Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1892
- Issue
- Heft 3
- Article
- Der Berliner Gemeindevorstand und die Börse
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 402 (sequence 2)
- Language
- German
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402 Miscellen. auf einem Blatt gedruckt, >nd ich dictirte eine buchstäbliche Umschreibung in deutschen Lettern zum Abdruck in dieser Zeitschrist. Im November des vor. I. theilte mir mein Freund S. R. vr. S. Neumann mit, daß die „Bekanntmachung" (vielleicht auf Grund desselben Exemplars?) bereits mit einer Nachbemerkung des verst. vr. Julius Beer nach einer Interpretation von L. Landshuth im Sonntagsblatt der Voss. Zeit. v. 16 vom 21. April 1872 abgedruckt sei. Für den 1. unterschriebenen Namen steht dort Lipmann Meyer Wulf; das ist eine wohl richtige Identification; David Präger soll Hirsch Potsdam sein, Reuben :c. ist der bekannte Gumpertz. Die Bekanntmachung scheint mir Werth, in einem Spezialorgan für jüdische Geschichte Allen zugänglich gemacht zu werden. Febr. 1892. Oeffentliche Bekanntmachung an die hiesige jüdische Gemeinde. Der Handel mit Staatspapieren hat durch die Art, wie. er in den letzten Monaten betrieben worden, die Aufmerksamkeit der Regiernng auf sich gezogen, und sie wird nach ihrer Weisheit wissen, die Maßregeln zu ergreifen, wie den Unregelmäßigkeiten zu steuern sei. Indessen halten sich endesunterzeichnete Aeltesten und Borsteher kraft ihres Amtes und in ihrem Wissen verpflichtet, den Mitgliedern der hiesigen Gemeinde so wohlmeinend als ernstlich Folgendes zu eröffnen. Der Handel mit vorgenannten Papieren, so wie er nach eingezogenen, nicht zu bezweifelnden Nachrichten besonders auf Kaffeehäusern betrieben wird, ist in einen ungesetzlichen Verkehr ausgeartet, so daß er nicht als ein Handelsgeschäft, sondern als ein Hazardspiel betrachtet und behandelt werden darf. Er setzt nicht allein das Vermögen der Hausväter in Gefahr, giebt nicht allein Veranlassung zu Betrug, Uebervortheilung und gewagten Unternehmungen, sondern hat auch die übelste Rückwirkung auf den Credit der Staaspapiere und auf das Interesse des Staates selbst, dessen Nachtheile auf alle Weise zu entfernen, die Pflicht eines jeden getreuen Unterthanen ist. Die Judengemeinde läuft noch die besondere Gefahr, daß die Unthaten Einzelner auf den Ruf des Ganzen einen nachtheiligen Einfluß haben. Es ist daher die doppelte Pflicht der Aeltesten und Borsteher dafür zu sorgen, daß dem allgemeinen Uebel, so wie es in ihren Kräften steht, gesteuert werde. Wir warnen also Jeden, welcher Handlung zu treiben berechtigt ist, auf das ernstlichste, diesen ungesetzlichen Handel, der sich nicht auf Realitäten ^gründet?1, sondern wobei die Preise gr'ößtentheils durch Vorspieg-