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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 3 · p. Seite 372

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 3
Article
Empfang der Prinzessin (späteren Königin) Louise durch die Berliner Judenschaft
Date
1890-01-01
Page
Seite 372 (sequence 3)
Language
German
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37? Miscellen. dadurch einen neuen Beweis von den vorzüglichen Talenten gegeben hat, derentwegen ihn nicht bloß seine eigne Nation achtet". Berliner Siirgergarde 1809. Von Ludwig Geiger. Unmittelbar nach dem Einrücken der Franzosen in Berlin wurde eine Bürgergarde gebildet. Vielleicht ist es dem Einflüsse der Sieger zuzuschreiben, daß Juden der Zutritt zu derselben gestattet wurde. Thatsächlich gehören Juden derselben an. Dem „Verzeichniß der Berliner Bürger- Garde, herausgegeben von C. Biermann, Schreiber des Corps. Mit Bewilligung des General-Staabes der Bürger-Garde. Gedruckt und in Commission bei C. A. Platen 1809" entnahm ich — freilich nur den Namen nach, denn eine Religionsbezeichnung findet sich nicht —, daß in der Truppe sich 84 jüdische Gardisten befanden, 2 Corporals: Frankel, Rubens, 2 Sergeanten: Schlesinger, Meyer, 3 Seconde-Lieutenants: Eppenstein, Mendel, Ephraim, 1 Premier-Lieutenant: Wolf Levh. Unter den Hauptleuten und Mitgliedern des Generalstabs befinden sich keine Juden. Die Zahl der jüdischen Theilnehmer ist eine sehr beträchtliche, da die ganze Bürgergarde nur aus 21 Compagnien zu durchschnittlich etwa 110 Mann, Ossiciere eingeschlossen, besteht. Die in dieser Aufzählung als Juden in Anspruch genommenen Soldaten sind zum größten Theile als Kaufleute bezeichnet, sehr wenige als Buchhalter, 6 als Banquiers, 2 als Wechsler, 1 als Kupferstecher. Aerzte sind gar keine darunter. Jüdische Namen wie: Levy, Cohn, Wolff, Simonsohn, Ephraim, Hirsch finden sich häufig. Dieser Zustand wurde durch die Reorganisation der Bürgergarde nicht vernichtet, aber doch wohl etwas verändert. In dem Reglement dieser organisirten Garde (ä. ä. Berlin, 31. Oct. 1810), gedruckt Berlin 1811, ist zwar von Juden nicht die Rede, aber der Z 54 bezieht sich wohl mit auf sie. Er lautet: „Schutzverwandte können der Bürgergarde freiwillig beitreten. Sie müssen jedoch auf jeden Fall die Unbescholtenheit besitzen, welche zur Erlangung des Bürgerrechts erforderlich ist. Ihre Annahme hängt überdies von der absoluten Stimmenmehrheit der Compagnie ab, bei welcher sie sich zum Eintritte melden, d. h. es müssen wenigstens drei Viertheile derselben dafür gestimmt haben". Im §55 wird verordnet, daß aus den übrigen „Schutzverwandten" Compagnien zum Feuerlöschdienste gebildet werden. Ob diese Beschränkungen schon früher bestanden, vermag ich nicht anzugeben. Bürger wurden die Juden in Berlin wie anderwärts bekanntlich erst nach dem Edikt vom 11. März 1812.

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