Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Die Mesnerin von Enns
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 171 (sequence 1)
- Language
- German
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Die Mesnerin von Enns Ein Beitrag zur Geschichte der Juden in Oherösterreich1) Von Viktor Kurrein Die Stadt Enns erhielt am 22. April 1212 von Herzog Leopold dem Glorreichen das Stadtrecht. Es ist das älteste in Oesterreich, wahrscheinlich auch das erste aller Stadtrechte überhaupt und wohl das Vorbild für das Wiener Stadtrecht, das aus dem Jahre 1221 stammt. Dieses Ennser Stadtrecht ist für die Historiker nicht minder interessant als für die Bibelforscher; denn es enthält eine Reihe von Bestimmungen, die auf das biblische Recht zurückgehen. Hier sei nur auf den im Stadtrecht angeführten Spruch „Aug um Auge" (Ex. 22, 24) hingewiesen. „Wenn einer der Bürger", heißt es im Ennser und dem daraus abgeleiteten Wiener Stadtrechte, „jemand verstümmelt an einer Hand oder einem Fuße, an einem Auge, an der Nase oder einem anderen Gliede, so gebe er dem Richter zehn Pfund und ebensoviel dem Beschädigten. Wenn aber der, der den Schaden zufügt, so viel Pfennige nicht aufbringen kann, so werde geurteilt nach dem Gesetze: Aug um Auge, Hand um Hand und so bei den übrigen Gliedern, außer er beweise seine Unschuld nach den Satzungen des Landfriedens. Wenn aber einer jemand freventlich des Augenlichtes beraubt, so bleibe es dem Urteile des Herzogs vorbehalten." — Für alle jene, welche das biblische Wort als starres Vergeltungsprinzip aufgefaßt wissen wollten und die traditionelle Auslegung des rabbinischen Judentums geflissentlich ablehnten, wird dieses Stadtrecht den Beweis erbringen, daß das jus talionis in der Praxis nicht starr gehandhabt wurde, sondern nur das Mittel war, den zahlungsunfähigen oder -unwilligen Täter durch die Aussicht auf den gleichen Schaden zur Gutmachung zu zwingen. Die Stadt Enns besaß schon im 14. Jahrhundert eine Judengasse, die in den „Platz" einmündete, also im Innern der Stadt lag, lange Zeit bestand und erst in letzter Zeit „Kaltenbrunnergasse" umgenannt wurde2). Auch in Linz wohnten die Juden zuerst in der Hahnengasse, welche in nächster Nähe des „Platzes" war. Ein Verzeichnis, das über den Immobiliarbesitz der Bürgerschaft der Stadt Enns im 14. und 15. Jahrhundert Aufschluß gibt und von Groß, „Beiträge zur städtischen Vermögensstatistik des 14. und 15. Jahrhunderts in Österreich", x) Herrn Primär Dr. Schicker in Mauer-Oehling, Direktor des Museums in Enns, möchte ich an dieser Stelle für seine wertvollen Mitteilungen, die den Grund dieser Arbeit bilden, ebenso wie dem Landesarchiv in Linz für seine stets bereitwillige Förderung verbindlichsten Dank sagen. 2) Die Urkunde, die von der „Judenstrazz" spricht, stammt aus dem Jahre 1350, befindet sich im Besitze des Landesarchivs in Linz; vgl. dazu Oberösterreichisches Urkundenbuch (Oö. U. B.) VII, S. 212. 171