Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 2
- Article
- Berliner Börsenordnungen 1738 und 1805
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 286 (sequence 4)
- Language
- German
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286 Miscellen. Kön. Maj. allergnädigste Approbation erhält, diese zur Erhaltung der Ordnung n'öthige Einrichtung fortdauern, und durch ein besonderes Rescript, oder in dem Börsen-Reglement allergnädigst approbirt werden möge. Auf diesen Fall tragen wir allerunterthänigst darauf an, diese Bevollmächtigte zugleich in der von ihnen angetretenen Function zu bestätigen, da sie unser und das Vertrauen und den Behfall ihrer Nation haben. Das Amt des Comit6 von 10 Personen hat überhaupt zum Endzweck, die Ordnung unter ihren Mitgliedern zu erhalten, in Ansehung derjenigen, welche künftig der B'örsencorporation aus ihrer Religion beytreten wollen, zuvörderst zu prüfen, ob sie auch ein Schutzprivilegium haben und in welcher Art sie zu handeln berechtiget sind, ehe sie angenommen werden können, sowie dieses in Ansehung der Kaufleute Christlicher Religion durch die Gilde-Aeltesten geschiehst". Nach mannigfachen Verhandlungen, in welchen die Gesetzcommission manche Einwendungen machte, welche von dem König gebilligt und von der Kaufmannschaft angenommen wurden, kam das Reglement zu Stande. Die Bestimmungen im Art. 14 wurden genau nach den Vorschlägen der Gilde-Aeltesten gemacht. Der Art. 1 bestimmte übrigens auch entsprechend dem Vorschlage der Kaufmannschaft, daß 4 B'örsenvorsteher gewählt werden sollten, 2 Juden und 2 Christen und zwar je ein im Großen handelnder Kaufmann und je ein Banquier. Art. 11 verfügte, daß sämmtliche Gildemitglieder Theilnehmer der B'örsencorporation seien und bei ihrer Gilde Beiträge zur Erhaltung der Anstalt zahlten, auch „die Banquiers und Kaufleute jüdischer Religion, insofern sie nämlich allhier Handlung treiben dürfen, können der B'örsen-Corporation beitreten, müssen aber zur Bestreitung der Kosten jährlich drei Thaler zahlen". 4. Zu dem Sammelbande jiidisch-deutscher Schriften über den 1. und den L. schleichen Krieg. Von Ludwig Frankel. Zu den oben S. 93 f. gemachten Bemerkungen muß ich nachträglich noch Folgendes hinzufügen. Zunächst sei ergänzt, daß meine Quelle der 1889 erschienene Katalog Nr. 29 der Wiener Antiquariatsbuchhandlung Gilhofer und Rauschburg war. Sodann bin ich gegenwärtig in den Stand gesetzt, über den Verfasser mehrerer der dort ver-