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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1887-01-01 · Heft 3 · p. 288

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1887
Issue
Heft 3
Article
Zur Geschichte der Juden in Jungbunzlau
Date
1887-01-01
Page
288 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Zur Geschichte der Juden in Jungbunzlau/) Bon vr. M. Grünwald, Rabbiner daselbst. Jungbunzlau ist eine der ältesten jüdischen Gemeinden Böhmens, deren Urkunden fast sämmtlich vom Beginn des 16. Jahrhunderts bis auf die Gegenwart im Gemeindearchiv erhalten sind, und in dieser Hinsicht überragt Bunzlau selbst die älteste Gemeinde Böhmens, Prag. Jungbunzlau führt daher nicht mit Unrecht den Namen Klein-Prag. Aus diesen Aktenstücken sei hier ein interessantes wortgetreu mitgetheilt. Es ist dies ein Schutzbrief des 1643 allgewaltigen Linn ardt Torstenson für die Juden des Bunzlauer Kreises und lautet in diplomatisch getreuer Wiedergabe wie folgt: „Der königl. Maytt vnd Crohn Schweden, wie auch dero Ooutoeäerirtea resxeetivö Reichsrath, (^snei-al vnd Felld Marschall in Deutschland, auch AeneralAouvernsur in Pommern, I^Lunarät torstenson, auf R-eästa, Hörstens, vnd Rasi^d. vewuaek im Ranwen Mekstermelter Ikrer Königl. Maytt vnd Crohn Schweden von Hochgedachter Sr. Excell. die sämbtlichen Juden in der Stadt ^unAön Limtsell auß gewißen Vrsachen, in dero sonderbaren Schutz Schirm vnd xroteetion auf- und angenommen worden, Maßen solches kraft dieses beschiehet; Alß befehlen hirmit S. Excell. allen unter dero Oomrnauäo sich befindenden hohen und Nidrigen (Meirern vnd Befehlichshabern, wie auch sämbtlichen Soldaten zu Roß vnd Fuß, daß Sie obgedachte Juden in ^uv^en Luntsell samt allen xertinentien hinfüro ruhig, vnpertubiret vnd vngekränket sein und bleiben lassen, und hir wider vnter was Schein es geschehen möchte, im geringsten nicht preZsiren, betrüben noch beleidigen, viel weniger mit eigenthetiger Einquartier: vnd Einlogirung, selbstanmaßender Kontribution, Brandschatzung oder anderer Lxaetiov, Brandt, Plünderung, abnahm Pferde, groß vnd kleinen Viehes, getretzde noch anderen Insolevtiev vnd gewalthätigkeiten inLestiren, und beschweren, oder diese Salva Avaräi vnd Schutzbrief in einigerleh Weise violiren, sondern selbig oder deren viäimirte Oopez^ in allerwege, beh Vermeidung schwerer Verandwortung vnd Vngelegenheit, auch nach Befindung des Verbrechens, Vnausbleiblicher Leibes vnndt lebensstrafe gebührlich resxeetiren, und mehr besagte Juden in ihrem Handel vnperturbiret verbleiben lassen wollen vnd sollen, Wornach sich ein jeder zu richten vnd vor ungelegenheit und Schaden zu Hütten wissen wird. Si^uawln im Haubtquartier lodkonits äen 19. ^xril: ^.nno 1643. (Petschaft mit der Inschrift Iiinnarät I^invai-ät torstenson.) torstenson. ^) Weitere Urkunden über die jüdische Gemeinde Jungbunzlau siehe in meinem Jüdischen Centralblatt 1836 v. 97 ff.

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