Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1929-1930
- Issue
- Heft 2 (Juli 1929)
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1929-07-01
- Page
- Seite 170 (sequence 3)
- Language
- German
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gasse gegenüber. S o wird man es wohl auch verstehen müssen, wenn Stobb e (S. 30) von Bürgerrecht „im uneigentlichen Sinn" spricht. — — Mißverständlich sind endlich in dem Buche Ausführungen, die allgemeine Formeln unter Verschweigung ihrer Formeleigenschaft als auf spezielle Verhältnisse gemünzt erscheinen lassen. Daß z. B. die Juden auf „blutig Gewand usw." nicht leihen durften, war eine so allgemeine und alte Vorschrift, daß sie nicht ohne jede Erläuterung als eine den badischen Juden im 16. Jahrh. auferlegte Beschränkung genannt werden durfte (S. 67). Aehnliches gilt auch für die Urfehde, wo die allgemeine Rechtsformel von den — hier allein wichtigen — individuellen Zügen hätte geschieden werden müssen (S. 81). Wenn das Epitheton „bescheiden" wirklich nur „in seinen Ansprüchen mäßig" bedeutete, so wäre die Anführung einer Erläuterung überhaupt unnötig gewesen (S. 61). Solche undeutlichen Angaben sind zwar für den Unterrichteten weniger belangvoll, wären aber gerade wegen des didaktischen Hauptzwecks des Buches besser vermieden worden. Trotz aller dieser Ausstellungen ist das Buch mit seinem reichen Inhalt eine verdienstliche Bereicherung unserer Literatur und wird für sein Spezialgebiet vorerst unentbehrlich bleiben. Straus. Dr. A. Tänzer, Rabbiner in Göppingen: Die Geschichte der Juden in Jebenhausen und Göppingen. Stuttgart, Verlag W. Kohlhammer, 1927. XXIV., 573 S. Die Arbeit ist mit großer Gründlichkeit hergestellt. Die Beschaffung des Materials war umso schwieriger, als die Hauptquelle, nämlich die Aktensammlung der Ortsgemeinde in Jebenhausen, bei einem Brand im Jahre 1904 vernichtet wurde. Der Verfasser hat daher mühsam aus verschiedenen anderen Archiven, Privatsammlungen und Abschriften von Akten der Gemeinde Jebenhausen, die sein Amtsvorgänger angefertigt hatte, das Material zusammengesucht. Auch ist, wie das Verzeichnis beweist, die vorhandene Literatur ausgiebig benützt worden. Das Werk hat nicht etwa nur lokales Interesse für die Geschichte der 170 Juden in Württemberg, sondern darüber hinaus für die Entwicklung der jüdischen Gemeinden in Deutschland überhaupt. Bei vielen Gemeinden wird die Entwicklung ähnlich gewesen sein, daß zunächst in einer kleinen Dorffemeinde zufolge Verleihung des chutzrechtes Juden sich ansässig machen durften, daß dann diese kleine Gemeinde aufblühte und daß sie in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts infolge der Abwanderung nach den größeren Städten allmählich der Auflösung entgegenging, während in der benachbarten größeren Stadt sich eine jüdische Gemeinde bildete. Das württembergische Dorf Jebenhausen war im 18. Jahrhundert im Besitze der Freiherren von Liebenstein. Freiherr Philipp von Liebenstein erteilte am 7. Juli 1777 den „Schutzbrief vor die Judenschaft zu Jebenhausen und mit selbiger bei ihrer Annahme errichteter Recess". Dieser Schutzbrief, sowie der dazu erteilte Nebenrecess vom 15. April 1798 sind nicht so rigoros gehalten wie andere Schutzbriefe. Wenn auch selbstverständlich der Vorteil des Schutzherrn durch Bezahlung des Schutzgeldes von 12 fl. für jede jüdische Haushaltung und Aufnahmegebühren im Fall der Ueberschreitung der Zahl von damals 20 Familien gewahrt ist und wenn auch der Erwerb von liegenden Gütern eingeschränkt ist, so ist doch den Juden die Freiheit gewährt, „alle im Reich erlaubte Commercia, Salz allein ausgenommen, zu treiben" und ist ihnen „die ungehinderte Ausübung ihres Statuta, Ceremonien und Gebräuche nach ihrem Gesetz und Religion" gewährleistet. Auch ist die Autonomie der Gerichtsbarkeit und Verwaltung sowie Steuerfreiheit der Funktionäre gewährt. In dem vorhin erwähnten Nebenreceß sind dann noch wesentliche Milderungen bezüglich der Hinterbliebenen von Schutzjuden, der Aufnahme von fremden Juden usw. enthalten. Der Schutzbriet ist mit wenigen Abänderungen der Gemeinde Butte nhausen in Württemberg, die ebenfalls unter der Herrschaft der Liebenstein stand, am 7. Juli 1787 erteilt worden. Die Seelenzahl der Gemeinde Jebenhausen stieg bis 1845 von 31 auf 550. Sie ist von da an ständig zurückgegangen, so daß im Jahr 1899