Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1888
- Issue
- Heft 2
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1888-01-01
- Page
- Seite 211 (sequence 2)
- Language
- German
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Nachrichten. 211 Otto Meinardus, Urkundenbuch der Stadt und des Stiftes Hameln (Hannover 1887) enthält eine Reihe von bisher unbekannten Urkunden über Juden dieses niedersächsischen Städtchens, dessen Archiv verhältnismäßig hoch hinausreicht. Die älteste Erwähnung geschieht derselben in einem herzoglichen Privileg von 1277 (n. 79); 1320 finden sich Juden im Verzeichnis der Bürger, welche verpflichtet waren die städtischen Rosse zu halten (u. 189); Bürgeraufnahme-Verträge mit Juden liegen vor seit 1322; zuerst für Isaak Bunnemesonne aus Oldendorf (v. 199). 1344 kommt der Rath mit seinen Bürgern, den Juden Zothekint und Nathan, wegen der Errichtung einer eigenen Synagoge in ihrem Hause überein und verpflichtet sich zugleich den Juden Losanne, Kelensone, aus der Stadt zu vertreiben; Süßkind und Nathan übernehmen es dagegen die Hälfte der „armen Juden" unterzubringen (u. 387). Von Interesse ist, daß 1407 ein Jude Jol verspricht vor dem Rathe der Stadt und nirgends anders Recht zu geben und zu nehmen (n. 798). Die Formel des Hameler Judeneides aus dem Anfang des 14. Jahrhunderts (S. 602 o. 215) stimmt mit der zuletzt von Frensdorfs, Dortmunder Statuten S. 38 ff. gedruckten im wesentlichen überein. M. Jutrosinski, die Waisenpflege innerhalb der jüdischen Gemeinde zu Berlin (Verl. 1887) ist ein anziehend geschriebener Beitrag zur Geschichte der Berliner Wohlthätigkeitsanstalten. Aus dem historischen Inhalt der letzten Nummern von Rahm ers Jüdischem Literaturblatt verdienen folgende Beiträge an dieser Stelle Erwähnung: n. 27 ff. Das Andernacher Judenbad; Gossel, Zur Geschichte der Juden in Westfalen (Concessionen zu Hausverkäufen in Camen von 1766 und 1770), n. 32 ff. Zur Geschichte der Juden in Andernach, Q. 33 Beschreibung des Hanauer Memorbuches, ». 39 Urkunde Kaiser Rudolfs II. von 1608 betreffend den Bau der Judenschule in Hanau. In seinem Buche: „Johann Eberlin von Günzburg und sein Better Jakob Wehe von Leipheim" (Nördlingen 1887) macht Max Radlkofer (S. 35 und 139) auf die zwar bekannte gegen die Juden verkündete Toleranz des erstgenannten Predigers und Flugschriftenschreibers der Resormationszeit aufmerksam. Erwähnt wird ferner (S. 206) eine Urkunde Ludwigs des Baiern 1326, in welcher den Herren von Leipheim das Recht gegeben wird, die in koro suo I^kaim angesessenen Juden zu besteuern. Aus handschriftlichen Quellen wird mitgetheilt S. 470: „Am 9. Mai ^1525) befiehlt der Bund ^Leipheimer HaufeZ dem Rabbi Jon (8ie) in Günzburg, mit seiner Gemeinde in den nächsten 4 Tagen bei Strafe 30 fl. zu zahlen und sie anzuhalten, die auf sie gelegten 200 fl. Schatzgeld bereit zu machen und in 14 Tagen nach Ulm zu schicken." S. 488 fg. 5. Juli 15S5 beschließt der Ulmer Rath über die Juden in