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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1930-01-01 · Heft 2 · p. Seite 150

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1930-1931
Issue
Heft 2
Article
Staatsbürgerolle der Breslauer Juden von 1812
Date
1930-01-01
Page
Seite 150 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Staatsbürgerrolle der Breslauer Juden von 1812 I. Teil von Willy Cohn In den „Materialien zur jüdischen Familienforschung in Breslau", die Erich Klibansky in;Nr. 2 der „Schlesischen Geschichtsblätter", Jahrgang 1929, mitgeteilt hat, findet sich unter Nr. 36 ein Hinweis auf die bei den Akten des Breslauer Polizeipräsidiums befindliche Staatsbürgerrolle der Breslauer Juden1). Studien, die ich anläßlich der mir zur Verfügung gestellten Staatsbürgerrolle der Juden in Osterode (Ostpr.) gemacht hatte, gaben mir die Ueberzeugung, daß auch in der Breslauer Staatsbürgerrolle, die bisher noch nicht veröffentlicht worden ist, sich wichtiges Material zur Geschichte einer der größten jüdischen Gemeinden des alten Preußens befinden müsse. Aus dem sehr umfangreichen, drei starke Aktenbände füllenden Material kann zunächst nur ein Teil veröffentlicht werden. Das Polizeipräsidium stellte mir in den Diensträumen die Akten in liberalster Weise zur wissenschaftlichen Benutzung zur Verfügung. Ganz besonders verfolgte Polizeirat Dr. Gröba die Entstehung der Arbeit mit regstem Anteil und erleichterte sie mir in jeder Weise. Bei den Nachforschungen, die ich hinsichtlich der in der Staatsbürgerrolle genannten Persönlichkeiten anstellte, fand ich bereitwillige Hilfe bei den Beamten des Staatsarchivs zu Breslau, bei dem Direktor des Stadtarchivs ebenda, Prof. Dr. Wendt, der mich besonders auf die reiche Personaliensammlung Breslauer Bürger hinwies, sowie bei dem Archivar der Synagogengemeinde, Rabbiner Dr. Heppner. Allen diesen sei für ihr verständnisvolles Eingehen auf meine mannigfachen Wünsche auch an dieser Stelle mein aufrichtiger Dank ausgesprochen. Am 11. März 1812 war das Emanzipationsedikt für die Juden im Bereich des damaligen preußischen.Staates erlassen worden2), welches in § 3 bestimmte, daß die Juden innerhalb 6 Monaten erklären mußten, welchen Familiennamen sie beständig führen wollten. Deswegen wurden Formulare hergestellt — die weiter unten abgedruckte Liste ist mit ihnen identisch —, auf Grund deren die Judenschaft Preußens neu aufzunehmen war. Diesem Verzeichnis wurde eine Anweisung x) Dort richtiger: Abteilung II b, Zimmer 207. 2) Vgl. Ismar Freund: Die Emanzipation der Juden in Preußen. 2 Bande, Berlin 1912. Band 2, S. 453: der Wortlaut des Edikts. 150

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