Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 1
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Böhmen
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 92 (sequence 2)
- Language
- German
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92 Mscellen. 40000 fl. (u. z. die Juden in Böhmen in Mähren Vi2 und in Schlesien ^2 der genannten Summe) für die Freiheit des Einkaufes der Paradiesäpfel und der Palmzweige; die Antragsteller selbst aber hatten das leere Nachsehen. Ein ähnliches Projekt hatte Israel Gellert, Borsteher der jüd. Gemeinde in Sambor in Galizien. In früherer Zeit mußte, wenn in einem Privathause der jüdische Gottesdienst abgehalten wurde (NLnjau) für die Aufstellung der Thora eine Taxe erlegt werden, die im Laufe der Zeit wechselte. Bis zum Jahre 1792 betrug sie jährlich 50 fl., am 14. Mai 1792 wurde sie auf 25 fl. herabgesetzt. Genannter Israel Gellert bot sich 1792 an, jährlich 6000 fl. zu zahlen, wenn man die Taxe ihm in Pacht überließe. Das galizische Gubernium fand jedoch „die Verpachtung dieser Taxe nicht für räthlich und anständig, weil es doch immer eine Herabwürdigung der Religion sein würde, selbe dem Vorthei!e und der Plackerei eines Pächters zu überlassen und da eine politische Verfügung nicht wohl als eine Finanzspekulation behandelt werden könne." Wie man weiß, tobt jetzt der Sprachenkampf insbesondere in Böhmen. Andererseits weiß man, daß Kaiser Josef II. im Jahre 1784 den Befehl ergehen ließ, alle Urkunden in deutscher Sprache abzufassen, der jedoch nicht strikte durchgeführt werden konnte und bei den Juden nur wenig Berücksichtigung fand, da sie damals der deutschen Sprache nicht genug mächtig waren. Es dürste daher folgende Mittheilung nicht ohne Interesse sein. Am 4. April 1799 machte das böhmische Gubernium den Vorschlag die Juden anzuhalten, alle Urkunden in deutscher Sprache und Schrift abzufassen. Doch die Hofkanzlei (jetzt Ministerium des Innern) sprach sich dagegen aus, „denn es ist kein Grund vorhanden, auf einmal eine so lästige und für das Wohl des Staates gar nicht nothwendige Anordnung zu machen, da doch den Christen, welchen die Juden nach Ausweis des Patentes vom 3. August 1797 nach und nach gleichgemacht werden sollen, Schuldverschreibungen, Contrakte, Schenkungen und Testamente in was immer für einer Sprache auszustellen und zu errichten berechtigt sind." — Nach § 15 des Judenpatents für Böhmen vom 3. August 1797 sollten bei der Untersuchung und Prüfung der hebräischen Bücher und Schriften, welche in der Synagoge öffentlich oder auch zu Hause von den Juden gebraucht werden wollen, die jüdischen Lehrer beigezogen werden. Der bekannte Censor Karl Fischer meinte hierauf, daß es wohl den Juden gestattet sein müsse „deutsche oder katholische Lehrer" in die Censurcommission zu wählen um sich daselbst vertreten zu lassen. Doch das Gubernium war dagegen, da „nach der weisen Anordnung des Gesetzes die Auswahl und Prüfung guter Bücher nicht einem Menschen allein, sondern den jüdischen Lehrern zusammen anvertraut werden kann." Wie man jedoch weiß, ging später der ganze Z 15 in die Brüche.