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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 3 · p. Seite 401

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 3
Article
Notizen
Date
1892-01-01
Page
Seite 401 (sequence 2)
Language
German
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Steinschneider: Der Beliner Gemenidevorstand und die Börse. 401 lich zu melden". — Trotz dieser Zusage kommt die Zeitung wenigstens bis incl. 14. Okt. nicht auf die Angelegenheit zurück. L. G. 2. Die No. 46 des in Dorsten (Westfalen) erschienenen „Westfälischer Anzeiger" vom 8. Juni 1810 enthält folgende Mitteilung: „In den Bemerkungen eines Ungenannten zu dem Aufsatze eines Reisenden: Menschenrechte betitelt (Ne. 90 Jahrg. 1809) wird ganz richtig angeführt: daß der Hofkommisfair Joel Herford Eigenthümer des von Losbergischen Ritterguts sey. Dieses war ehemals knrhessisches Lehn und das Obereigenthum desselben fiel nach der politischen Verfassung Deutschlands an die regierende Fürstin zu Lippe-Detmold. Bei dieser, welche sich durch wahrhafte Regenten-Tugenden und Beglückung Ihrer Unterthanen in jeder Beziehung auszeichnet, bedurfte es nur des zur Erhaltung der Belehnung gewöhnlichen Gesuchs von Seiten des Hofkommissairs Joel Herford, um solche für sich auszuwirken. Sie wurde ihm auch und zwar mit Entlassung der sonst gebräuchlichen Vasallen-Eides, gegen ein Handgelöbniß ertheilt. Einem solchen musterhaften Beweise von Humanität wollte der Magistrat der Stadt Blomberg nicht nachstehen; denn da gedachter Lehns-Empfänger auch bürgerliche Grundgüter daselbst erworben hatte, so ertheilte ihm jener in dieser Hinsicht das Bürgerrecht. Wer könnte hiernach wohl entfernt noch glauben, daß der Jude, bloß weil er Jude ist, irgend einem politischen Druck im Fürstenthum Lippe unterworfen sei! Nur von seinem Willen hängt es ab, sich zur Teilnahme an den Rechten der übrigen Mitglieder sah ig zu machen, wozu Mittel und Gelegenheit ihm nicht benommen sind. Daß aber dies als erster Schritt vorangehen müsse, Mißbräuchen und andern Nachtheilen vorzubeugen, läßt sich bei richtiger Kenntniß dessen, was zur zweckmäßigen Staats-Einrichtung und Verwaltung gehört, nicht bezweifeln. L. Cohen. Der Berliner Gemeindevorstand und die Börse. Von Mor. Steinschneider. In einer von der k. Bibliothek vor 2 Jahren erworbenen Sammlung von Pamphleten und dergl., aus der ich Einiges im Artikel über die hiesigen Drucke mitgetheilt, fand ich unt. Anderem eine Bekanntmachung, welche in vielfacher Beziehung sehr interessant ist. Sie ist mit hebr. Lettern

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