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Altneuland · 1906-10-01 · Heft 10-11 (Oktober 1906) · p. Seite 333

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Altneuland
Volume
3 (1906)
Issue
Heft 10-11 (Oktober 1906)
Article
Bagdadbahngesellschaft [Nachricht]
Date
1906-10-01
Page
Seite 333 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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— 333 — reservefonds zugeführt wurde. Die Bahnanlagekosten werden in der Bilanz mit 49 575 012 Frc. (48 834 881) und Rollmaterial mit 2 431 852 Frc. (771 637) aufgeführt. Das Bankguthaben hat sich von 6 015 220 Frc. auf 14 307 425 Frc. erhöht. Dagegen erscheint ein in der vorjährigen Bilanz mit 4 545 454 Frc. angegebener Vorschuss an das türkische Finanzministerium diesmal nicht mehr, ebenso sind die im Besitz der Gesellschaft befindlich gewesenen Obligationen der 4°/0igen Bagdad-Anleihe im Gesamtbetrage von 3 216 500 M. nicht mehr in der Bilanz per 31. Dezember 1905 enthalten. Kreditoren hatten 1 169 426 Frc. (1 322 255 Frc ) zu fordern. Das eingezahlte Aktienkapital beträgt 11/2 Mill. Frc. Sesshaftmachung der muselmanischen Muhadschirin in Anatolien. Seit mehreren Jahren hat die Türkei ihre Tore denjenigen Muselmännern aufgetan, die sich in den früher ottomanischen, jetzt christlich regierten Ländern nicht wohl fühlen. Zahlreiche Muselmänner, Muhadschirin genannt, siedelten von Dobrudscha, Bosnien, Herzegowina, aus dem Kaukasus, der Krim usw. nach Kleinasien und Syrien über. Die nachfolgende Mitteilung über die Ansiedelung in Anatolien enthält auch Angaben über die günstigen Bedingungen, unter welchen diese Uebersiedelung erfolgt. Als Niederlassungsstätte der im Dezember v. J. nach Konia eingewanderten 2000 russischen Kaukasier wurde von der türkischen Regierung Bäsch Höjük bestimmt, ein Ort, der eine Stunde von der anatolischen Eisenbahnstation Serraj Oenü und 70 km in nördlicher Richtung von Konia entfernt liegt. Die Gründungsfeierlichkeit fand am 21. Juni statt. Bäsch Höjük liegt 1070 m über dem Meeresspiegel. Sein Klima soll gesund und der Boden gut und bewässerungsfähig, sowie für Viehweiden geeignet sein. Auch an Trinkwasser soll es dort nicht fehlen. Nach dem Bauplan zerfällt der neue Ansiedelungsort in .zwei Bezirke von je 200 Häusern mit je einer Moschee und Schule. Jeder Familie wird ein Haus nebst Hof und 6—12 ha Land unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Der grösste Teil der Muhadschirin ist mit der Wahl des Ortes zufrieden. Während ihres sechsmonatlichen Aufenthaltes in Konia haben sie sich durch ihre Sittsamkeit und Ruhe die Achtung und Zuneigung der Bevölkerung erworben. Es ist daher zu hoffen, dass die ungefähr 4000 ha um lassende Ansiedlung dieser als arbeitstüchtig bekannten Kaukasier von günstiger Einwirkung auf die Entwicklung der ganzen Umgegend sein wird. Im Anschluss an diese Mitteilung bringen wir hier das im Jahre 1882 publizierte Niederlassungsgesetz in der asiatischen Türkei, das wir Herrn Schachtel, Breslau, verdanken. Das Niederlassungsgesetz in der asiatischen Türkei, publiziert im Jahre 1882. Art 1. Die aus fremden Ländern einwandernden Kolonisten müssen türkische Untertanen werden, Sr. Majestät dem Sultan den Eid der Treue leisten und in jeder Hinsicht den Gesetzen des Landes sich fügen. Art. 2. Die Kolonisten werden, wie alle anderen Untertanen des Reiches, in der freien Ausübung ihrer Religion nicht behindert. Sind in den ihnen von der Regierung überwiesenen Lokalitäten Kapellen und Bethäuser in genügender Anzahl vorhanden, so können sie darin ihren Kultus üben; müssen sie aber neue Dörfer anlegen, so dürfen sie verlangen, und werden stets von der kaiserlichen

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