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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1887-01-01 · Heft 4 · p. 387

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1887
Issue
Heft 4
Article
Zur Geschichte der Juden in Jungbunzlau
Date
1887-01-01
Page
387 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Zur Geschichte der Juden in Äungbunzlau. Von M. Grünwald. II. ') ^uu0 1661 in Montag nach Gedächtnuß des Fest Hehl. Fadian undt Sebastian 24 5avuarH Avus, sodann Lvrucnek Beckhen. Die Eltiste Juden sindt in der Rathstueben Beschicken worden, durch den Herrn ^rimator angedeuttet, demnach von Jhro Kays. Maij. Eine gewisse Oonürmation ^rivilegiorum ist ertheilet wordten, daß Sie die Stadt Nahrung gegen allen Gebrauch nicht führen sollen, wir Ihnen Zehen ^rtieul, welche nach genauer Erwägung aufgeschrieben Ihnen Eltisten Juden vorgelesßet seien, nach Verletzung ihnen angedeuttet, daß sie vermög solchen sich hallen, sonsten daß sie lauth groß und klein Verbrechnuss bestraset werdten sollen; die Eltiste Juden haben gebetten um Einen abschrifft dießer ^rtieuln, so Ihnen Bewilliget worden. Mit diesen ermahnung, daß sie denen anderen Juden andeutten sollen, daß sie auss der Stadt nicht ausgehen, undt wills Gott von Heund über 8 Tag alle in die Rathstuben sich vorstellen, und welcher sich nicht gestellen wird, der soll der Stadt meiden. ^.rtieulen, Laut welchen sich die Juden der Stadt Nahrung Meiden sollen, sein dießes. ^rtieul 1°' Bnterschiedliche Getreidt, dass sie auf den Markt nicht Einkauften und in solchen nicht handlen ohne Ihren Notturfft. 11^ Soltz, daß sie nirgendts als in Rathhauß Laut von Alters hero nicht Einkauften, sondern in Rathhauß, daß Sie das Soltz (Salz) auf maas, Metzen und Viertel kauften, vnd unter sich das Soltz nicht schänken, sowie Solches vor Erbliche Obrigkeit geweßen, undt darauf Ein absonderliche Privilegium von der Obrigkeit ertheilet ist worden, daß Niemans auf ein Meil Breith undt Lang nicht schenken sollen, welches von Jhro Kay. May. undt Königen in Böheimb Oonürmirt ist. 111°- daß sie Eißen, stall (Stahl) Steyerwahren, und Vnterschiedl. Nageln nicht Handlen sollen, weilen dießes von altersher die Stadt Nahrung geweßen. Aus dem Archiv der hiesigen Cultusgemeinde toi. 17a—18b.

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