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KC-Blätter · 1912-09-01 · Heft 12 (1.9.1912) · p. [Seite]

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Journal
KC-Blätter
Volume
1911-1912
Issue
Heft 12 (1.9.1912)
Date
1912-09-01
Page
[Seite] (sequence 25)
Language
German
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Interne Beilage -er K. C.-Blätter Die hier verösfelltlichten Mitteilungen stehen nutet dem Sieget des Konventsgsheimniffes. 1. September 1812. Jum K. E. - Gag 1012. Am 1. September beginnt die eigentliche Abstimnlnng der einzelnen K. C.er in den A. H.-Verbänden und Verbindungen über die Anträge zmn K. C.-Tag. Zn dem Zwecke werden allen Kb. Kb. van ihren A. H. Verbänden und Verbindungen die etwa eingegangenen Gegen-, Zusah- und Abänderungsanträge zugehen unter gleichzeitiger Angabe einer Frist, bis zu welcher spätestens Abstimmungen erfolgen dürfen. Diejenigen Verbindungen, die frühzeitig das Wintersemester eröffnen, können die Abstimmung auch nach Ablauf der Ferien im V. C. vornehmen, selbstverständlich unter Berücksichtigung der vorher einznholenden Stimmen der auswärtigen stimmberechtigten Mitglieder. Wichtige Gegen-, Zusatz- und Abändernngsanträge können in der internen Beilage des Oktoberheftes veröffentlicht werden, falls sie bis zum 20. September zu Künden des Uedaktenrs gelangen. Für Verbindungen, welche ihre Abstimmung erst später im V. C. vornehmen wollen, dürfte es sich daher empfehlen, wenigstens diejenigen Anträge bereits jetzt zur Abstimmung zu stellen, zu denen Abänderungsanträge eingegangen sind, die für die Veröffentlichung in Betracht kommen. Das Stimmrecht regelt sich folgendermaßen : Die A l t e n H e r r e n stimmen in allen A. H.- Verbänden ab. denen sie angehören. Die Inaktive n haben Stimmrecht in allen Verbindungen, deren Band ihnen verliehen ist und in der Verbindung, bei der sie zur Zeit der Abstimmung ortsanwesend und aktiv sind. A k t i v e B u rs ch e n mehrerer Verbindungen haben nur bei der Verbindung Stimmrecht, bei der sie sich jeweils aufhalten. Auswärtige Aktive stimmen in der Verbindung ab, bei der sie am längsten aktiv waren, bei gleich langer Aktivität in der, bei der sie zuerst attiv wurden. Durch diese Regelung des Stimmrechts bei den aktiven Mitgliedern werden Zweifel dadurch entstehen, das; vermutlich einige Verbindungen die Abstimmung ganz oder teilweise in den Ferien vornehmen, andere erst im Wintersemester. Um Kollisionen zu vermeiden, sollen daher auch schon bei d e n A b st i m m u n g e n i n d e n F e r i e n alleAktiven bei der Verbindung als „o rt s a n w e se n d" gelten, bei der sie im nächsten Semester aktiv sein werden. Alle aktiven Burschen, welche die Universität wechseln, werden daher aufgefordert, sich unverzüglich 0el der Verbindung n uzumelden, bei der sie im nächsten Semester aktiv sein w erde n. Alle K. K.er werden dringend gebeten» sich an der Abstimmung zu beteitige«. Jugkeich ladet der H A. alle Ab. Ab. herzkichst zur Teilnahme an den K. ß.-Aerhaudtuuge» ei«. Der Geschäftsführende Ausschuß des k. <£. I. A.: Aarl Lowenstein.

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