Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 1
- Article
- Joselmann von Rosheim und seine Nachkommen
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 73 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 74% known words query
- IRI
…/2259275-2259329-2259331-2263841--0984-2263946- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Miscellen. 73 auch all ihre Haab und Güter, so sie jetzo haben oder künfftig uberkommen, widerumb zu confirmiren, zu extendiren unnd zu verneuen, das haben wir angesehen solch ihr demutigst Vitt undt darumb mit wohl bedachten Much, gutem Rath unndt rechter Wissen mehrberührten einverleibten keyserlichen Briefs alles seines Inhalts nicht allein gnediglich confirmirt und bestettet, sondern auch aufs obbemelten Wendel zu Gänßheim, auch Wolffen zum Wollff, ihre Weib, Kinder und Töchtermänner mit allen ihren Hausgesindt, Haab und Güter extendirt undt erneuert. Thun das auch hiermit von Römischer kehserlicher Machtvollkommenheit wissentlich in Crafft dies Briests unndt meinen, setzen und wollen, daß derselb Briefs sampt der Extension und Erneuerung in allen und jeden ihren Worten, Puncten, Articuln, Jnhaltungen unnd Begreiffungen cräfftig sehn unud bleiben und mehrgemelte Juden sampt den ihrigen, wie Voroerslanden, sich dessen an allen Orten und Enden ihrer Notturfft unnd Gelegenheit nach unverhindert männiglich lBl. 5aZ gebrauchen unnd genießen und darwider vonn niemanden vergewaltiget, betrangt noch beschwert werden sollen in keine Weis, doch sollen sie einem jeden, so Sprüch und Forderung an sie haben möchten, an ordentlicher Ortens Rechtens statt thun und deme mit vorseyn, unnd gebieten daruff allen unnd jeden Churfürsten, Fürsten, geistlichen und weltlichen, Prälaten, Graven, Freyen, Herrn, Rittern, Knechten, Landmarschallen, Landshauptleuten, Landvögten, Hauptleuten, Vitzdommen, Vögten, Pflegern, Verwesern, Amptleuten, Landtrichtern, Schultheißen, Burgermeistern, Richtern, Rächen, Bürgern, Gemeinden und sonst allen andern unsern unnd des Reichs, auch unserer Erbkönigreichen, Fürstenthumb und Landen Unterthanen und Getreuen, was Würden, Stands oder Wesens die sehn, ernstlich und sestiglich mit diesem Briefs unnd wollen, daß sie mehrgemelte Juden sambentlich ihre Kinder, Töchter, Schwestermänner unnd Hausgesindt, auch als ihre Haab und Güter bey vorberuhrtem keyserlichen Begnadigungsbrieff und dieser unser Confirmation, Extension unndt Verneuerung sestiglich handhaben, schützen, schirmen, dabeh geruhiglich bleiben und dessen gebrauchen lassen, darwider nicht bekommern oder beschweren, noch des jemands andern zu thun gestatten, in keine Weis, als lieb einem jeden seh, unser und des Reichs schwere Ungnadt unndt Straff unnd darzue die Poen in mehrwohlgedachts unsern geliebten Herrn Vettern unnd Herrn Vattern Schutz, Schirm, Gelaid und Confirmationbrieff begriffen, zu vermeiden, die ein jeder, so offt er freventlich Hierwider thette, uns halb in unser und des IM. 5d) Reichs Cammer und den andern halben Theil vielbenanten Juden, so Hierwider beleidigt wurden, unnachläßlich zu bezahlen verfallen sehn soll. Mit Uhrkund dies Brieffs, besigelt mit unserm keyserlichen anhangenden Jnsigel, der geben ist inn unserer und des heiligen Reichs Statt Regenspurg den sechsten Tag des Monats Septembris, nach Christi unsers lieben Herrn und Seeligmachers Geburt im sechzehnhundert unnd im dreyßigsten, unserer Reiche des Römischen im ahlfften, des Hungarischen im dreyzehnden und des Böhmischen im vierzehnden Jahren. Ferdinand lQp. ^.ck vaaväatuw ssoras Laesaris V. Ataie3ta.tis proprium Phl°. Stralendorfs inp. Arnoldin (?) von Eberstein.