Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1892
- Issue
- Heft 3
- Article
- Juden als Grundbesitzer in Schlesien nach 1349
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 391 (sequence 2)
- Language
- German
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Miscellen. 391 In einer Signatur des Jahres 1448 Mittwoch nach Katharina (27. November) wird eines Zinses Erwähnung gethan, welchen eine gewisse Per> son stehen hat „uK e^nes^uäen kuL6 aldie iu äer ^uäevAasseu Asle^en^). Man vergleiche damit und namentlich mit dem ersten Vermerk folgende Eintragung zum Jahre 1346 Lei-. 6 xost -saeodi (28. Juli): „Hauke Hrucneu uuä kat uf^er. 1.3.2er von A^mes äeme inäsn äas ti^vseliiii . .. e2u e^ms reelitin kouke^). Im Verfolg seiner Schilderung der seit 1349 sür die Breslauer Judenschaft ungünstiger gewordenen Lage wird von L. Oelsner ^) nun angeführt, daß es derselben zwar noA gestattet gewesen sei, auch nach etwaiger Uebersiedelung nach einem anderen Orte ihre Grundstücke Zu veräußern, jedoch mit der Maßgabe, daß wenn der Berkauf nicht innerhalb eines halben Jahres nach ihrem Wegzuge von der Stadt Breslau geschehe, dieselben in das Eigenthum der letzteren übergehen sollten. Abgesehen nun von dem Fehlen eines jeden Nachweises darüber, daß vor dem Jahre 1349 eine solche Klausel niemals zur Anwendung gekommen sei — denn nur in diesem Falle könnte man mit Recht von einer ungünstigen Neuerung sprechen — handelt es sich doch auch in dem Schutzbrief auf welchen sich Oelsner für seine allgemeine Behauptung stützt, nicht um die Judenschaft im Allgememen, sondern nur um eine einzelne Person. Es muß hierbei der Umstand wohl beachtet werden, daß die Behörden Privatpersonen gegenüber durchaus nicht immer gleichmäßig verfuhren. Wir finden denn auch in der That zum Jahre 1354 Leria 6 xvZt Invoeavit (7. März) eine Eintragung, in welcher von einer derartigen Einschränkung keinerlei Rede ist, dem Käufer des hier erwähnten Hauses, dem Juden Jsak und seinen Erben seitens des Rats vielmehr ausdrücklich das Recht eingeräumt wird, Haus und Hof auch iu dem Falle ungehindert zu besitzen, wenn sie nicht in Breslau ihren Wohnsitz haben sollten/). 4) leider LiAnaturaiuia zu dem betreffenden Jahre toi. 113 (ebenfalls im Bresl. Stadtarchiv). 2) Bresl. Schöppenb. I, kol. 38. 3) Im Archiv f. Kunde österreich. Geschichtßquellcn Bd. 31 S. 84. 4) a. a. O. S. 117 Nr. 17. Oelsner meint S. 84 Anmerk. 4, daß für seine Ansicht vielleicht auch Nr. 18 (a. a. O. S. 118) spricht; die Möglichkeit ist ja nicht unbedingt zu leugnen, aber weit wahrscheinlicher ist es jedenfalls, daß der Verkauf ehemals jüdischer Grundstücke durch den Breslauer Rat i. I. 1355, von dem dort die Rede ist, sich auf die Borgänge des I. 1349 bezieht, wie O. selbst an einer anderen Stelle angenommen hat. y Bresl. Schöppenb. I, iol. 260^-261^- Die betreffende Stelle in dieser Eintragung lautet folgendermaßen: z-saae äem iuäen . . . kat ^oeod von Oxul . . .