Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Moses Mendelssohns Witwe in Neustrelitz
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 128 (sequence 6)
- Language
- German
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starb, machte die Gesellschaft eine besondere Forderung von 20 Thalern. Da ich das Familienverhältnis seit vielen Jahren kenne, so überraschte mich das großartige Anerbieten der Madame Mendelssohn von 1 fr. d'or ebenso sehr, als mich der Eigensinn des Herrn Meyer Joseph empörte, dem es unbegreiflich dies don geratuit noch des Dankes wert zu halten/* Ein „Kollege" Mendelssohns. Die Schutzjüdin Witwe Leo aus Altstrelitz bittet am 2. Mai 1787 um ein Privilegium zum Handel in Strelitz und begründet ihr Gesuch mit den Worten: „Mein ältester Sohn Daniel Leo, welcher sich lange Jahre in Berlin in Gesellschaft des berühmten und gelehrten Moses Mendelssohn in dem Comtoir des großen Seiden Händlers Bernhard Isaac aufgehalten und sich ein ansehnliches Vermögen erworben hat, ist nach dem Absterben seines Patrons und seines Collegen /auf mein inständigstes Zureden Willens sich zu meiner Unterstützung hier in Ew. Herzogl. Durchlaucht Landen zu etabliren." Die Konzession wird gegen eine jährliche Rekognition von 15 Talern Gold am 9. Mai 1787 bewilligt. Siegfried Silberstein. * Im Dresdener Hauptstaatsarchiv Loc. 2271, Acta Päße und Goncessiones für Juden betr. Ao. 1786 sq., finden sich folgende hierher gehörige Urkunden: Pro Memoria der Commercien Deputation vom 19. November 1788. Bey der Commerden Deputation hat die Witwe des verstorbenen jüdischen Gelehrten Moses Mendelssohns zu Berlin (welche in ihrem Memoriale, daß auch Ihre ChurFürstl. Durchl. ihr verstorbener Ehemann wegen seines guten Einflusses auf Tugend und Wißenschaften nicht unbekannt feblieben sey, erwehnet) für ihren chwiegersohn, Simon Veit, welcher in Gesellschaft mit seinem Bruder, Salomon Veit, zu Berlin die Handlung treibe und die Leipziger Messen beziehe, um einen für die Firma: Gebrüder Veit dahin auszustellenden Cabinetsfreypaß angesuchet, daß besagter Simon Veit für sich, seine Ehefrau, seinen Bruder Salomon Veit und drey ihrer jüdischen Bedienten von den die Juden insbesondere treffenden Abgaben befreyt bleibe, auch wegen der auf die Leipziger Meßen bringenden Waaren ein mehreres nicht als andere Christliche Kaufleute entrichten dürfe. Eingezogener Erkundigung nach handeln die Gebrüder Veit besonders mit Englischen und Ostindischen Waaren; zögen aher auch aus hiesigen Landen von Sebnitz und Burgstädt halbseidene Waaren, von Plauen Musseline und von Lauban Leinwände; welche sie nach Königsberg und von da weiter nach Liefland und Rußland debitiren. In den beygefügten Attestaten bezeugen mehrere Kaufleute und Fabrik Inhaber aus besagten Orten hiesiger Lande, daß gedachte Gebrüder Veit ansehnliche Quantitäten von ihren Fabrikwaren veräußerten, und daß sie überhaupt dieselben als ehrliche und rechtschaffene Leute kennten, deren Handlungs-Gewerbe dem Lande zum Nutzen gereiche. Die Deputation ist daher des Dafürhaltens, daß den Gebrüdern Veit die gesuchte Befreyung, wie unterm 21. Juny c. a. dem Handelsjuden Fräncke'l zu Berlin geschehen, mittel ß eines unter Höchster Unterschrift auszufertigenden Freypasses zu bewilligen unbedenklich seyn würde. Dresden, den 7. December 1788. Nota: Dem verstorbenen Moses Mendelssohn ist, als er im Jahre 1776 hier in Dresden gewesen, durch Höchste Rescripte vom 17. August d. ac. auf die Zeit seines Aufenthalts für sich und die bey sich habenden jüdischen Personen die gänzliche Befreyung von der Personen Steuer und allen jüdischen Zöllen und Gleits Abgaben gnädigst bewilliget worden. Der in vorstehendem Promemoria erwähnte Handelsjude Fränckel aus Berlin war Michael Joseph Fränckel. Der Freipaß für die Gebrüder Veit wurde bewilligt und lautet nach üblichem Schema wie folgt: Wir Friedrich August von Gottes Gnaden, Herzog zu Sachsen (tot. tit. Elect.) Urkunden hiermit und bekennen: wasmaßen Wir die Handels-Juden Simon und Salomon Gebrüder Veit aus Berlin, für sich, des ersteren Ehefrau und drey jüdische Bediente, bey denen ihres Handels halber in Unseren Landen verrichtenden Reisen bis zu weiterer Verordnung von dem gewöhnlichen Leib-Zoll, Auf-. 128