Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 1
- Article
- Von Herrn Rechtsanwalt E. Lehmann in Dresden (4. Juni 1889)
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 99 (sequence 1)
- Language
- German
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Miscellen. 99 2. Von Herrn Rechtsanwalt E. Lehmann in Dresden (4. Zum 1889): Zu Ihren interessanten Mittheilungen über „Goethe und die Juden" möchte ich folgende, verbürgte mündliche Ueberlieferung hinzufügen, weil sie Goethe's humanen Sinn kennzeichnet. Mein frühster Jugendlehrer, der seelige Markus Landau, Vater des nun auch verstorbenen Oberrabbiners vr. Landau, ein trefflicher Rechenlehrer, war, ehe er selbst Ende der zwanziger oder anfangs der dreißiger Jahre eine Elementarschule in primitivster Form — aus einer Klasse und einem Lehrer — ihm selbst — bestehend, errichtete (ich kam 1833 in meinem vierten Lebensjahre dahin), Handelsmann, und besuchte Jahrmärkte. Aus dieser seiner Geschäftstätigkeit erzählte mir der durchaus glaubwürdige Mann Folgendes: Er und andere Glaubensgenossen wollten in den zwanziger Jahren auf dem Jahrmarkt in Weimar feilhalten. Der Rath verbot ihnen aber das Auslegen ihrer Waaren auf städtischem Boden, weil dies nur christlichen Händlern gestattet sei. Kurz entschlossen, ging Markus Landau (ob allein oder mit Anderen ist mir entfallen) zu Goethe, um dessen Vermittlung zu seinen und seiner Genossen Gunsten in seiner Eigenschaft als Minister anzuflehen. Goethe erwiderte ihm sehr leutselig, gegen den Rath und in Bezug auf städtischen Grund könne er nichts thun, aber er wolle ihnen die Möglichkeit verschaffen, auf dem Schloßplatz — woselbst bis dahin keine Auslage stattfand — feilzuhalten. Und er führte es aus, daß M. Landau und seine Genossen die besten Plätze erhielten. — Diese mir, nur durch die Persönlichkeit meines Jugendlehrers verbürgte Thatsache — denn er war kein Phantast — ist mir immer als kennzeichnend für Goethe erschienen. Es ist nicht bloß Pflicht der Dankbarkeit, sondern von literarischem Werth, sie der Vergessenheit zu entreißen. 7*