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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1937-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 109

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1937
Issue
Heft 2-3
Article
Aus Festschriften
Date
1937-01-01
Page
Seite 109 (sequence 2)
Language
German
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pold Zunz3) aus den jähren 1835—37 (S. 38—52). Daniel Lewin berichtet über „Posener Minhagim" (S. 154— 158). Arthur Posner trägt die Bibliographien der beiden Berliner Gelehrten Simon Eppenstein (gest. 1920) und Jakob Sperber (gest. 1918) bei (S. 172—179). Jede Festschrift enthält auch eine Übersicht übeT die Veröffentlichungen des Jubilars. Wann ist der erste hebräische Druck in Dyhernfurth erschienen? Von Bernhard Br Illing. I. Nach den Feststellungen von M. Braun1) war das erste in Dyhernfurth mit hebräischen Lettern gedruckte Buch das in der Druckerei von Sabbatai Bass 1689 erschienene „Beth Schmuel". Diese Tatsache wurde im Jahre 1929 von Israel R a b i n in seinem Artikel „Aus Dyhernfurther jüdischer Vergangenheit"2) bestritten, worin er zu beweisen suchte, daß es Juden in Dyhernfurth bereits vor 1689 gegeben, und daß ferner in Dyhernfurth bereits vor 1689, nämlich im Jahre 1666, eine hebräische Druckerei — wenn auch nicht die des Sabbatai Bass — existiert habe, so daß sie älter als die seit 1675 mit hebräischen Lettern druckende Frankfurter Druckerei sei3). Beides versucht der Verfasser aus einer Urkunde „dem Extract desjenigen was ein undt andere Stände auf die oberambtliche Verordnung wegen der im Land befindlichen Juden geantworttet" zu belegen, da darin nämlich von den zu Dyhernfurth wohnhaften Juden gesagt wird*): 3) Beim Ordnen des Zunz-Archivs fand sich nachträglich ein kleines Heftchen von 7 Seiten über Gabirol, an dessen Ende es heißt: „Diese für M. Sachs angefertigte Skizze habe ich vollendet am 30. April 1835 Donnerstag 2 IjjaT. 2) M. Brann, Geschichte und Annalen der Dyhernfurther Druckerei MGWJ 40 (1896), S. 520. 2) Breslauer Jüdisches Gemeindeblatt 1929 Nr. 2, S. 22—24. 3) s. darüber B. Brilling in MGWJ 1936, S. 264. 4) Dieser Extrakt ist abgedruckt in: J. Rabin, „Vom Rechtskampf der Juden in Schlesien, Breslau 1927" Anhang, S. VIII ff. Die zitierte Stelle befindet sich dort S. XI!. „auf denen Dührenfürthichen Güttern wehren 13 Familien zu befinden. So in 48 personen bestehen thäten, wehren bereitz 30 jähr daselbst wohnhaft, und hatten die hebraeische Buchdruckerey in mittung". Dies Aktenstück ist nach Brann vom 29. März 1694 datiert. Es ist merkwürdig, daß Brann, der sich speziell mit Dyhernfurth beschäftigt und auch dieses Aktenstück vor Augen gehabt hat5), diese Stelle nicht aufgefallen ist; im Gegenteil, er zählt auch dort, wo er das vorliegende Aktenstück benutzt hat, für Dyhernfurth und Sabor zusammen als Jahr der ersten Niederlassung von Juden das Jahr 1688 auf«). Viel wichtiger als dieses Dokument, das überdies nur einen Extrakt darstellt, in dem also eine Verschreibung leicht möglich gewesen sein kann, wenn man nicht den Schlußsatz „und ....... Mittung" als einen besonderen Satz ansehen will, der nur besagt, daß Juden damals, d.h. 1694, die Druckerei in Dyhernfurth betrieben, scheint aber für Rabin jenes auch schon Brann bekannt gewesene Schriftchen zu sein, das 1666, also überhaupt noch vor der Erteilung des Druckereiprivilegs für Dyhernfurth, die am 12. Juli 1667 erfolgte, in Dyhernfurth gedruckt sein soll. Dies nur aus zwei Blättern bestehende, fast ein Unikum darstellende Schriftchen hat nach dem hebräischen Urtext folgende Überschrift: „Die Version des Bußgebetes Owinu Malkenu, wie man es sagt in der Synagoge des berühmten vornehmen R. Abraham halewi, des Sohnes des berühmten R. Eleasar s. g. 1. halewi s. A. in Breslau". Als Druckort ist am Schluß des Schriftchens Dyhernfurth angegeben, während das Druckjahr nicht als einfache Jahreszahl, wodurch alle Streitigkeiten ver- 5) Entgegen der Annahme von Rabin, daß Brann nur den Bericht über Glogau erwähnt habe (Rabin a. a. O. Anh., S. VIII, Anm.), ist festzustellen, daß Brann den ganzen Bericht gekannt und verwertet hat. Seine Angaben in „Etwas von der schles. Landgemeinde" in der Guttmann-Festschrift 1915, S.226, gehen auf diesen Extrakt, allerdings auf einen Wiener Text, zurück. Einzelne Differenzen zwischen Rabin und Brann (so 1683 bei Rabin und 1689 bei Brann für Trachenberg) gehen wohl auf Lesefehler zurück. c) Brann a.a.O., S.226. 109

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