen zu erleichtern, seien die Satzungen der neuen Frankfurter Ortsgruppe mitgeteilt, die mit etwaigen Aendernngen von den meisten Ortsgruppen benutzt werden könnten. Die Redaktion der K. C.-Blütter. Statute» der Bereinigung frankfurter K. ß.er 8 r. Die Vereinigung Frankfurter K. C.er bezweckt die Verbreitung der Bestrebungen des K. C. in Frankfurt und Umgebung. 8 2. Sie umfaßt alle diejenigen K. C.er in Frankfurt sowie den Kreisen Höchst, Homburg, Usingen und Hanau, die ihren Eintritt erklären. Der Schriftführer der Vereinigung ist verpflichtet, an jeden in der genannten Unigrenzung sich nicht nur vorübergehend aufhaltenden K. C.er die Aufforderung zum Beitritt zu richten. 8 3- Die Vereinigung Frankfurter K. C.er veranstaltetallwöchentlich einmal abendlicheZusammenkünfte, alljährlich mindestens eine festliche Kneipe. 8 4. Von den Mitgliedern der Vereinigung wird ein Monatsbeitrag von einer Mark erhoben, der auch pränumerando quartalsweise gezahlt werden kann. Studentische, eine Hochschule besuchende Mitglieder zahlen nur während der Oster- und Herbstferien einen Beitrag von je zwei Mark. 8 6. Durch Beschluß der Generalversammlung kann die Erhebung von Extrarepartitionen für Veranstaltungen der Vereinigung beschlossen werden. 8 6. Wer trotz dreimaliger Aufforderung seinen Beitrag nicht entrichtet hat, wird aus der Mitgliederliste gestrichen. Die Aufforderungen müssen innerhalb eines Monats, aber in Abständen von mindestens einer Woche erfolgen. 8 ». Alljährlich während der Osterferien findet auf schriftliche Einladung die ordentliche Generalversammlung statt. In ihr muß ein Jahresbericht und der Kassenbericht erstattet werden. Ferner liegt iljr die Wahl des Vorstandes und des Friedensansschusses ob. 8 Die Wahl des Vorstandes erfolgt in drei getrennten Wahlgängen in geheimer Abstimmung. Falls kein Widerspruch erfolgt, kann die Wahl durch Zuruf geschehen. Hat keiner der Kandidaten die absolute Majorität, so erfolgt Stichwahl zwischen den beiden Höchstbestimmten. Die Wahl des Friedensausschusses erfolgt durch relative Mehrheit mit geheimer Abstimmung. Bei Stimmengleichheit erfolgt Stichwahl. 8 9. Auf Beschluß des Vorstandes oder auf schriftlichen Antrag von mindestens sechs Mitgliedern der Vereinigung muß eine außerordentliche Ge-