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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 2 · p. Seite 132

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 2
Article
Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden im dreißigjährigen Kriege
Date
1889-01-01
Page
Seite 132 (sequence 3)
Language
German
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132 Kracauer: Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden 1618 1621 1624 1627 1630 1633 1636 1639 1642 1645 1648 1651 2014 .. 2209 2171 2036 1750 1577 ., 1539 1550 1663 1777 1998 Personen ««- „ 1814 „ Wenn wir uns die Tabelle durch eine Kurve graphisch veranschaulichen, so steigt diese bis 1624, wo sie ihren höchsten Stand erreicht, d. h. zu einer Zeit, wo die Folgen des dreißigjährigen Krieges fick für Frankfurt noch nicht sehr bemerklich machten, sie fällt dann stetig bis 1639, wo sie den tiefsten Stand hat, steigt dann wieder, ohne jedoch die Höhe von 1618 zu erlangen. Das Anwachsen der Haushaltungsziffern am Ende des Krieges läßt sich zunächst zurückführen auf die Heiraten. Der Rat hatte, um eine zu starke Vermehrung der jüdischen Bevölkerung zu verhindern, bestimmt, daß über 500 Haushaltungen nicht geduldet werden sollten ^). Von den eingeborenen Juden durften nur zwölf — teils unter sich, teils Auswärtige — heiraten. Doch waren Eheschließungen, bei denen der eine Teil von auswärts kam, höchstens 6 zugelassenWard diese Zahl nicht erreicht, so durften wahrscheinlich dafür in den folgenden Jahren mehr Paare sich ehelichen 2). Die jungen Eheleute bildeten meistenteils keine selbständige Haushaltung, sondern blieben noch geraume Zeit, wie unsere Tabelle zeigt, in der alten Haushaltung. Doch wissen wir nichts Näheres hierüber. Für die Zahl der Heiraten in jedem einzelnen Jahre von 1618 bis 1648 haben wir zwei authentische Quellen: Die Rechenmeisterbücher — sie verzeichnen aber nur die mit Auswärtigen geschlossenen Ehen — und das Judenbronnenrohrbuch, das sämtliche Ehen aufzählt, beziehungsweise den Tag angiebt, an welchem die Bronnenrohrsteuer ^) entrichtet ward. ') Stättigkeit § 104. 2) Eine Zeit lang beschäftigte man sich im Rat mit der Frage, ob man überhaupt solche Ehen gestatten solle. S. Brgm. 1622, Juli 18. — Die Auswärtigen mußten zuvor ein Leumundszeugnis den jüdischen Borstehern vorlegen, eine bewohnliche Behausung und ein Baarvermögen von mindestens 1000 Gulden haben und den Nachweis führen, daß sie sich über ihre Steuerquote mit dem Baumeister verglichen hatten. Außerdem durften sie nur eine einheimische Jüdin ehelichen. Daher heißt es z. B. (Rechenmeisterb. 1619) Seligmann Iud von Koblenz, welcher sich an Fromet, Löwens Töchter „zum Rindfuß" verheiratet und sich in die Stättigkeit „zum Feigenbaum" einschreiben lassen, sagt sich reich sein 1400 fl. u. s. w. 2) Ueber die Abgaben bei der Aufnahme in die Stättigkeit und bei der Heirat s. unter Abschnitt „Steuern". 4) Ich bemerke, daß das Rechenjahr von Juni (auch Ansang Juli) bis Juni (Anfang Juli) des nächsten Jahres geht. s) s. unter Abschnitt „Steuern".

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