Altneuland
- Journal
- Altneuland
- Volume
- 1 (1904)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1904)
- Article
- Eine neue Pächterniederlassung [Nachricht]
- Date
- 1904-05-01
- Page
- Seite 150 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2266000-2266001-2266007--0330-2266516- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 150 — JUEDISCHE KOLONIEN. Palästina. Eine neue Pächterniederlassung. Der grösste Teil eines von der J. C. A. unlängst erworbenen Komplexes von über 15 000 Dunam wurde an 20 beste Arbeiter von Sedschera verpachtet. Jeder Pächter erhielt durchschnittlich 2000 Francs als Vorschuss zur Anschaffung des zum Betrieb erforderlichen Inventars und 250 Dunam Land in Pacht. Die neuen Pächter gingen eifrig an die Arbeit und sollen schon soviel Boden bestellt haben, als die Kolonisten von Yemma und Mes'ha, die Haratin, d. i. arabische Teilarbeiter, mit verwendeten. Die Administration erhält für die Bodennutzung und zur Amortisierung der Schuld 20 °/0 des Rohertrages. Dafür hat sie die Oscher-Abgabe (den Zehnten, ca. 12,5 %) zu leisten und sollen noch für sie aus dem Geschäft ca. «> °/0 Kapitalverzinsung verbleiben. Statt der 20 als Pächter ausgeschiedenen Arbeiter werden in Sedschera neue 20 Arbeiter beschäftigt, darunter auch die vor kurzem aus Hömel eingetroffenen jungen Leute. Rechowoth. Endlich erhält Rechowoth einen Keller. Die Kolonie litt sehr unter dem Zwang, die Trauben nach Rischon-le-Zion transportieren zu müssen. Daraus entstanden ihr bedeutende Unkosten und zwar durch die Kosten des Transportes und den Verlust an Ware. Da Rechowoth 7000 — 8000 Kantar Trauben jährlich liefert, so verschlingt allein der Transport per Kamel jährlich 20000 Francs. Auf beinahe ebensoviel muss der Verlust am Produkt selbst angesetzt werden, da man füglich 10 % der transportierten Trauben als verloren annehmen kann. Zwischen der Kolonie und der Gesellschaft „Karmel" kam es zu einem Abkommen, wonach letztere der Kolonie ein verztnsbares Darlehen ron 25 000 Francs gewährt. Ebensoviel ist bereit die Anglo-Palestine Co. zu geben. Die J. C. A. liefert ausserdem die sämtlichen für die Fabrikation erforderlichen Geräte und Maschinen. Der frischgekelterte Wein wird nach den Kellereien von Rischon-le-Zion abgeliefert werden. Der für ihn zu. zahlende Preis soll von dem für die Trauben geltenden abgeleitet werden, d. h. bei einem Traubenpreise von 20 Francs erhält der Kolonist pro Hektoliter Wein 10 Francs plus die Fabrikationskosten. Der Nutzen, der dem Kolonisten daraus entsteht, ist aus dein Vorhergesagten klar. Wenn er auch den fertigen Wein nach Rischon-le-Zion transportieren muss, so verringert sich die zu transportierende Menge um 1/3, denn aus 300 kg Trauben werden 200 kg Wein hergestellt. iUisserdem wird der Kolonist bei der Fabrikation seines Erzeugnisses bezahlte Arbeit linden. Die Rückstände der Fabrikation verbleiben in der Kolonie und können zur Düngung der Weinberge verwendet werden. Freilich bleibt bei diesem Arrangement die Abhängigkeit der Kolonisten von der J. C. A. bestehen. Sie können den Absatz ihrer Produkte nicht beaufsichtigen und beeinflussen. Andererseits aber werden sie wohl momentan kaum das Risiko übernehmen können, mit welchem ein selbständiges unabhängiges Geschäft verbunden ist. Die Beteiligung der Kolonisten am Weingeschäft selbst muss vorläufig einer späteren Organisation überlassen bleiben. Die Weinniederlage des „Orient-Karmel" in Konstantinopel entwickelt sich sehr gut, und der Wein erfreut sich eines immer steigenden Abnehmerkreises. Die Niederlage wird von dem Sohn eines Kolonisten von Rechowoth geleitet.