Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1930-1931
- Issue
- Heft 2
- Article
- Mendelssohn und Mecklenburg
- Date
- 1930-01-01
- Page
- Seite 165 (sequence 1)
- Language
- German
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Miszellen Mendelssohn und Mecklenburg Ergänzungen zu dem gleichnamigen Aufsatz von Siegfried Silberstein*). Ueber die in dem Briefe der Gemeinde Schwerin an Mendelssohn vom 1,8. Mai 1772 vorkommenden Namen hat Borodianski in der Jubiläumsaus- §abe Moses Mendelssohn, Gesammelte chriften, (Bd. XVI, Hebr. Schriften III Briefwechsel, S. LXIX) Vermutungen aufgestellt, die nicht zutreffen. 1- *\ÜV ist der Schweriner Vorsteher (Hofagent seit dem 18. September 1760) Nathan Aaron und nicht der Hof- und Kammeragent Nathan Meyer aus Strelitz; über den letzteren vgl. den späteren Aufsatz „M. u. M.", über Nathan Aaron s. Tychsen Bützowische Nebenstunden, VI, S. 63. 2- VD'Ö ^K'fP ist der Schweriner Vorsteher Michel Rüben Hinrichsen (später Hofagent und Oberhofagent) und nicht der Subscribent im Strelitzer Verzeichnis tp'^l VD^äH. 3. Marcus Lazarus Jaffe ist seit 1772(3) Rabbiner in Schwerin, Nachfolger des Jeremias Israel. Josua Spira war nur Rabbinatsbeisitzer, aber niemals Rabbiner in Schwerin. Die Angaben Donaths, Geschichte der Juden in Mecklenburg (S. 153), sind unrichtig. (Aktenmäßig). 4. Auch Abraham Strelitz ist nicht Abraham Marcuse aus Strelitz, sondern Abraham Moses, auch Abraham Strelitz genannt, aus Schwerin. (Vgl. Tychsen a.a.O., S. 72). %) Ztschr. f. d. Gesch. d. Jud. i. Dtschl., Jahrg. 1, Nr. 3, S. 233 ff.; Nr. 4, S. 275 ff. 5. Zu S. XCVII (293, 18). Der Strelitzer Schutzjude Moses Lemelson ist nicht der im Subscribentenverzeichnis genannte oVnyÖ'l nff»'> Der letztere Moses Mendel, Strel. Schutzjude seit dem 20. Sept. 1758, war der Schwiegervaterdes Kammeragenten Nathan Meyer* 6. Der von Kayserling und danach von Borodianski angeführte „Rostocker Wanderer" ist in den Bibliotheken und Archiven von Rostock und Schwerin unbekannt. Mendelssohn hat in dem Briefe an Dr.? (vom 8. Februar 1774, Gesammelte Schriften, V, S. 517 f., Leipzig 1844) das „eigenmächtige Umgehen Kennicotts (in seiner Kritik) mit der Schrift" getadelt und stimmte mit der Ansicht Tychsens in seinem „Tentamen de variis codicum hebraicorum veteris testamenti manuscriptorum generibus a Judaeis et Non Judaies descriptis Rostochii 1772" überein. Er verteidigt ihn gegen Kennicott und bemerkt: „Was mich aber in der angeführten Schrift des Prof. Tychsen sehr befremdet hat, ist die sehr eingeschränkte Kenntnis dieses Gelehrten im Rabbinischen. Von allen Stellen, die er aus dem Talmud anführt, ist auch nicht eine einzige richtig übersetzt; und die mehrsten verraten, daß er, der so viel von rabbinischer Gelehrsamkeit spricht, des Talmuds völlig unkundig sei. Ew. Hochwohlwürden belieben nur die erstem die beste Stelle aus dem Talmud, welche in dem Tentamine citirt wird, mit einiger Aufmerksamkeit anzusehen. So wenig Sie sich jetzt mit dem eigentlichen Talmudischen abgeben mögen, so wird Ihnen dennoch gleich 165