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Altneuland · 1904-07-01 · Heft 7 (Juli 1904) · p. Seite 209

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Altneuland
Volume
1 (1904)
Issue
Heft 7 (Juli 1904)
Article
Die Drusen
Date
1904-07-01
Page
Seite 209 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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— 209 — wanderer1) geführt werden, stehen an der Spitze der anderen Partei die Dschumblät. Diese Familie kurdischen Ursprungs führt zwar nicht, wie die Ma'n und die später eingewanderten Schihäb und Belläma, den Titel Emir, sie ist aber durch ihr Vermögen und ihren reichen Grundbesitz einflussreich. Der Parteigegensatz hat sich heute allerdings im wesentlichen zu einem Wettbewerb um die den Drusen zugänglichen Amtsstellen verschoben. Ueberhaupt hat ja das alte feudale System, das auf dem Prinzip des Lehnsverhältnisses und der daraus folgenden Kriegsgefolgschaft aufgebaut war, heute keine Stelle mehr, da die Verwaltung durchaus für Krieg und Frieden der türkischen Regierung resp. im Libanon der obersten Landesbehörde obliegt. Doch hatte sich schon vorher in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts innerhalb der drusischen Bauernbevölkerung des Haurän eine Bauernpartei (cAmmije) entwickelt, welche die herkömmliche Zahlung eines Drittels der Ernte an die Schechs verweigerte. Allo-emein wird den Drusen nachgerühmt, dass sie ein Charakter der Drusen tapferes, kriegerisches Volk sind, und ihre Gegner wissen bis in die jüngste Zeit davon zu erzählen. Auch ihr ausgeprägtes Selbstbewusstsein und ihr starker Unabhängigkeitsdrang wird von allen Seiten hervorgehoben. Sie können sich an geordnete Verwaltung und dauerndes Untertanenverhältnis gegen eine fremde Macht nur schwer gewöhnen. Nach der Ordnung der Verhältnisse im Libanon vom Jahre 1860 wanderten sie in Scharen nach dem Haurän aus, und dort haben sie bis zum heutigen Tage in blutigen Kämpfen jeden Versuch der türkischen Regierungen abgewehrt, sie zum regulären Kriegsdienst heranzuziehen. Söhne drusischer Schechs dienen dagegen öfters als türkische Offiziere in Damaskus, und auch zum Libanonmilitär drängen sich die Drusen in so grosser Zahl, dass die Truppe bei der geringen Beteiligung derMaroniten eingeschränkt werden musste, um das vorgeschriebene Verhältnis zwischen Drusen und Maroniten zu erhalten. Mit Blut und Gut stehen die Drusen für einander ein. Libanon- und Haurändrusen haben einander stets abwechselnd beigestanden. Dagegen sahen wir schon oben2), dass ihnen die Schädigung Andersgläubiger nicht nur gestattet ist, sondern sogar zur Pflicht gemacht wird. Freilich dürfen sie nach ihren Vorschriften das 1) S. oben S. 110. 2) S. 116.

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