Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1936
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Dokumente aus den Anfängen der Emanzipationszeit in Preußen
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 175 (sequence 2)
- Language
- German
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Dokumente aus den Anfängen der Emanzipationszeit in Preußen Königl. Majestät von Preußen, meinem allergnädigsten Könige und Herrn unterthänig, treu und hold, auch Einem Hoch-Edlen Magistrat dieser Stadt gehorsam und gewärtig seyn will. Ferner schwöre ich, für das Beste dieser Stadt und Bürgerschaft nach meinem höchsten Vermögen zu wirken, alle mir, als Bürger obliegende Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und insonderheit den Bestimmungen der allgemeinen Städte-Ordnung, vom 19. November 1808, mich unweigerlich zu unterwerfen, und solche aufrecht zu erhalten, überhaupt aber mich in allen Verhältnissen so zu zeigen, wie es einem getreuen Bürger eignet und gebühret; so war mir Adonai helfe, die getreue Erfüllung aller bürgerlichen Pflichten angelobet hat; so erklärt der Magistrat gedachten Herrn Jacob Meyer, aller Rechte und Wohlthaten, welche einem hiesigen Bürger zustehen, hierdurch gleichfalls für. theilhaftig und genußbar, mit dem Versprechen: ihn bei dem erlangten Bürgerrecht, so lange er sich desselben {nicht unwürdig zeigt, gegen Jedermann kräftigst zu schützen. Urkundlich, zum öffentlichen Glauben, unter dem Stadt-Insiegel, ausgefertigt Stettin, den 25ten April 1816. Ober-Bürgermeister, Bürgermeister und Rath. (Siegel) Bürgerbrief für den Kaufmann Herrn Jacob Meyer. Not: 51." IL Verleihung des Rechts eines Kaufmanns durch die Kaufmannschaft von Stettin an Jacob Meyer, Stettin 1822 „Die Vorsteher der Kaufmannschaft von Stettin thun hierdurch kund und bekennen, daß.nachdem Herr Jacob Meyer aus Polzin . . . gebürtig,sich durch Einreichung seines Bürger-Briefes über das gewonnene Bürger-Recht Hiesiger Stadt ausgewiesen, gegen sein moralisches Betragen nichts einzuwenden ist, und derselbe sich verpflichtet hat, die Vorschriften des Statutes für die hiesige Kaufmannschaft vom loten November 1821 genau zu erfüllen, die den Vorstehern in kaufmännischen Angelegenheiten gebührende Folge unweigerlich zu leisten, sich zu allen durch diese anberaumten' Versammlungen pünktlich einzufinden, nach seinen besten Wissen und Gewissen zum allgemeinen Besten des Handels beizutragen, und die auf ihm vertheilten Beiträge zur Gemein-Kasse willig zu entrichten, dem Herrn JacobMeyer...in folge des darüber heute aufgenommenen besonderen Protocolles das Recht eines Kaufmanns mit allen den nach dem Statute vom 15ten November 1821 ihm zustehenden Befugnißen ertheilt und derselbe als Mitglied der kaufmännischen Corporation von Stettin auf und angenommen worden ist. Urkundlich unter der verordneten Unterschrift und Siegel ausgefertigt Stettin, am fünfzehnten Januar Ein Tausend Acht Hundertzweiundzwanzig. Die Vorsteher der Kaufmannschaft Rahm, Herwig, Steinicke, Dohm, Brunnemann, Winckelseßer, Höpffner, Müller, Lemonius. (Siegel) Kaufmanns-Brief für den Herrn Jacob Meyer." 175