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Zeitschrift für hebraeische Bibliographie · 1896-01-01 · 1 (Januar-Februar 1896) · p. Seite 18

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Journal
Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
Volume
I (1896/97)
Issue
1 (Januar-Februar 1896)
Date
1896-01-01
Page
Seite 18 (sequence 18)
Language
German
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18 den Zeugen die vorgesehriebene Vennahnung vorzulesen, event. auf Andeutung des Richters Besonderes hinzuzufügen und ihnen den Eid ״abzunehmen“ (eine unberechtigte Bezeichnung'). Die ״notwendigen“ (Parteien־) Eide wurden vom Rabbinatsassessor Rosenstein in der Synagoge abgenommen. — Ich hatte vielfach Gelegen- Reit mit Richtern und Rechtsanwälten über den Eid ״möre -ר judaico“, wie man ihn zu nennen beliebte, mich zu unterhalten, und sie über die Unzweckmässigkeit und Unrechtmässigkeit desselben aufzuklären, wie er denn auch im Jahre 1869 endlich durch ein Gesetz beseitigt wurde. Diese Beschäftigung führte mich darauf, die Schriften über den aufgezwungenen Eid näher kennen zu lernen und allmälig zu verzeichnen. So entstand das hier folgende Verzeichnis, welches daher nach 1869 nur durch geschichtliche Darstellungen zu ergänzen wäre, abgesehen vom Antisemitismus, der ja ganz und gar ein Anachronismus ist. Erst nachdem ich einen grossen Teil der Titel gesammelt hatte, fapd ich einige Zusammenstellungen z. B. bei Wolf, IV n. 518 f., bei Grattenauer, Wider die Juden 1803 S. 55. Vollständigkeit selbst der Monographien kann bei einem ersten Versuch nicht verlangt werden; doch mag als Maasstab für die Annäherung gelten, dass in dem von mir angelegten und fortgeführten Catalog ״Rabbinica“ der hiesigen k. Bibliothek nur etwa die Hälfte der nachfolgend verzeichneten Schriften vorkommt. In Bezug auf Abschnitte grösserer Werke, namentlich juridischer, dürfte Manches nachzutragen sein; so z. B. finde ich angeführt: Cr am er, ״Judaei ad jurament, suppletor. etc. admitti non sunt; Judaei pro Jud. contra Christ, etc.“ T. II (welches Werkes?) observ. 507 u. 568. — Über den Huldigungseid in Frankf. existirt eine ״Notul dessen, was der Judenschaft vor demselben vorgelesen worden“ aus dem XVI. Jahrh. (s. Wolf, in HB. I, 69). Ich habe die Titel chronologisch geordnet, nur selten kurze Bemerkungen und ein Autorenverzeichnis am Schlüsse angefügt. Berlin im Februar 1896. 1. Möller, D. W., De Judaicor. juram. etc. fide et moralitäte. Altdorf 1698. 2. Eisenmenger, Entdecktes Judenthum. Königsb. 1699, Bd. II, 490—512 [W. IV p. 519]. 3. Haltermann, C. D., De formulis juram. judaicor. Rostochii 1701. <ד

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