Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1936
- Issue
- Heft 1
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 58 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2259275-2259303-2259305-2262122--4434-2262208- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Literatur mensetzung von R. Wolf Kaufmann, Berlak wahrscheinlich ähnlich abzuleiten (etwa Ben R. Löb Kaufmann), Moll kommt nicht von Müller (S. 70), sondern von der Abkürzung Mocher Limones (= Limonen, Südfruchthändler). Tatsächlich waren die Lissaer Molls Kolonialwarenhändler. Störend ist der heutzutage freilich sehr verbreitete Gebrauch des Wortes Judentum, wo Juden gemeint sind, z. B. S. 32: „das Judentum lebt sich als deutsch-polnische Minderheit ein" u. ä. Politische Bemerkungen sind selten, aber die Ausführungen über die Wirkung der Wahl deutscher Ruf- und Familiennamen (S. 27, 81 f.), über die Bedeutung der Eroberung Schlesiens und der Teilung Polens für die Entstehung einer deutschen Judenfrage (S. 43 f.), über Juden im Handwerk (S. 71) verdienen wegen ihrer ruhigen Sachlichkeit ernsteste Beachtung. Solcher darf das ganze Buch sicher sein. Berlin. I. Elbogen. Berthold Bretholz, Geschichte der Juden in Mähren im Mittelalter. Erster Teil: Bis zum Jahre 1350. Brünn. Verlag Rudolf M. Rohrer. 163 S. Der als Erforscher der Geschichte Mährens und besonders der Stadt Brünn bekannte Gelehrte widmet seit einiger Zeit seine Kraft der Erforschung der Geschichte der Juden in Mähren und legt nun den ersten Teil seines Werkes vor. Er stand zunächst vor der undankbaren Aufgabe, sich durch das dichte Gestrüpp legendärer Quellennachrichten und darauf beruhender falscher Darsteliungeini den Weg zu ebnen. Das 1. Kapitel (S. 5—30), der bisherigen Literatur gewidmet, ist im wesentlichen kritisch und ablehnend. Bretholz stützt seine Darstellung auf seine bereits im Druck befindlichen „Quellen zur Geschichte der Juden in Mähren im Mittelalter, 1. Teil bis zum Jahre 1411". Auch das erste darstellende Kapitel (S. 31—55) ist in der Hauptsache dem negativen Nachweis gewidmet, daß die Raffelstetter Urkunde vom Jahre 903—06 die Ansiedlungen von Juden in Mähren nicht beweist. Auch dde Nachrichten aus dem 11. Jahrhundert (S. 62—65) beweisen nicht die dauernde Anwesenheit von Judengemeinden, in Mähren. Als erstes sicheres Zeugnis sieht B. die Mitteilung des Isaak b. Dorbelo um 1140 an, der Bräuche in Almiza beobachtet hat. Verf. sieht mit anderen in dem Ortsnamen Olmütz; ich möchte stark bezweifeln, ob tatsächlich damals ein Talmudgelehrter einen Brauch bei der Toravorlesung ausgerechnet nach der völlig unbekannten Gemeinde in Olmütz bestimmt haben soll, und zweifle an der Richtigkeit der Lesung. Aber das hat Verf. wahrscheinlich richtig gesehen, daß Olmütz als Sitz des Bischofs zuerst Juden angesiedelt hat und daß andere wichtige Städte gefolgt sind. Die ersten wirklich bedeutsamen Quellen für eine Judensiedlung in Mähren sind das Iglauer Stadtrecht (um 1250, S. 74 ff.) und das große Privileg Pfemysl Ottokars 11. von 1254, welches die päpstlichen Bullen zum Schutz der Juden bestätigt und 1268 neu bestätigt wird (S. 80—107). Diese Privilegien werden sehr eingehend analysiert und mit ähnlichen Urkunden jener Epoche verglichen. Verf. greift dabei auf bekannte Tatsachen oder Rechtsverhältnisse zurück und erreicht durch seine Darstellung, daß die Probleme auch dem Nichteingeweihten sehr klar werden. Dem gleichen Zweck dient später die ausführliche Erörterung der Stadtbücher (S. 127 ff.) und der Stadtrechte (S. 134—148) des 14. Jahrhunderts; man gewinnt aus ihnen ein sehr lebendiges und interessantes Bild von den Beziehungen der Juden zur Umwelt, besonders ihren Berufen und den durch diese veranlaßten Streitfällen. Neben den vom Landesherrn angesiedelten Judenschaften ermittelt Verf. die der Städte (S. 99), der Ritterschaft und adliger Grundherren, besonders seitdem der König 1322 die Neuaufnahme gestattet hatte (S. 114 ff.). Die unter den Pf emysliden überaus günstige Rechtslage hat sich, wie überall, im 14. Jahrhundert verschlechtert, blieb aber doch so anerkannt, daß Kaiser Karl IV. gerade um die Zeit des Schwarzen Todes die Erweiterung des Niederlassungsrechts gestattete (148). Erwünscht wäre eine Darstellung der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung des mährischen Landes im 13. und 14. Jahrhundert und der (aktive und passive) Anteil der Juden an ihr — aber darüber gibt vielleicht die Fortsetzung des Werkes Auskunft. Die Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Cechoslovakischen Republik verdient Dank für die Förderung dieser Veröffentlichung. Berlin. I. Elbogen. 58