Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1930-1931
- Issue
- Heft 1 (April 1930)
- Article
- Zwei Übersetzungsfehler
- Date
- 1930-04-01
- Page
- Seite 80 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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- IRI
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Miszel'en Chronisten rechtfertigen. Es heißt jedoch im hebräischen Text: nnns? Dmnwa mi nmsm Es muß also lauten: „Auch freigelassene Knechte und Mägde wurden getötet". Dies ist allerdings ein bemerkenswerter Vorgang. Wir haben hier eine der ganz seltenen Stellen vor uns, die einen Hinweis auf das Sklaven-, wesen bei den Juden geben, während wir im allgemeinen nur auf die zahllosen trockenen gesetzlichen Bestimmungen angewiesen sind, die durch ihre regelmäßig wiederkehrenden Verbote christlicher (Sklaven-) Arbeit in jüdischen Diensten allerdings auf deren Existenz schließen lassen. Bemerkenswert ist die Tötung der Sklaven ja nur, wenn sie nichtjüdischer Herkunft waren. Die Frage, was nichtjüdische Sklaven trotz der bestehenden Verbote, trotz der damit für sie verbundenen schweren Nachteile, trotz der Versprechungen, die die Kirche ihnen in verschiedener Hinsicht machte, bei ihren jüdischen Herren hielt, ist nicht beantwortet. Was aber gar Sklaven zum Uebertritt zum Judentum in jenen finsteren Zeiten bewegen konnte, ist vollkommen unverständlich. Gelegentlich ist die Vermutung geäußert worden, daß im Hinblick auf nichtjüdische Sklaven jüdisches Sklavenrecht zur Anwendung gekommen ist. Wenn dem so wäre, würde allerdings gerade hierin ein Anreiz zum Uebertritt von Sklaven zum Judentum erblickt werden können, weil dieses ihnen zu einer gewissen Zeit die Freilassung sichern würde. Die Nachricht, daß freigelassene Sklaven bei den Judenverfolgungen umgekommen sind, bedeutet eine außerordentliche Stützung der Vermutung, daß es sich um Sklaven nichtjüdischer Herkunft handelt, die zum Judentum übergetreten und freigelassen worden sind. Vielleicht reflektiert dieser Vorgang auf die Erforschung des Problems, wie weit die biblische Sozialgesetzgebung bei deutschen Juden in Geltung war. Georg Landauer. 3. In der Literatur findet sich bezüglich der Geschichte der Juden in München seit über 50 Jahren immer wieder die falsche Notiz: die Juden hätten im Jahre 1210 eine Synagoge, im Jahre 1225 einen Begräbnisplatz errichtet. So ist zu lesen bei T a u s s i g , Geschichte der Juden in Bayern (1874), so bei Salfeld (i. Jewish Encyclopaedia), und neuerdings wieder in einem Zeitschriftenartikel („Menorah", (1928, S. 661). Die genannten Begebenheiten sind — in umgekehrter Reihenfolge — wirklich überliefert, aber nicht für die Münchner, sondern für die Regensburger Juden*). Entstanden scheint der Irrtum zu sein durch die ungenaue Ausdrucksweise bei Alois Hub er München 1819 (S. 73). Dort ist zu lesen: „Damals wurden sie (die Juden) in Regensburg gezwungen, sich taufen zu lassen; — in den Jahren 1210 und 1225 durften sie Synagogen und Begräbnisplätze herstellen____". Der wirkliche Sachverhalt wäre übrigens leicht bei Aretin (S. 13/14) und Gemeiner (I, 318) festzustellen. Man sieht daraus, welche Vorsicht beider Benützung der Taussigschen Arbeit geboten ist. In Trains Arbeit zur Geschichte der Regensburger Juden ist (Zeitschr. f. histor. Theologie 1837) das erstere Ereignis gar nicht, das letztere fälschlich z. J. 1226 erwähnt. Str. *) Vgl. Aromus No. 381 und 432, 4. Der „Judenbefehlshaber" im Münsterland. Aus der furchtbaren Epoche des dreißigjährigen Krieges sind über das Leben der münsterländischen Juden bedeutsame Ereignisse nicht bekannt; es ging ihnen nicht besser und nicht schlechter als ihren christlichen Mitbürgern und Leidensgefährten, die doch gerade im Bistum von den Kriegsvölkern aller Gattungen und Farben besonders heimgesucht wurden. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts erließen die Bischöfe Maximilian Heinrich (1683) und Friedrich Christian (1699) Schutzschreiben, in denen sie den Juden Sicherheit und Rechtsprechung verkündeten. Zwar war den Juden noch mancherlei, beispielsweise der Erwerb von Häusern, „verboten", aber aus den Geleitsbriefen spricht doch im allgemeinen ein neuer Geist. Beleidi- 80